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Spielbank
Casino; Spielsalon; Spielcasino; Spielsaal; Kasino

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Spiel|bank ['ʃpi:lbaŋk], die; -, -en:
gewerbliches Unternehmen, in dem um Geld gespielt wird:
sein ganzes Vermögen hat er in der Spielbank verloren.
Syn.: Spielhölle (abwertend), Spielkasino.

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Spiel|bank 〈f. 20öffentl., staatlich genehmigtes Unternehmen für Glücksspiele; Sy Spielkasino

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Spiel|bank, die <Pl. -en>:
Spielkasino.

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Spielbank,
 
Spielcasino, Spielkasino, Unternehmen, das gewerbsmäßig Gelegenheit zum öffentlichen Glücksspiel gibt. Zulassung und Betrieb der Spielbanken ist durch Landesgesetz geregelt, zum Teil gelten das Gesetz über die Zulassung öffentlicher Spielbanken vom 14. 7. 1933 und die VO über öffentliche Spielbanken vom 27. 7. 1938 fort. Im Gegensatz zur Spielhalle (Spielautomat) sind auf Spielbanken die spielrechtlichen Bestimmungen der Gewerbeordnung nicht anzuwenden.
 
In Deutschland bestehen (2001) 50 Spielbanken, u. a. in Baden-Baden, Bad Dürkheim, Bad Homburg von der Höhe, Bad Kissingen, Bad Neuenahr-Ahrweiler, Bad Reichenhall, Bad Wiessee, Garmisch-Partenkirchen, Konstanz, Lindau (Bodensee), Westerland, Wiesbaden, Hannover, Berlin. Personen unter 18 Jahren ist der Zutritt untersagt, in einigen Spielbanken beträgt das Mindestalter 21 Jahre. Die Mindesteinsätze betragen meist zwischen 2 und 5, die Höchsteinsätze zwischen 5 000 und 10 000. Einige Spielbanken bieten außer Roulette auch Baccarat, Black Jack, Poker u. a. an. - Für Österreich besteht ein Glücksspielmonopol zugunsten des Bundes aufgrund des Glücksspielgesetzes von 1989. Demnach kann der Bundesminister für Finanzen Konzessionen für den Betrieb von Spielbanken bis zu einer gesetzlich geregelten Höchstzahl erteilen. Inhaberin solcher Konzessionen ist derzeit ausschließlich die Casinos Austria AG. Das Gesetz enthält eingehende Bestimmungen über Ausspielungen, Spielbedingungen und Betrieb sowie die von den Konzessionären zu leistenden Abgaben. - In der Schweiz wurde 1993 durch Volksabstimmung das Spielbankverbot aufgehoben. Spielbanken bedürfen einer Bundeskonzession.

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Spiel|bank, die <Pl. -en>: Spielkasino.

Universal-Lexikon. 2012.