Brünhild
[zu althochdeutsch brūnni »Brünne«, »Brustpanzer« und hilt(j)a »Kampf«, eigentlich »Kämpferin in der Brünne«], Brunhild, altnordisch Brynhildr, in der deutschen und skandinavischen Heldensage eine Frau von zauberhaften, riesenhaften Kräften, die nur durch übermenschliche Taten bezwungen werden kann, Gemahlin König Gunthers von Burgund. Zur ältesten Schicht des Stoffes scheint die Werbung um Brünhild durch Siegfried im Auftrag Gunthers zu gehören. Dabei schließt Siegfried stellvertretend die Ehe mit Brünhild (Beilager mit zwischen beiden liegendem Schwert). Die Teilnahme Gunthers an der Werbungsfahrt, die Freierprobe (Flammenritt, Kampfspiele) und der Werbungsbetrug (Gestaltentausch, Tarnkappe) sind wohl erst jüngere Motive, die in der mittelhochdeutschen (Nibelungenlied) und der skandinavischen Dichtung (Völsunga saga, Thidrekssaga) unterschiedlich gestaltet wurden. Nach diesen Überlieferungen kann Gunther die von Brünhild aufgegebenen Kraftproben nicht lösen. Siegfried muss nicht nur hier für Gunther einspringen, sondern muss Brünhild auch in der Brautnacht bezwingen. Im Nibelungenlied nimmt Siegfried Brünhild, im Schutz der Tarnkappe, Ring und Gürtel und bricht somit Brünhilds übermenschliche Kraft. Bei einem Streit wirft Kriemhild Brünhild vor, ihres Mannes Buhle gewesen zu sein. Auf Brünhilds Betreiben wird Siegfried als Treubrüchiger von Hagen ermordet. Sie selbst nimmt sich das Leben.
In der »Völsunga saga« erscheint Brünhild als Walküre (Sigrdrifa), die von Odin zur Strafe für Ungehorsam in einen Zauberschlaf versenkt und von Sigurd (Siegfried) geweckt wird. Bei den Burgundern vergisst Sigurd Brünhild durch einen Zauber und begegnet ihr, inzwischen mit Kriemhild verheiratet, erst wieder als Werber für Gunther. Diese Version greift Richard Wagner im »Ring des Nibelungen« auf.
Universal-Lexikon. 2012.