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übernehmen
aufsaugen; rezipieren; aufnehmen; adoptieren; annehmen; auf sich nehmen; (dafür) aufkommen; (Verantwortung/Risiko) tragen; antreten (Amt); überfordern; zu viel sein; überlasten; (sich) zuviel zumuten

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über|neh|men [y:bɐ'ne:mən], übernimmt, übernahm, übernommen:
1. <tr.; hat
a) als Nachfolger in Besitz, in Verwaltung nehmen, weiterführen:
sie hat inzwischen das Geschäft, die Praxis [ihres Vaters] übernommen; er übernahm den Hof in eigene Bewirtschaftung; die Küche haben wir vom Vormieter übernommen.
b) von einem andern nehmen und für eigene Zwecke verwenden:
Gedanken, Ideen, Methoden [von jmdm.] übernehmen; eine Textstelle wörtlich übernehmen; das deutsche Fernsehen hat diese Sendung vom britischen Fernsehen übernommen.
Syn.: zitieren.
2. <tr.; hat
a) (etwas, was einem übertragen wird) annehmen und sich bereit erklären, die damit verbundenen Aufgaben zu erfüllen:
eine Aufgabe [freiwillig, nur ungern, notgedrungen] übernehmen; ein Amt, einen Posten, einen Auftrag, die Aufsicht [über etwas], die Leitung, die Verteidigung des Angeklagten, die Titelrolle übernehmen; Regierungsverantwortung übernehmen (sich an der Regierung beteiligen); er übernahm die Kosten für ihren Aufenthalt (kam dafür auf).
Syn.: auf sich nehmen.
b) als Funktionsverb: die Verantwortung für etwas übernehmen (etwas verantworten); die Verpflichtung zu etwas übernehmen (sich zu etwas verpflichten); keine Garantie, Gewähr für etwas übernehmen (etwas nicht garantieren, gewährleisten); keine Haftung für etwas übernehmen (für etwas nicht haften); die Bürgschaft für etwas, jmdn. übernehmen (für etwas, jmdn. bürgen).
3. <+ sich>
a) sich etwas vornehmen, dem man seinen (körperlichen, geistigen, finanziellen o. ä.) Kräften nach nicht gewachsen ist:
mit dieser Arbeit, Aufgabe habe ich mich übernommen; er hat sich mit dem Hausbau finanziell übernommen (seine Mittel überzogen).
Syn.: sich überschätzen.
b) so viel von sich selbst verlangen, dass die Kräfte versagen:
sie hat sich beim Umzug, bei der Klettertour übernommen; übernimm dich nur nicht!
Syn.: sich zu viel zumuten, sich überanstrengen.

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über||neh|men 〈V. tr. 187; hat; umg.〉 (sich) etwas \übernehmen sich mit etwas bedecken, sich etwas umhängen ● einen Mantel, einen Schal \übernehmen
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über|neh|men 〈V. 187; hat
I 〈V. tr.〉 etwas \übernehmen
1. annehmen, zu sich, an sich nehmen, in Empfang nehmen
2. (vorläufig) annehmen (Sendung)
3. in eigene Verwaltung nehmen (Amt, Geschäft)
4. zur eigenen Sache machen (Pflicht, Verantwortung)
5. annehmen u. ausführen (Arbeit, Auftrag)
6. 〈Mar.〉 laden (Kohlen, Öl)
● würden Sie es \übernehmen, die Blumen, Eintrittskarten zu besorgen? ● Angestellte (von einem anderen Betrieb) \übernehmen von nun an im eigenen B. beschäftigen; das Kommando, den Befehl \übernehmen von nun an den B., das K. haben; die Kosten \übernehmen bezahlen; eine Meinung, ein System \übernehmen sich zu eigen machen, annehmen, von nun an selbst anwenden bzw. vertreten; er hat nach dem Tod seines Vaters dessen Praxis übernommen er führt sie seitdem; eine Sendung \übernehmen 〈Rundfunk〉 dasselbe senden wie ein anderer Sender ● eine Textstelle wörtlich (in die eigene Arbeit) \übernehmen wiedergeben, abschreiben
II 〈V. refl.; umg.〉 sich \übernehmen
1. sich zu sehr anstrengen
2. sich zu viel aufbürden, zumuten
● übernimm dich nur nicht! 〈fig.; iron.〉 ● er hat sich beim Schwimmen, Wandern übernommen

