Reb|laus 〈f. 7u〉 Blattlaus, die an Blättern u. Wurzeln des Weinstocks schädlich wird: Viteus vitifolii; Sy Phylloxera
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Reb|laus, die:
Blattlaus, die Blätter u. Wurzeln des Weinstocks befällt.
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Reblaus,
Vite|us vitifoli|i, Phylloxera vastatrix, Art der Zwergläuse. 1854 in Nordamerika an Wildreben entdeckt, wurde die Reblaus 1863 in England, 1874 in Frankreich und Deutschland eingeschleppt und ist heute potenzieller Weinbaugroßschädling in fast allen Weinbaugebieten der Erde. Zwei Rassen kommen vor: die langrüsselige Form Viteus vitifolii vitifolii und die kurzrüsselige Form Viteus vitifolii vulpinae.
Die Entwicklung vollzieht sich als Generationswechsel mit Wechsel zwischen ober- und unterirdischen Teilen des Rebstocks. Das am Stamm in einer Ritze abgelegte, befruchtete Winterei liefert im Frühjahr die Stammmutter (Fundatrix), die durch ihre Saugtätigkeit an Blättern bestimmter Sorten (Amerikanerreben) erbsengroße Gallen verursacht (»Maigallen«). Ihre ohne Befruchtung (parthenogenetisch) erzeugten Nachkommen, im mitteleuropäischen Klima bis zu vier Generationen, bleiben in der Mehrzahl zunächst oberirdisch und erzeugen selber Blattgallen (Blattgallenläuse, Gallicolae), während die der nachfolgenden Generationen vermehrt in die Erde an die Wurzeln wandern (Wurzelläuse, Radicicolae), wo sie gallenartige Wucherungen hervorrufen; an jungen Wurzeln sind dies Knötchen (Nodositäten), an älteren Wurzeln Knollen (Tuberositäten). Die Wurzelläuse erzeugen im Spätherbst geflügelte Formen (Sexupares), die auf oberirdische Pflanzenteile wandern und dort kleinere und größere Eier ablegen, aus denen ungeflügelte Männchen und Weibchen hervorgehen. Nach der Paarung dieser Geschlechtstiere (Sexuales) legt jedes Weibchen ein Ei (»Winterei«) in eine Rindenritze, aus der im Frühjahr die Fundatrix schlüpft.
Die direkte Bekämpfung der Reblaus ist durch Begasung der befallenen Weinberge mit Schwefelkohlenstoff möglich, bringt jedoch wenig Erfolg. Wirksamer und biologisch unbedenklich ist die seit langem praktizierte Verwendung von Pfropfreben mit Amerikanerreben (amerikanische Rebsorten) als Unterlage.
Rechtliches:
Die internationale Reblauskonvention von 1881 ist durch das »Internationale Pflanzenschutzabkommen« vom 6. 12. 1951 weitgehend abgelöst worden. In Deutschland wird die Bekämpfung der Reblaus auf der Grundlage des Pflanzenschutzgesetzes durch die VO zur Bekämpfung der Reblaus (Reblaus-VO) vom 27. 7. 1988 geregelt, die für die Besitzer von Reben bei Reblausbefall u. a. Anzeige- und Bekämpfungspflichten normiert.
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Reb|laus, die: Blattlaus, die Blätter u. Wurzeln des Weinstocks befällt.
Universal-Lexikon. 2012.