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Wirtschaftskrieg
Wịrt|schafts|krieg 〈m. 1〉 = Handelskrieg (3)

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Wịrt|schafts|krieg, der:
wirtschaftliche [u. militärische] Kampfmaßnahmen gegen die Wirtschaft eines anderen Staates.

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Wirtschaftskrieg,
 
wirtschaftliche, politische und/oder militärische Kampfmaßnahmen eines oder mehrerer Staaten gegen die Wirtschaft eines oder mehrerer anderer Staaten mit dem Ziel, wirtschaftliche, politische oder militärische Vorteile zu erringen. Eine wichtige Form des Wirtschaftskriegs ist der Handelskrieg, durch den der Außenhandel des Gegners beeinträchtigt oder unterbunden werden soll. Im Frieden beschränkt sich Wirtschaftskrieg im Wesentlichen auf Boykott, Embargo, Dumping, währungspolitische Maßnahmen und Instrumente des Zollkriegs. Im Krieg treten weitere Mittel hinzu, wobei der Blockade und der Unterbindung der Zufuhr von Rohstoffen, Lebensmitteln und Industriegütern auf dem See-, Land- oder Luftweg besondere Bedeutung zukommt (zum Teil auch unabhängig von einem Krieg, z. B. die Berliner Blockade 1948/49). Mit Wirtschaftsspionage können sich Wirtschaftssabotage und der Versuch verbinden, die Währung des gegnerischen Landes zu schädigen. Wichtige historische Beispiele für Wirtschaftskriege sind die Kontinentalsperre Napoleons I. sowie die über das Deutsche Reich im Ersten Weltkrieg und über den Waffenstillstand 1918 hinaus verhängte Blockade; in der Gegenwart z. B. die Handelssanktionen der USA gegen Kuba (seit 1960).
 
Literatur:
 
W. A. Boelcke: W., in: Hwb. der Wirtschaftswiss., hg. v. W. Albers u. a., Bd. 9 (Neuausg. 1988).

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Wịrt|schafts|krieg, der: wirtschaftliche [u. militärische] Kampfmaßnahmen gegen die Wirtschaft eines anderen Staates: Damals brach der W. zwischen den USA und dem Iran offen aus (Saarbr. Zeitung 1. 12. 79, 4); es gibt einen Kulturkrieg mit Amerika, genauso wie es einen W. gibt, und um den zu gewinnen, darf man nicht naiv sein (Wickert, Paris 61).

Universal-Lexikon. 2012.