Dum|ping 〈[ dʌ̣m-] n. 15〉 Warenabsatz (im Ausland) unter dem Marktpreis [engl., „Unterbieten der Preise“]
* * *
Dum|ping ['dampɪŋ ], das; -s, -s <Pl. selten> [engl. dumping, zu: to dump = zu Schleuderpreisen verkaufen] (Wirtsch.):
a) Export einer Ware unter ihrem Inlandspreis, um damit einen ausländischen Markt zu erobern;
b) Verkauf einer Ware mit nur kleinem od. ohne Gewinn zur Durchsetzung dieser Ware auf dem Markt.
* * *
Dumping
1) Umweltschutz: das unerlaubte Einbringen fester oder flüssiger Abfälle (Klärschlämme, Dünnsäuren u. a.) und sonstiger Stoffe von Schiffen, Plattformen oder Luftfahrzeugen in die Meere. Ausgenommen sind Beseitigungen von Abfällen, die sich aus dem normalen Betrieb von Schiffen u. a. ergeben. (Meeresverschmutzung)
2) Wirtschaft: eine aggressive Außenhandelsstrategie und ein Sonderfall der räumlichen Preisdifferenzierung (Auseinanderfallen der Verkaufspreise des gleichen Produktes im Inland und im Ausland). In der Praxis beschränkt man sich auf den Fall niedriger Auslandspreise und vernachlässigt das »inverse« oder »negative« Dumping, bei dem der Exportpreis über dem vergleichbaren Inlandspreis liegt. Ziele des Dumpings: Eindringen in ausländische Märkte, Gewinnung von Marktanteilen, Ausschaltung der ausländischen Konkurrenz (»Raubdumping«). Insbesondere haben Kartelle vielfach einen inländischen Zollschutz zum Dumping ausgenutzt, indem sie durch die höheren Inlandspreise die niedrigeren Preise im Auslandsverkauf ausgleichen. Unterschieden wird zwischen wirtschaftspolitischem Dumping, d. h. staatliche Exportförderung durch handelspolitische Maßnahmen (z. B. Exportprämien, Verbilligung von Exportkrediten), die Exportpreissenkungen ermöglichen, und privatwirtschaftlichem Dumping, bei dem häufig wettbewerbsbeschränkende Anbieterstrukturen (Monopole, Oligopole) vorliegen und die Gefahr ruinöser Konkurrenz besteht.
Voraussetzung und notwendige Ergänzung zum Dumping ist die Vermeidung der Wiedereinfuhr (Reimport) der preisgünstigeren Güter z. B. durch Schutzzölle, vertraglicher Ausschluss oder zu hohe Transportkosten. Dumping beeinflusst ebenso wie die Schutzzölle die internationale Arbeitsteilung. Es liegen allerdings keine Anhaltspunkte vor, dass Dumping die Arbeitsteilung über die schon durch Schutzzölle geschaffenen Abweichungen hinaus beeinträchtigt. Das grundsätzliche Verbot von Dumping nach dem GATT bleibt auch im Rahmen der zum 1. 1. 1995 gegründeten Welthandelsorganisation (WTO) bestehen. Durch Dumping eingeleitete Exportoffensiven können auch weiterhin mit Gegenzöllen (Antidumpingzölle) neutralisiert werden. Ihre Einsatzmöglichkeiten wurden jedoch durch eine Präzisierung der WTO-Bestimmungen beschränkt, um einen Missbrauch für protektionistische Zwecke zu erschweren. Zu den wichtigsten Neuerungen zählen die Berücksichtigung von Importmengen zur Verhinderung von Antidumpingmaßnahmen gegen Einfuhren geringen Umfangs (Deminimize-Klausel), Sonderregelungen für Entwicklungsländer und die zeitliche Begrenzung von Antidumpingmaßnahmen auf fünf Jahre, sofern kein neuer Nachweis für eine Schädigung erbracht wird.
Einfache Niedrigpreiseinfuhren ohne Preisdifferenzierung zählen nicht zum Dumping. Sie werden von Konkurrenten aber häufig als Dumping bezeichnet, z. B. das Währungsdumping beziehungsweise Valutadumping (bei einer Abwertung zunächst entstehender Absatzvorteil, da die Steigerung der inländischen Erzeugungskosten zunächst hinter der Entwertung der Währung zurückbleibt und so eine besonders günstige Preisstellung gegenüber der ausländischen Konkurrenz gegeben ist) sowie das Sozialdumping (günstigere Herstellungskosten aufgrund niedrigerer Löhne oder geringerer sozialer Belastung der Wirtschaft).
* * *
Dum|ping ['dampɪŋ], das; -s [engl. dumping, zu: to dump = zu Schleuderpreisen verkaufen] (Wirtsch.): Export einer Ware unter ihrem Inlandspreis, um damit einen ausländischen Markt zu erobern.
Universal-Lexikon. 2012.