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Risikopolitik
Ri|si|ko|po|li|tik, die (Wirtsch.):
Gesamtheit der Maßnahmen, die darauf abzielen, die für ein Unternehmen, eine Institution o. Ä. bestehenden Risiken zu erkennen, zu bewältigen u. auszuschalten.

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Risikopolitik,
 
Risikomanagement [-'mænɪdʒmənt], Risk-Management ['rɪsk-], Gesamtheit der Maßnahmen zur Beurteilung und Verbesserung der Risikolage von Unternehmen, privaten Haushalten, Gebietskörperschaften und sonstigen Institutionen, aber auch von Personen und Gesellschaften. Dabei wird zwischen genereller und spezieller Risikopolitik unterschieden. Während sich die spezielle Risikopolitik (Insurance-Management) mit der Absicherung gegenüber versicherbaren Risiken befasst, geht es bei der generellen Risikopolitik um risikobewusstes Management von Institutionen und risikobewusste Lebensführung.
 
Da nur bekannten Risiken mittels risikopolitischer Maßnahmen begegnet werden kann, steht am Anfang des Prozesses die Identifikation potenzieller Risiken und ihrer Ursachen (Risikoabschätzung). In der sich anschließenden Bewertungsphase werden Risiken anhand verschiedener Merkmale (z. B. Eintrittswahrscheinlichkeit, potenzielle Schadenshöhe sowie ethische, betriebswirtschaftliche, politische und juristische Kriterien) vor dem Hintergrund der individuellen oder kollektiven Zielsetzungen der Entscheider und dem Grad ihrer Risikobereitschaft (Risikopräferenz) beurteilt. In einem weiteren Schritt sind geeignete risikopolitische Instrumente auszuwählen, deren Ziel es ist, die Eintrittswahrscheinlichkeit von Risiken zu senken (Schadenverhütung) und/oder die Auswirkungen von Schäden zu begrenzen (Schadenüberwindung). Die ursachenbezogenen Maßnahmen der Schadenverhütung lassen sich untergliedern in die Risikovermeidung durch Verzicht auf risikobehaftete Aktivitäten und die Risikoverminderung durch Verbesserung der Entscheidungsgrundlagen (z. B. durch Controlling, Marktforschung, Planung) sowie technische Vorsorge- und Sicherheitsmaßnahmen (z. B. Unfallverhütung, Feuer- und Diebstahlschutz, Betriebsschutz, Sicherheitstechnik). Zu den Maßnahmen der Risikoverminderung zählen auch die Kopplung von Aktivitäten mit entgegengesetzten Risikoverursachungssystemen (Risikokompensation, z. B. durch Termingeschäfte zur Kurssicherung), die Zerlegung risikobehafteter Aktivitäten in Teilaktivitäten und die Zusammenfassung voneinander relativ unabhängiger Risiken (Risikostreuung, z. B. durch Diversifikation, Portfolio-Selection). Wirkungsbezogene Maßnahmen der Schadenüberwindung sollen das Ausmaß eingetretener Schäden für den Entscheidungsträger verringern. Neben der Versicherung besteht die Möglichkeit einer Risikoabwälzung auf Dritte (z. B. durch Haftungsbeschränkung, Garantie- und Bürgschaftsverträge). Zudem ist es möglich, im Rahmen eines Risikopools, die Auswirkungen von Risiken gemeinsam mit gleichartig bedrohten Wirtschaftseinheiten zu tragen (z. B. Konsortium).
 
Um möglichst optimale Ergebnisse hinsichtlich der Wirkungen der risikopolitischen Maßnahmen zu erreichen, ist es in der Regel nötig, mehrere, sich gegenseitig ergänzende und aufeinander abgestimmte risikopolitische Instrumente einzusetzen.
 
Literatur:
 
A. Schuy: Risiko-Management (1989);
 G. Mensch: Risiko u. Unternehmensführung (1991);
 H. Gutmannsthal-Krizanits: Risikomanagement von Anlageprojekten (1994);
 E. Sauerwein: Strateg. Risiko-Management in der bundesdt. Industrie (1994);
 C. von Bernstorff: Risiko-Management im Auslandsgeschäft (21995);
 J.-P. Eichhorn: Chancen- u. Risikomanagement im Innovationsprozeß (1996);
 P. Scharpf u. G. Luz: Risikomanagement, Bilanzierung u. Aufsicht von Finanzderivaten (1996);
 J. B. Kratzheller: Risiko u. Risk Management aus organisationswiss. Perspektive (1997).

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Ri|si|ko|po|li|tik, die (Wirtsch.): Gesamtheit der Maßnahmen, die darauf abzielen, die für ein Unternehmen, eine Institution o. Ä. bestehenden Risiken zu erkennen, zu bewältigen u. auszuschalten.

Universal-Lexikon. 2012.