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Abfallbeseitigung
Ạb|fall|be|sei|ti|gung: Beseitigen nicht mehr nutzbaren Abfalls durch Verbrennen, Kompostieren oder Deponieren ( Deponie) bzw. Endlagerung (von radioaktivem Abfall).

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Ạb|fall|be|sei|ti|gung, die (Fachspr.):
Gesamtheit der Maßnahmen u. Methoden zur Verringerung, Ablagerung, Umwandlung od. Weiter- u. Wiederverwendung von festen, flüssigen u. gasförmigen Abfallstoffen.

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Abfallbeseitigung,
 
zusammenfassende Bezeichnung für alle Maßnahmen und Methoden, die dem Bereitstellen, Überlassen, Einsammeln sowie der Beförderung, Behandlung, Lagerung (Zwischenlagerung) und Ablagerung (Deponie) von Abfällen dienen. Die Abfallbehandlung wiederum, durch die die Menge und Schädlichkeit von Abfällen vermindert wird, umfasst das Zerkleinern, Verdichten und Entwässern der Abfälle sowie spezifische biologische, chemische oder physikalische Umwandlungen. Unterschieden wird dabei zwischen thermische (z. B. Müllverbrennung), biologische (z. B. Kompostierung) und chemisch-physikalische Abfallbehandlung, wie Entgiftung, Extraktion, Filtration, Inertisierung, Neutralisation, Zentrifugieren. Die Grenze zwischen der Behandlung von Abfällen als Teil der Abfallbeseitigung und Abfallverwertung als wirtschaftliche Maßnahme ist nicht immer scharf zu ziehen. Während der Begriff der Abfallbeseitigung im Abfallgesetz vom 27. 8. 1986 durch Abfallentsorgung ersetzt wurde, definiert das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz vom 27. 9. 1994 Abfallbeseitigung und Abfallverwertung als Teile der Abfallentsorgung; dabei sind nicht verwertbare Abfälle Abfälle, die nach dem Stand der Technik umweltverträglich zu beseitigen sind.
 
In Deutschland rechnete man Anfang der 90er-Jahre mit einem jährlichen Abfallaufkommen von rd. 325 Mio. t, darunter etwa 27 Mio. t Hausmüll (entspricht einem Pro-Kopf-Aufkommen von 333 kg), 36 Mio. t kommunaler Klärschlamm, 10 Mio. t hausmüllähnliche Gewerbeabfälle, 107 Mio. t Abfälle und Reststoffe aus der Produktion, 5 Mio. t Industrieschlämme sowie 140 Mio. t Bauschutt, Straßenaufbruch und Bodenaushub. Hinzu kamen noch rd. 260 Mio. t landwirtschaftlicher Abfälle und 89 Mio. t Bergematerial aus dem Bergbau.
 
Insgesamt 144 Mio. t der Abfälle wurden in öffentlichen Anlagen, 43 Mio. t in betriebseigenen Anlagen und 135 Mio. t in Bauschutt-, Erdaushubdeponien oder sonstigen Anlagen beseitigt. Der Anteil der Deponierung der öffentlich entsorgten Abfälle betrug in den alten Bundesländern rd. 86,7 %, in den neuen Bundesländern 99,5 %. In den alten Bundesländern wurden 8 % der Abfälle verbrannt. In Zukunft wird der Anteil der Verbrennung jedoch steigen, da nur noch inerte Abfälle abgelagert werden sollen und Deponien wesentlich mehr Fläche beanspruchen als Abfallverbrennungsanlagen. Auch die bisher nur in einer einzigen Anlage praktizierte Pyrolyse von Abfällen wird an Bedeutung gewinnen (Thermoselect®-Verfahren). Weitgehend gescheitert ist hingegen die großtechnische Kompostierung von Hausmüll in zentralen Kompostwerken. Der gewonnene Kompost war im Gegensatz zu Kompost aus getrennt gesammeltem Biomüll stark mit Schadstoffen belastet und ließ sich selbst als Deponieabdeckung kaum absetzen.
 
Literatur:
 
K.-P. Dolde u. A. Vetter: Rechtsfragen der Verwertung u. Beseitigung von Abfällen (1999);
 
Biolog. Abfallverwertung, hg. v. W. Bidlingmaier (2000);
 
Mechanisch-biolog. Abfallbehandlung in Europa, Beiträge v. B. Zeschmar-Lahl u. a. (2000).
 
Hier finden Sie in Überblicksartikeln weiterführende Informationen:
 
Abfallbeseitigung durch thermische Behandlung
 
Abfallentsorgung und Recycling
 
Abfall und Altlasten
 
Abfallbeseitigung: Der Einstieg in die Kreislaufwirtschaft
 

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Ạb|fall|be|sei|ti|gung, die (Fachspr.): Gesamtheit der Maßnahmen u. Methoden zur Verringerung, Ablagerung, Umwandlung od. Weiter- u. Wiederverwendung von festen, flüssigen u. gasförmigen Abfallstoffen.

Universal-Lexikon. 2012.