Uri; -s:
Schweizer Kanton.
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URI
[Abk. für Uniform Resource Identifier, dt. »einheitlicher Kennzeichner von (Internet-)Ressourcen«] der oder die, eine Zeichenfolge, die ein Objekt (Ressource) im Internet eindeutig identifiziert und beschreibt. Die Syntax von URIs ist in RFC 2396 festgelegt, die entsprechenden Spezifikationen werden von der IETF überwacht und fortgeschrieben.
Die formalen Anforderungen an eine URI schreiben vor:
- Nur etwa 60 Zeichen aus der unteren Hälfte des US-ASCII-Zeichensatzes sind erlaubt, nämlich Groß- und Kleinbuchstaben, Ziffern, (runde) Klammern sowie die Zeichen »-« (Bindestrich), »_« (Unterstrich), ».« (Punkt), »!« (Ausrufezeichen), »URI« (Tilde), »*« (Asterisk) und »'« (Apostroph);
- das Ziel einer URI muss über die gängigen Internetprotokolle zugänglich sein (TCP, FTP, Telnet usw.);
- mit Ausnahme der Rechneradresse werden Groß- und Kleinschreibung unterschieden;
- URIs müssen sowohl elektronisch verarbeitet als auch von Menschen gelesen werden können (die Übertragung soll auch über Telefon, Briefpost usw. möglich sein);
- die Standards müssen erweiterbar sein.
Grundsätzlich besteht eine URI aus der Angabe eines Schemas (meist ein Übertragungsprotokoll), einem Doppelpunkt und einer schemenspezifischen Angabe. Dabei gibt es im Wesentlichen drei Formen:
- URL (Angabe von Speicherorten),
- URN (Angabe von Ressourcennamen) und
- URC (Angabe von Metadaten).
Es ist allerdings nicht notwendig, immer alle drei Subformate zu benutzen. Und da in den letzten Jahren auch andere Konzepte zur Benennung und Charakterisierung von Webseiten vorgestellt wurden, werden URN und URC deutlich seltener verwendet als die allgemein übliche URL (d. h. seltener, als im ursprünglichen Vorschlag vorgesehen war). In den meisten Fällen können somit private Nutzer und Webdesigner die Begriffe »URI« und »URL« synonym gebrauchen.
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Uri; -s: schweizerischer Kanton.
Universal-Lexikon. 2012.