Lob|by|ịs|mus 〈m.; -; unz.〉 System der Einflussnahme auf Parlamentsmitglieder
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Lob|by|ịs|mus, der; - [engl. lobbyism]:
[ständiger] Versuch, Zustand der Beeinflussung von Abgeordneten durch Interessengruppen.
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Lobbyịsmus
[lɔbi-, englisch], politisches Schlagwort, abgeleitet von Lobby, bezeichnet die nicht über die Verfassung geregelte Mitwirkung an der politischen Gestaltung eines Staates, und zwar durch die Beeinflussung jener, die laut Verfassung mit der politischen Willensbildung und der Durchführung der getroffenen Entscheidungen betraut sind. Vertreter des Lobbyismus (»Lobbyisten«) sind heute nicht so sehr einzelne Bürger des Staates, sondern vielmehr Repräsentanten bestimmter Institutionen und Organisationen (z. B. Interessenverbände, Gewerkschaften, Großunternehmen, Kirchen, Stiftungen). Direkte Anlaufstelle lobbyistischer Aktivitäten sind besonders Parlamentsabgeordnete, Regierungsmitglieder, Verwaltungsbeamte oder Richter; häufig nimmt der Lobbyismus seinen Weg indirekt über Parteien oder die öffentliche Meinung. Der Lobbyismus lässt sich überall dort feststellen, wo über die Ausrichtung und die Durchführung von Politik entschieden wird: auf kommunaler, regionaler, nationaler und supranationaler Ebene. Der Lobbyismus ist in allen politischen Systemen anzutreffen; allerdings variieren seine Formen je nach den Kommunikations- und Entscheidungsstrukturen der einzelnen politischen Systeme. So ist es für pluralistisch strukturierte Demokratien eher charakteristisch, dass Kräfte, die außerhalb des Staatsapparates angesiedelt sind, Einfluss auf die Politik zu nehmen versuchen; in autoritären Staaten, v. a. in totalitären Staatssystemen, sind es hingegen eher Teile der Machthierarchie selbst, die versuchen, außerhalb des geltenden Dienstweges oder Instanzenzuges die Politik in ihrem Sinne zu beeinflussen. Die Einflussnahme kann über Geldzuwendungen, Informationen und Desinformationen, über politischem Druck oder die Entsendung von Vertretern der Lobby in die Organe der politischen Willensbildung erfolgen. Welches Mittel der Beeinflussung eingesetzt wird, hängt besonders davon ab, welches Mittel den größeren Erfolg verspricht. So hat etwa als Folge des Gewichtsverlustes der Legislative zugunsten der Verwaltung die Entsendung von Interessenvertretern ins Parlament an Bedeutung verloren gegenüber der Einflussnahme über die Bürokratie.
Problematische Aspekte des Lobbyismus:
Solange sich der Staat v. a. als formale Ordnungsinstanz der Gesellschaft verstand, deren Aufgabe sich darauf beschränkte, eine als verbindlich und unabänderlich vorgegebene Ordnung zwischen den Bürgern zu gewährleisten (»Nachtwächterstaat«), so lange war die Einflussnahme zugunsten partikularer Sonderinteressen gering. Mit dem Übergang zum Sozialstaat, der für eine gerechtere Verteilung der Güter in seiner Bevölkerung sorgen sollte, wurde es für die Träger einzelner Interessen lohnend, sich in Pressuregroups zusammenzuschließen und im innergesellschaftlichen Verteilungskampf Einfluss auf die staatliche Gesetzgebung zu nehmen. Da die Interessenvertretungen unterschiedlich stark ausgebildet sind, läuft die staatliche Gesellschaftspolitik Gefahr, nicht so sehr Ausdruck sozialen Ausgleichs als vielmehr Spiegelbild gesellschaftlicher Machtverteilung zu sein. Das Anwachsen des Lobbyismus in der heutigen Gesellschaft führt dazu, dass der Staat immer stärker in die innergesellschaftlichen Verteilungskämpfe hineingezogen wird und damit seiner Funktion als Ordnungsinstanz verlustig zu gehen droht. Wird die Stärke des Gesetzes zum Reflex des Gesetzes des Stärkeren, wird die legitimatorische Begründung von Staat und Politik erschüttert.
J. Weber: Die Interessengruppen im polit. System der Bundesrep. Dtl. (1977);
H. Schmid: Wirtschaft, Staat u. Macht (1983);
L. Maurer: Euro-Lobbying (Wien 1994).
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Lob|by|ịs|mus, der; - [engl. lobbyism]: [ständiger] Versuch, Gepflogenheit, Zustand der Beeinflussung von Abgeordneten durch Interessengruppen.
Universal-Lexikon. 2012.