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1über|neh|men <st. V.; hat:
1. (ugs.) sich über die Schulter[n] hängen:
sie hat die Tasche übergenommen.
2. (Seemannsspr.)
a) (Wasser) infolge hohen Seegangs an Deck bekommen:
das Schiff nahm haushohe Seen über;
b) (seltener) an Bord nehmen, 2übernehmen (2 b):
wir nahmen die Fracht über.
2über|neh|men <st. V.; hat:
1.
a) etw., was jmdm. übergeben wird, entgegennehmen:
den Staffelstab ü.;
Waren ü.;
b) als Nachfolger in Besitz, Verwaltung nehmen, weiterführen:
sie hat das Geschäft [ihres Vaters] übernommen;
er übernahm den Hof in eigene Bewirtschaftung;
die Küche haben wir vom Vormieter übernommen;
den Konkurrenten feindlich ü. (ihn gegen dessen Willen durch Kauf der Aktienmehrheit o. Ä. in seinen Besitz bringen);
c) etw., was jmdm. angetragen, übertragen wird, annehmen u. sich bereit erklären, die damit verbundenen Aufgaben zu erfüllen:
eine Aufgabe [freiwillig, nur ungern, notgedrungen] ü.;
der Kopilot übernahm das Steuer;
ein Amt, einen Auftrag, die Aufsicht [über etw.], den Vorsitz, die Leitung, das Kommando, eine Patenschaft, eine Vertretung, die Titelrolle ü.;
das Innenministerium ü. (Innenminister werden);
Regierungsverantwortung ü. (sich an der Regierung beteiligen);
die Kosten für etw. ü. (dafür aufkommen);
ich übernehme es, die Eintrittskarten zu besorgen;
<häufig verblasst:> die Haftung für etw. ü. (für etw. haften);
die Garantie für etw. ü. (etw. garantieren);
die Bürgschaft für etw., jmdn. ü. (für etw., jmdn. bürgen);
die Verantwortung für etw. ü. (etw. verantworten);
die Verpflichtung zu etw. ü. (sich zu etw. verpflichten).
2.
a) von einer anderen Stelle zu sich nehmen u. bei sich [in einer bestimmten Funktion] eingliedern, einstellen; als neues Mitglied aufnehmen:
Lehrerinnen in den Schuldienst ü.;
die Angestellten werden von der neuen Firma übernommen;
b) (Seemannsspr.) an Bord nehmen:
Passagiere, Proviant ü.
3. etw. von jmd. anderem verwenden:
Ideen, Methoden [von jmdm.] ü.;
eine Textstelle wörtlich ü.
4. <ü. + sich> sich zu viel zumuten; sich überanstrengen:
sie hat sich bei der Klettertour übernommen;
übernimm dich nur nicht!;
sich mit etw. finanziell ü. (seine Mittel überziehen).
5. (österr. ugs.) übertölpeln.

