Akademik

bedingen
voraussetzen; gebieten; bedürfen; benötigen; erfordern; (sich) einer Sache bedienen; auslösen

* * *

be|din|gen [bə'dɪŋən]:
1. <tr.; hat die Ursache (für etwas) sein; zur Folge haben:
das eine bedingt das andere; <häufig im 2. Partizip> die schlechte Ernte ist durch das ungünstige Wetter bedingt (wurde durch das ungünstige Wetter hervorgerufen).
Syn.: auslösen, bewirken, erzeugen, heraufbeschwören, herbeiführen, machen, nach sich ziehen, provozieren, verursachen, zeitigen (geh.).
2. <itr.; hat (selten) voraussetzen:
die Aufgabe bedingt Fleiß und Können.
Syn.: beanspruchen, bedürfen (geh.), erfordern, 2 kosten, verlangen.

* * *

be|dịn|gen 〈V. tr. 120; hat
I 〈stark konjugiert; veraltet
1. ausbedingen, ausmachen
2. bindend festsetzen (durch Kontrakt usw.), vereinbaren, fordern
● (sich) etwas \bedingen ● der bedungene Lohn
II 〈schwach konjugiert〉
1. abhängen von
2. Bedingung, Voraussetzung sein für
3. verursachen
4. zur Folge haben
5. erfordern
6. notwendig machen
● eine Untersuchung bedingt hier bereits die nächste; ihr Betrug bedingt mein gespanntes Verhältnis zu ihr; seine Gewichtszunahme ist durch die Einnahme starker Medikamente bedingt
[zu mhd., ahd. dinc „rechtl. Verhandlung, Vertrag“; → Ding]

* * *

1be|dịn|gen <sw. V.; hat [mhd. bedingen = dingen; durch Verhandlung gewinnen; später beeinflusst von Bedingung (1 a)]:
a) bewirken, zur Folge haben, verursachen:
ihr großer Fleiß bedingte ein rasches Voranschreiten der Arbeit;
das eine bedingt das andere;
der Produktionsrückstand ist durch den Streik bedingt;
der Wandel ist psychologisch bedingt;
bedingter Reflex (Psychol.; nicht angeborener, sondern durch Konditionierung erworbener Reflex);
b) (selten) erfordern, voraussetzen:
diese Aufgabe bedingt großes Geschick.
2be|dịn|gen , sich <st. V.; hat [zu 2Ding] (veraltend):
sich zur Bedingung machen, sich ausbedingen, vereinbaren:
ich bedang mir einen freien Tag pro Woche;
der bedungene Lohn.

* * *

1be|dịn|gen <sw. V.; hat [mhd. bedingen = dingen; durch Verhandlung gewinnen; später beeinflusst von ↑Bedingung (1)]: a) bewirken, zur Folge haben, verursachen: ihr großer Fleiß bedingte ein rasches Voranschreiten der Arbeit; das eine bedingt das andere; Die unnatürliche Schrägstellung des Fußes bedingt Hammerzehen (natur 2, 1991, 71); öffentliche Wohlfahrt ... und unser Glück bedingen sich gegenseitig (sind voneinander abhängig, sind ohneeinander nicht denkbar; Th. Mann, Hoheit 235); der Produktionsrückstand ist durch den Streik bedingt; der Wandel ist psychologisch bedingt; bedingter Reflex (Psych.; nicht angeborener, sondern durch Konditionierung erworbener Reflex); b) (selten) erfordern, voraussetzen: diese Aufgabe bedingt großes Geschick; denn Einschränkungen beim Vorsteuerabzug bedingen Einstimmigkeit der Beschlussfassung im EG-Ministerrat (NZZ 3. 2. 83, 17); bedingende (Sprachw.; konditionale) Konjunktionen.
————————
2be|dịn|gen, sich <st. V.; hat [zu 2Ding] (veraltend): sich zur Bedingung machen, sich ausbedingen, vereinbaren: ich bedang mir einen freien Tag pro Woche; der bedungene Lohn; Bedingen Sie sich reichlich Urlaub (Kaiser, Villa 128).

Universal-Lexikon. 2012.