Ụn|fall|chir|ur|gie auch: Ụn|fall|chi|rur|gie 〈[-çir-] f. 19; unz.〉 Chirurgie der durch Unfälle hervorgerufenen Verletzungen
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Ụn|fall|chi|r|ur|gie, die:
auf die operative Behandlung von Verletzungen bei Unfällen spezialisiertes Teilgebiet der Chirurgie.
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Unfallchirurgie,
Traumatologie, Unfallmedizin, Teilgebiet der Chirurgie, das sich mit der Erforschung und Behandlung von Unfallverletzungen und deren Folgen einschließlich der Rehabilitation beschäftigt. Eine besondere Bedeutung besitzen hierbei einerseits die Maßnahmen der ersten Hilfe am Unfallort und die Einrichtungen des Rettungswesens, andererseits die klinische Schockbehandlung und die sofortige oder spätere operative Wiederherstellung (z. B. durch Maßnahmen der Osteosynthese). An großen Krankenhäusern bestehen selbstständige unfallchirurgische Abteilungen (1998: 274), an Universitätskliniken 21 Lehrstühle sowie 11 selbstständige Abteilungen für U. mit etwa 20 000 Betten. Für die Behandlung von Arbeitsunfällen sind berufsgenossenschaftliche Unfallkliniken mit Spezialabteilungen u. a. für Querschnittgelähmte, Handchirurgie und schwere Brandverletzungen sowie für physikalische Therapie (zur klinischen Rehabilitation) zuständig. Bei Arbeits- und Wegeunfällen ist eine Vorstellung beim Durchgangsarzt zwingend. Zu den Aufgaben der U. gehört auch die Unfallbegutachtung, die die Beurteilung des Ursachenzusammenhangs sowie die Einschätzung der Erwerbsfähigkeitsminderung und die Feststellung von Spätschäden umfasst; sie bildet auch die Grundlage der Rentengewährung bei bleibenden Schäden. In der privaten Unfallversicherung steht die prämienabhängige Einmalentschädigung für den vollständigen oder partiellen Verlust der Gebrauchsfähigkeit einer Gliedmaße, eines Auges oder des Gehörs (»Gliedertaxe«) im Vordergrund.
Unfallchirurg. Verfahren sind bereits seit der Antike bekannt. Das erste Unfallkrankenhaus der Welt (»Bergmannsheil«) wurde 1890 in Bochum gegründet. Wissenschaftliche Vereinigung ist die Deutsche Gesellschaft für Unfallchirurgie e. V. (gegründet 1922 in Leipzig). Seit 1992 besteht in der ärztlichen Berufsordnung die Möglichkeit der Weiterbildung zum Facharzt für Chirurgie und Unfallchirurgie.
G. Mehrtens u. a.: Arbeitsunfall u. Berufskrankheit (51993);
Leitlinien U., hg. v. K. M. Stürmer (1997);
Tscherne U., hg. v. H. Tscherne, auf 13 Bde. ber. (1997 ff.);
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Ụn|fall|chi|rur|gie, die: auf die operative Behandlung von Verletzungen bei Unfällen spezialisiertes Teilgebiet der Chirurgie.
Universal-Lexikon. 2012.