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Utilitarismus
Uti|li|ta|rịs|mus 〈m.; -; unz.; Philos.〉 Lehre, nach der der Zweck des menschl. Handelns der Nutzen des Einzelnen u. der Gemeinschaft ist [<frz. utiliser; zu utile „nützlich“ <lat. utilis]

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Uti|li|ta|rịs|mus, der; - [nach engl. utilitarianism] (Philos.):
Lehre, die im Nützlichen die Grundlage des sittlichen Verhaltens sieht u. ideale Werte nur anerkennt, sofern sie dem Einzelnen od. der Gemeinschaft nützen; Nützlichkeitsprinzip.

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Utilitarịsmus
 
[nach englisch utilitarianism, zu lateinisch utilitas »Nützlichkeit«] der, -, Theorie der Ethik und Sozialphilosophie, des Rechts sowie der Volkswirtschaftslehre, nach der eine Handlung danach beurteilt und bewertet wird, in welchem Maße sie zur Förderung und Mehrung des Glücks der meisten Menschen beiträgt. Nach diesem Nützlichkeitsprinzip wird eine Handlung also nicht an dem inneren Motiv oder der Gesinnung (Gesinnungsethik, Verantwortungsethik), sondern an den äußeren Folgen gemessen. Utilitaristische Momente finden sich in der Handlungstheorie des Epikureismus, bei B. de Mandeville, den schottischen Moralphilosophen (z. B. D. Hume, A. Smith, A. Ferguson) und in der französischen Aufklärung. Der englische Philosoph und anglikanischer Bischof Richard Cumberland (* 1631, ✝ 1718) formulierte in »De legibus naturae. ..« (1672) erstmals als obersten Handlungsgrundsatz die Maxime »greatest happiness of all« (»größtes Glück aller«). Zur methodischen Grundlegung des Utilitarismus trugen F. Bacon und T. Hobbes bei. Als geschlossenes ethisches System wurde der Utilitarismus von J. Bentham begründet und von J. Mill und J. S. Mill weiterentwickelt. Dieses System zielte auf ein Glückskalkül, bei dem der Maximierungseffekt des gesellschaftlichen Glücks, das aus bestimmten Handlungen oder Institutionen folgt, rational kalkulierbar und empirisch verifizierbar werden sollte. Der Utilitarismus wurde damit zum Basistheorem der klassischen Nationalökonomie und diente v. a. im 19. Jahrhundert in Großbritannien der Begründung einer wohlfahrtsstaatlichen Sozialpolitik.
 
Literatur:
 
A. Bohnen: Die utilitarist. Ethik als Grundl. der modernen Wohlfahrtsökonomik (1964);
 N. Hoerster: Utilitarist. Ethik u. Verallgemeinerung (21977);
 B. Williams: Kritik des U. (a. d. Engl., 1979);
 
Über John Rawls' Theorie der Gerechtigkeit, hg. v. O. Höffe (Neuausg. 1987);
 
Einf. in die utilitarist. Ethik, hg. v. O. Höffe: (21992);
 R. W. Trapp: »Nicht-klass.« U. Eine Theorie der Gerechtigkeit (1988);
 W. Wolbert: Vom Nutzen der Gerechtigkeit. Zur Diskussion um U. u. teleolog. Theorie (1992);
 J.-C. Wolf: U., Pragmatismus u. kollektive Verantwortung (Freiburg 1993).
 

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Uti|li|ta|rịs|mus, der; - [nach engl. utilitarianism] (Philos.): Lehre, die im Nützlichen die Grundlage des sittlichen Verhaltens sieht u. ideale Werte nur anerkennt, sofern sie dem Einzelnen od. der Gemeinschaft nützen; Nützlichkeitsprinzip: Andere führen den U. der Italiener ins Feld, die auch die Natur ausschließlich auf ihren Nutzen hin ansehen (Fest, Im Gegenlicht 85).

Universal-Lexikon. 2012.