Nọ|mos 〈m.; -, Nọ|moi〉
1. menschl. Gesetz, Ordnung
2. 〈Mus.〉 antike Weise, Melodiemodell für solistischen Vortrag
[grch. „Brauch, Gesetz, Sangweise“]
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Nọ|mos, der; -, Nomoi [griech. nómos]:
1. (Philos.) menschliche Ordnung, von Menschen gesetztes Recht (im Unterschied zum Naturrecht, göttlichen Recht).
2. (Musik) nach festen, ursprünglich für kultische Zwecke entwickelten Modellen, Regeln komponierte [gesungene] Weise der altgriechischen Musik.
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Nọmos
[griechisch] der, -/...moi,
1) griechische Musik: Name altehrwürdiger poetisch-musikalischer Weisen für den Apollonkult. Bei der Ausführung dienten sie als unantastbares Gerüst, das lediglich variiert wurde (vergleichbar dem Maqam und Raga). Nach solchem Modell geschaffene Weisen wurden zu Kithara oder Aulos gesungen (kitharodischer, aulodischer Nomos) oder allein auf dem Aulos gespielt (auletischer Nomos).
2) Philosophie: Setzung, Brauch, positives Recht im Gegensatz zum göttlichen Recht (griechisch »dike«). Das Begriffspaar Nomos und Physis (Gesetz und Natur) bildet den Mittelpunkt der antiken griechischen Naturrechtsdiskussion, die zur Zeit der Sophistik (5. und 4. Jahrhundert v. Chr.) aufbricht. Im Kern geht es um die Funktion des Nomos vor dem Hintergrund einer »natürlichen« Ungleichheit der Menschen (Herrschaft des Nomos über die Natur oder Herrschaft der Natur über den Nomos).
3) Verwaltung: im heutigen Griechenland eine Verwaltungseinheit (entspricht etwa dem Regierungsbezirk). An der Spitze eines Nomos steht ein Nomarch (Präfekt).
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Nọ|mos, der; -, Nomoi [griech. nómos]: 1. (Philos.) menschliche Ordnung, von Menschen gesetztes Recht (im Unterschied zum Naturrecht, göttlichen Recht): Wo das gesellschaftliche Leben durch verpflichtende Normen bestimmt wird, „die ... im N. ihren Ausdruck finden ...“ (Niekisch, Leben 137). 2. (Musik) nach festen, ursprünglich für kultische Zwecke entwickelten Modellen, Regeln komponierte [gesungene] Weise der altgriechischen Musik.
Universal-Lexikon. 2012.