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über|neh|men <st. V.; hat: 1. (ugs.) sich über die Schulter[n] hängen: sie hat die Tasche übergenommen; Ravic nahm seinen Bademantel über (Remarque, Triomphe 443). 2. (Seemannsspr.) a) (Wasser) infolge hohen Seegangs an Deck bekommen: das Schiff nahm haushohe Seen über; b) (seltener) an Bord nehmen, übernehmen: (2 b) Wir nahmen eine Spendenfracht über (Lenz, Spielverderber 170).
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über|neh|men <st. V.; hat: 1. a) etw., was jmdm. übergeben wird, entgegennehmen: das Staffelholz ü.; eine Warensendung ü.; b) als Nachfolger in Besitz, Verwaltung nehmen, weiterführen: er hat die Praxis, das Geschäft [seines Vaters] übernommen; er übernahm den Hof in eigene Bewirtschaftung; die Küche haben wir vom Vormieter übernommen; Das Mädchen, das er geheiratet hat, hat ein kleines Anwesen von ihren Eltern übernommen (Wimschneider, Herbstmilch 142); Als Mechelke Pleite machte und Gellert die Konkursmasse übernahm (Bieler, Bonifaz 152); der Konzern hatte mehrfach versucht, seinen Konkurrenten feindlich zu ü. (ihn gegen dessen Willen, durch Kauf der Aktienmehrheit o. Ä., in seinen Besitz zu bringen); c) etw., was jmdm. angetragen, übertragen wird, annehmen u. sich bereit erklären, die damit verbundenen Aufgaben zu erfüllen: eine Aufgabe [freiwillig, nur ungern, notgedrungen] ü.; der Kopilot übernahm das Steuer; ein Amt, einen Auftrag, die Aufsicht [über etw.], den Vorsitz, die Führung, die Leitung, das Kommando, den Oberbefehl, eine Patenschaft, eine Vormundschaft, eine Vertretung, die Verteidigung des Angeklagten, die Titelrolle ü.; das Innenministerium ü. (Innenminister werden); Regierungsverantwortung ü. (sich an der Regierung beteiligen); er übernahm die Kosten für ihren Aufenthalt (kam dafür auf); Meine Frau übernahm das Geschirrwaschen (Frisch, Stiller 488); Die EBS-Verbrennungsanlage sollte dann den Abfall aus Wien ... und Kärnten ü. (Salzburger Nachr. 17. 2. 86, 2); ich übernehme es, die Eintrittskarten zu besorgen; der Boss hat den Schaden übernommen (hat sich bereit erklärt, dafür aufzukommen; Frisch, Montauk, 132); <häufig verblasst:> die, keine Haftung für etw. ü. (für etw. [nicht] haften); die, keine Garantie, Gewähr für etw. ü. (etw. [nicht] garantieren, gewährleisten); die Bürgschaft für etw., jmdn. ü. (für etw., jmdn. bürgen); die Verantwortung für etw. ü. (etw. verantworten); die Verpflichtung zu etw. ü. (sich zu etw. verpflichten). 2. a) von einer anderen Stelle zu sich nehmen u. bei sich [in einer bestimmten Funktion] eingliedern, einstellen; als neues Mitglied aufnehmen: die Mutterfirma übernahm die Angestellten der aufgelösten Tochterfirma; Deshalb wird er nur als angestellter Lehrer ... in den Schuldienst übernommen (NJW 19, 1984, 1130); b) (Seemannsspr.) an Bord nehmen: Passagiere, eine Ladung, Proviant ü.; noch in der gleichen Nacht übernahmen einige Boote Kohlen (Ott, Haie 124). 3. etw. von jmd. anderem verwenden: Gedanken, Ideen, Methoden [von jmdm.] ü.; eine Textstelle wörtlich ü.; das deutsche Fernsehen hat diese Sendung vom britischen Fernsehen übernommen; Ich übernahm die Regeln ..., ohne viel über sie nachzudenken (Stern, Mann 86); Korrigieren Sie eine übernommene Meinung (Augsburger Allgemeine 10./11. 6. 78, 43); Zahlreiche andere Anatomen und Histologen haben diese Betrachtungsweise übernommen (Medizin II, 26); In Deutschland wird die Gotik allmählich von Frankreich übernommen (Bild. Kunst III, 22). 4. <ü. + sich> sich zu viel zumuten; sich überanstrengen: sie hat sich beim Umzug, bei der Klettertour, beim Arbeiten übernommen; übernimm dich nur nicht!; er hat sich mit dem Hausbau finanziell übernommen (seine Mittel überzogen); in Ratingen bei Düsseldorf hat sich der Clubvorstand mit seiner Edelanlage übernommen; jedes Mitglied musste mehrere Tausend Mark nachschießen (Woche 28. 3. 97, 39). 5. a) (österr. ugs.) übertölpeln; b) (veraltend) übermannen (1).

Universal-Lexikon. 2012.