referieren; deklamieren; vorsprechen; wiedergeben; dozieren; einen Vortrag halten; rezitieren; aufsagen; vorsagen; zum Besten geben; geben; aufführen; spielen
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vor|tra|gen ['fo:ɐ̯tra:gn̩], trägt vor, trug vor, vorgetragen <tr.; hat:1. künstlerisch vorsprechen oder vorsingen:
sie trug ein Gedicht, einige Lieder von Schubert vor.
Syn.: ↑ aufsagen, ↑ deklamieren, ↑ interpretieren, ↑ lesen, ↑ rezitieren, ↑ verlesen, ↑ vorlesen, zu Gehör bringen (geh.), zum Besten geben.
2. sachlich darlegen; in förmlichen Worten zur Kenntnis bringen:
er trug dem Minister sein Anliegen vor.
Syn.: ↑ anbringen, bekannt geben, bekannt machen, ↑ berichten, ↑ erklären, ↑ erzählen, ↑ informieren über, ↑ melden, ↑ mitteilen, ↑ sagen, ↑ unterrichten über/von.
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vor||tra|gen 〈V. tr. 260; hat〉
1. etwas \vortragen
1.1 nach vorn tragen
1.2 künstlerisch darbieten, vorsprechen, vorsingen, (auf einem Instrument) vorspielen
2. (jmdm.) etwas \vortragen förmlich mitteilen, über etwas Bericht erstatten
● jmdm. eine Angelegenheit, einen Beschluss \vortragen; ein Gedicht, Lied, Musikstück \vortragen; die Hefte einsammeln und (zum Lehrer) \vortragen; einen Stuhl, Tisch, einen Kranken \vortragen; einen Betrag auf neue Rechnung \vortragen übertragen
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vor|tra|gen <st. V.; hat:
1. [mhd. vor-, vürtragen, ahd. furitragan] (ugs.) nach vorn tragen:
die Hefte zum Lehrer v.;
2. [mhd. vor-, vürtragen, ahd. furitragan] (eine künstlerische, sportliche Darbietung) vor einem Publikum ausführen:
ein Lied, eine Etüde auf dem Klavier v.;
die Turnerin trug ihre Kür vor;
ein Gedicht [auswendig] v. (rezitieren).
3. [mhd. vor-, vürtragen, ahd. furitragan] (bes. einem Vorgesetzten) einen Sachverhalt darlegen:
[jmdm.] seine Wünsche, Forderungen, Beschwerden, Einwände, Bedenken, eine Bitte v.;
ich habe ihm die Gründe für meinen Entschluss vorgetragen;
sie hat mir ihr Anliegen schriftlich, brieflich, in einem Brief vorgetragen.
4. (Kaufmannsspr.) übertragen:
der Verlust[betrag] wird auf ein neues Konto vorgetragen.
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vor|tra|gen <st. V.; hat [1-3: mhd. vor-, vürtragen, ahd. furitragan]: 1. (ugs.) nach vorn tragen: die Hefte zum Lehrer v.; Ü einen Angriff/eine Attacke v. (Milit.; angreifen). 2. (eine künstlerische, sportliche Darbietung) vor einem Publikum ausführen: ein Lied, eine Etüde auf dem Klavier v.; die Turnerin trug ihre Kür vor; ein Gedicht [auswendig] v. (rezitieren); Wenn er vorlas, saß er zumeist tief gebückt über seinen ... Blättern und trug ... so leise vor, dass die Zuhörer zu höchster Aufmerksamkeit gezwungen waren (Ransmayr, Welt 52). 3. (bes. einem Vorgesetzten) einen Sachverhalt darlegen: [jmdm.] seine Wünsche, Forderungen, Beschwerden, Einwände, Bedenken, eine Bitte v.; ich habe ihm die Gründe für meinen Entschluss vorgetragen; sie hat mir ihr Anliegen schriftlich, brieflich, in einem Brief vorgetragen; Weißblatt trug seine Ansichten und Theorien über diese Welt ... im Liegen vor (Strittmatter, Wundertäter 340). 4. (Kaufmannsspr.) übertragen: der Verlust[betrag] wird auf neues Konto vorgetragen; Ü dass ein hoher Sockel an Arbeitslosigkeit vorgetragen wird (Saarbr. Zeitung 4. 10. 85, 5).
Universal-Lexikon. 2012.