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Weltklimakonferenz
Wẹlt|kli|ma|kon|fe|renz, die (Politik):
Konferenz, deren Thema das Weltklima ist.

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Weltklimakonferenz,
 
von den UN organisierte internationale Konferenz zum Schutz des Klimas. Nach den Umweltkonferenzen von Stockholm (1972) und Rio de Janeiro (1992; Rio-Gipfel) fanden acht Vertragsstaatenkonferenzen der Klimarahmenkonvention statt: in Berlin (1995), Genf (1996), Kyōto (1997), Buenos Aires (1998), Bonn (1999), Den Haag (2000), Bonn (2001), Marrakesch (2001). Dabei ging es um die Stabilisierung oder Reduzierung der Emission von Treibhausgasen (Kohlendioxid, Methan, Lachgas, ferner Schwefelhexafluorid, SF6; Fluorkohlenwasserstoffe, HCFC; Perfluorkohlenwasserstoffe, PFC) in den Industrieländern, die zwar ¾ der globalen Energie verbrauchen, aber nur ¼ der Weltbevölkerung stellen.
 
Im Abschlussprotokoll (Kyōto-Protokoll) der Konferenz von Kyōto verpflichteten sich die Industrieländer, die Emissionen in der Zeit von 2008 bis 2012 zusammen um durchschnittlich 5,2 % gegenüber 1990 zu senken; dafür bekamen die einzelnen Industriestaaten unterschiedliche Vorgaben. Russland, die Ukraine und Neuseeland dürfen ihre Ausstoßmenge von 1990 beibehalten, Norwegen sie um 1 %, Australien um 8 % und Island um 10 % erhöhen. Die Entwicklungsländer werden nicht einbezogen. Diese Verpflichtung tritt jedoch erst in Kraft, wenn das Protokoll von 55 Staaten ratifiziert worden ist. Die Konferenz in Buenos Aires sollte das in Kyōto vereinbarte Klima-Protokoll konkretisieren. Verabschiedet wurde der »Aktionsplan von Buenos Aires«, der 138 zu bearbeitende Punkte auflistet; die Staaten verpflichteten sich allerdings nicht zu konkreten Handlungen. Sie einigten sich darauf, dass der internationale Handel mit der Luftverschmutzung nicht schon 1998 beginnt. Die USA und andere Länder hatten den Handel mit solchen Emissionsrechten oder »Verschmutzungszertifikaten« gefordert. Wichtigstes Ergebnis der Konferenz in Bonn war die Weiterentwicklung der Verhandlungstexte zu den Kyōto-Mechanismen und zu einem System der Erfüllungskontrolle. Sie war ein Zwischenschritt zur Regelung vor allem technischer Fragen in Vorbereitung der 6. Weltklimakonferenz, die im November 2000 in Den Haag stattfand, aber ergebnislos abgebrochen wurde. Hier konnte keine Übereinstimmung darüber erzielt werden, wie stark Wald- und Landbewirtschaftung mit der Minderung des Schadstoffaustoßes verrechnet werden können. So bestanden Kontroversen zwischen Amerikanern und Europäern darüber, in welchem Ausmaß den Vereinigten Staaten, die für ein Viertel der globalen Treibhausgas-Emissionen verantwortlich sind, die Bewirtschaftung von Wäldern und Feldern positiv auf die Reduktion ihrer Schadstoffemissionen angerechnet werden kann. Die Amerikaner verließen im Frühjahr 2001 die Klimaverhandlungen zum Kyōto-Protokoll mit der Begründung, dass ihre Wirtschaftsentwicklung durch die CO2-Ausstoßreduzierung zu stark beeinträchtigt würde. Die übrigen 177 Staaten kamen auf der Weltklimakonferenz in Bonn im Juli 2001 zu einem Kompromiss bezüglich des CO2-Ausstoßes, der allerdings weit hinter den Vorgaben des Kyōto-Protokolls zurückblieb. Danach können biologische Senken, besonders Wälder, als Speicher von Kohlendioxid in weit höherem Umfang als ursprünglich vorgesehen auf die CO2-Ausstoßreduzierung angerechnet werden. Das Ziel, die Treibhausgasemissionen um 5,2 % zu verringern, muss damit zwar immer noch aufrechterhalten werden, aber die effektive Reduzierung verringert sich auf 1,8 %. Zudem dürfen die Industrieländer ihre Verpflichtungen auch im Ausland erfüllen, z. B. durch Aufforstungsprojekte oder die Errichtung effizienter Kraftwerke (mit Ausnahme von Atomkraftwerken) in Entwicklungsländern. Der Handel mit Treibhausgaszertifikaten zwischen den Industrieländern wird gestattet. Um die Folgen der Klimaerwärmung abzumildern, erhalten die Entwicklungsländer finanzielle Unterstützung. Verdienst der Bonner Vereinbarung ist, dass hierdurch der 1997 in Kyōto ausgehandelte Vertrag (Kyōto-Protokoll) ratifizierbar gemacht wurde. Er tritt in Kraft, wenn er von 55 Staaten ratifiziert worden ist und diese 55 % der Emissionen der Industrieländer repräsentieren. Auf der Weltklimakonferenz in Marrakesch im November 2001 einigten sich die Delegierten auf ein rechtlich verbindliches Protokoll zur Reduzierung der Treibhausgase und verabschiedeten ein Regelwerk zum Emissionshandel. Bei Nichteinhaltung der Emissionsziele sind Konsequenzen vorgesehen; z. B. muss das betreffende Land in der nächsten Verpflichtungsperiode zusätzlich das 1,3fache der Treibhausgasmenge einsparen, die es zu viel emittiert hat.
 
Eine sofortige Reduktion der Emission von Treibhausgasen wäre notwendig, da die Folgen einer einmal in Gang gesetzten Klimaänderung beträchtlich sind. Dabei muss auch die Trägheit der klimatischen wie gesellschaftlich-wirtschaftlichen Systeme in Rechnung gestellt werden.

Universal-Lexikon. 2012.