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Flur
Etage; Stock; Geschoß (österr.); Stockwerk; Geschoss; Lichtung; Waldwiese; Diele; Gang; Korridor; Durchgang

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1Flur [flu:ɐ̯], der; -[e]s, -e:
Gang, der die einzelnen Räume einer Wohnung oder eines Gebäudes miteinander verbindet:
er wartete auf dem Flur, bis er ins Zimmer gerufen wurde.
Syn.: Diele.
  2Flur [flu:ɐ̯], die; -, -en (geh.):
offenes, unbebautes Kulturland:
blühende Fluren; auf freier Flur.
Syn.: Feld, Land.

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Flur
I 〈m. 1
1. Vorraum in Haus od. Wohnung, Diele, Korridor (Haus\Flur)
2. Fußboden
II 〈f. 20Nutzland, Äcker u. Wiesen ● Feld und \Flur, Wald und \Flur
[<mhd. vluor „Feldflur, Saatfeld; Samen, Saat; Boden(fläche); engl. floor „Fußboden“ <germ. *florus, *flora; zu idg. *pel-, pla- „breit, flach; ausbreiten“; verwandt mit Feld, flach, Fladen, Flöz]

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1Flur , der; -[e]s, -e [unter Einfluss von mniederd. flōr = Diele, Estrich < mhd. vluor, 2Flur]:
a) [lang gestreckter, schmaler] Raum innerhalb einer Wohnung od. eines öffentlichen Gebäudes, an dessen Seiten sich die Türen zu den angrenzenden Räumen befinden:
ein langer, dunkler F.;
über, durch den F. gehen;
b) Hausflur.
2Flur , die; -, -en [mhd. vluor = Boden(fläche), Feld, urspr. = flacher, festgestampfter Boden]:
a) (geh.) offenes, unbewaldetes Kulturland:
blühende -en;
durch Wald und F. schweifen;
Ü allein auf weiter F. (ganz allein) sein, stehen;
b) in Parzellen eingeteilte landwirtschaftliche Nutzfläche eines Siedlungsverbandes:
planmäßig angelegte -en;
die F. bereinigen;
ein Acker, Waldstück in der Altenbacher F.;
c) abgegrenztes Teilstück einer 2Flur (b); Gewann.

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Flur
 
[mittelhochdeutsch vluor »Boden(fläche)«], Agrar- und Siedlungsgeographie: die zu einer Gemeinde gehörende landwirtschaftlich genutzte Fläche. Die Flur umfasst Gärten, Äcker, Rebflächen, Wiesen sowie Weiden und Wälder, soweit diese im Parzellenverband eingeschlossen sind. Nach der Form der Parzellen (Streifen, Block), nach deren Größe und Ausmaß (lang, kurz), nach dem Grad der Regelmäßigkeit und nach der Art der Parzellenanordnung (gleichlaufend, kreuzlaufend, gereiht, radial) lassen sich verschiedene Flurformen unterscheiden. Die Flurformen sind abhängig von der Wirtschaftsform, von besitzrechtlichen Verhältnissen und von landschaftlichen Gegebenheiten. So findet man beim Wanderfeldbau, bei dem die mit Pflanzstock und Hacke bearbeitete Anbaufläche durch Brandrodung zustande kommt, eine unregelmäßig runde oder elliptische Begrenzung der Kulturfläche. Beim Pflugbau erfolgt im Allgemeinen eine geradlinige Abgrenzung der Parzellen; wichtigste Flurformen sind die Blockflur (reine Großblockflure sind charakteristisch z. B. für die Kibbuzim in Israel, für die Farmen Nordamerikas), die Waldhufenflur oder Marschhufenflur (die Besitzfläche erstreckt sich als breiter Streifen an einer oder beiden Seiten des Hofes), die Gewannflur (Gewann) und die Langstreifenflur. (Flurverfassung)
 
Literatur:
 
Historisch-genet. Siedlungsforschung. Genese u. Typen ländl. Siedlungen u. F.-Formen, hg. v. H.-J. Nitz (1974);
 
F. u. F.-Formen, hg. v. C. Lienau (21978, dt., engl., frz.);
 
Unterss. zur eisenzeitl. u. frühmittelalterl. F. in Mitteleuropa u. ihrer Nutzung, hg. v. H. Beck, 2 Bde. (1979-80).

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1Flur, der; -[e]s, -e [unter Einfluss von mniederd. flōr = Diele, Estrich < mhd. vluor, 2Flur]: a) [lang gestreckter, schmaler] Raum innerhalb einer Wohnung od. eines öffentlichen Gebäudes, an dessen Seiten sich die Türen zu den angrenzenden Räumen befinden: ein langer, dunkler, düsterer, heller F.; den F. fegen; über, durch den F. gehen; der Schrank steht auf dem, im F.; b) Hausflur.
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2Flur, die; -, -en [mhd. vluor = Boden(fläche), Saatfeld, urspr. = flacher, festgestampfter Boden]: a) (geh.) offenes, unbewaldetes Kulturland: blühende -en; dass ers (= Gewitter) überlebte und die dampfende F. erfrischt wurde, aus der alles wächst (Molo, Frieden 47); durch Feld und F., Wald und F. schweifen; Ü allein auf weiter F. (ganz allein) sein, stehen; Mit dieser Einschätzung steht er freilich ziemlich allein auf weiter F. (Woche 18. 4. 97, 5); b) in Parzellen eingeteilte landwirtschaftliche Nutzfläche eines Siedlungsverbandes: planmäßig angelegte -en; die F. bereinigen, abgrenzen; ein Acker, Waldstück in der Altenbacher F.; c) abgegrenztes Teilstück einer 2Flur (b); Gewann.

Universal-Lexikon. 2012.