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See-Sozialversicherung
See-Sozialversicherung,
 
die unter einheitlicher Verwaltung zusammengefasste Kranken-, Pflege-, Unfall- und Rentenversicherung der Seeleute. Träger: 1) die 1887 errichtete See-Berufsgenossenschaft (See-BG) für die See-Unfallversicherung; 2) die 1907 als Sonderanstalt der See-BG errichtete Seekasse für die gesetzliche Arbeiterrentenversicherung und die gesetzliche Angestelltenversicherung der Seeleute; 3) die 1928 als Abteilung der Seekasse errichtete See-Krankenkasse für die Krankenversicherung; 4) die 1994 als Abteilung der Seekasse errichtete See-Pflegekasse für die Pflegeversicherung; 5) die 1974 von der See-BG errichtete Seemannskasse für die Gewährung von Überbrückungsgeld an vorzeitig aus dem Beruf ausscheidende Seeleute. Für die See-Sozialversicherung gelten die Bestimmungen des SGB (mit einigen Besonderheiten). Die See-BG überwacht die Durchführung der Unfallverhütungsvorschriften.

Universal-Lexikon. 2012.