Ver|sie|ge|lung, (seltener:) Versieglung, die; -, -en:
1. das Versiegeln; das Versiegeltsein.
2. versiegelnde Schutzschicht.
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Versiegelung,
1) allgemein: das Verschließen eines Briefes, Dokuments u. a. mit einem Siegel.
2) Bodenschutz: Bodenversiegelung, Verdichtung, Abdichtung, Auffüllung des Bodens sowie Aufschüttungen durch bauliche u. a. menschliche Einwirkungen. Versiegelungs- und Belagsarten sowie deren Durchlässigkeit für Wasser und Luft bestimmen den Grad der Isolierung des Bodens von Atmosphäre, Hydrosphäre und Biosphäre und das Ausmaß seiner Beeinträchtigung. Die Versiegelung führt u. a. zu einer Reduzierung der Grundwasserneubildung, da Niederschlagswasser nicht ungehindert versickern kann, sowie zu einer Beeinträchtigung des Bodens als Lebensraum für Pflanzen, Tiere und Menschen. Straßen- und Schienentrassen führen zu einer Zerschneidung der Landschaft und ihrer natürlichen Zusammenhänge, Lebensräume für Pflanzen und Tiere werden eingeengt und ihr ökologischer Wert wird gemindert. 11,3 % der Gesamtfläche Deutschlands wurde 1993 als Siedlungs- und Verkehrsfläche genutzt, davon sind rd. 50 % versiegelt (dies entspricht einem Versiegelungsgrad von 5,6 % der Fläche Deutschlands). Der steigenden Flächeninanspruchnahme durch Siedlung und Verkehr und der damit verbundenen Versiegelung kann man u. a. entgegenwirken durch: die Nutzung von Entsiegelungsmöglichkeiten, deren Potenzial bei rd. 10 % der versiegelten Fläche innerhalb des bebauten Bereiches liegt; die Sanierung und Wiedernutzbarmachung von Gewerbe- und Industriebrachen; den Umbau- und Rückbau nicht mehr benötigter Siedlungsflächen; eine vorrangige Innenverdichtung in Siedlungsbereichen gegenüber der Neuinanspruchnahme von Boden sowie die Bündelung von Verkehrswegen. - Im Baugesetzbuch § 1a Absatz 1 vom 27. 8. 1997 wird die Forderung erhoben, mit Boden sparsam und schonend umzugehen. Art und Ausmaß der baulichen Nutzung sind durch die Baunutzungs-VO, zuletzt geändert am 22. 4. 1993, vorgegeben.
3) Oberflächentechnik: Verfahren zum Schutz von Oberflächen durch Verschließen der oberflächennahen Poren und/oder Aufbringen eines dünnen Beschichtungsfilms. Die zur Versiegelung im Allgemeinen verwendeten Kunstharze (Acrylate, Epoxidharze) werden pigmentfrei aufgetragen, um das Eindringvermögen nicht zu beeinträchtigen; der behandelte Untergrund bleibt farblich und in seiner Oberflächenstruktur erkennbar. Die Versiegelung wird z. B. zur Imprägnierung von Fußböden aus Holz sowie zum Schutz von Natur- oder Kunststein angewendet. Bei festem, porösem Untergrund (Putz, Beton) wird die Versiegelung in mehreren Schichten verschiedener Harze aufgetragen, die einen allmählichen Übergang von Elastizitätsmodul und Wärmedehnzahl zwischen getränkter Zone und Untergrund schaffen, um ein Abplatzen zu vermeiden.
Hier finden Sie in Überblicksartikeln weiterführende Informationen:
Stadt: Ökologische Aspekte
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Ver|sie|ge|lung, (seltener:) Versieglung, die; -, -en: 1. das Versiegeln, Versiegeltsein. 2. versiegelnde Schutzschicht.
Universal-Lexikon. 2012.