Vorbote; Anzeiger; Vorzeichen; Anzeichen; Hinweis; Indikator; Archivale (bei Archiven); Schriftstück; Unterlage; Dokument; Urkunde; Kassenzettel; Bon; Kassenbon; Quittung; Beweismaterial; Beweismittel; Nachweis; Corpus Delicti; Beweis; Beweisstück; Argument; Grund; Beweisgrund; Begründung; Prämisse
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Be|leg [bə'le:k], der; -[e]s, -e:etwas (besonders ein Schriftstück, Dokument), was als Beweis, Nachweis dient:
eine Quittung als Beleg vorlegen.
Zus.: Einzahlungsbeleg, Kaufbeleg.
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Be|leg 〈m. 1〉
1. Nachweis, Zeugnis
2. Beweisstück
3. Quittung, Originalunterlage für die Buchung (Rechnungs\Beleg)
4. = Belegstelle
5. = Belegexemplar
● kann ich für die Zahlung einen \Beleg haben?; für diese Form gibt es im Germanischen keinen \Beleg
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Be|leg , der; -[e]s, -e:
a) Nachweis für Ausgaben od. Zahlungen o. Ä.; Beweisstück;
b) Nachweis, Zeugnis, literarisches Beispiel (für Wortgebrauch od. Ausdrucksweise o. Ä.);
c) (Archäol.) Fundstück.
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Beleg,
Datenträger, auf dem sich handschriftliche oder maschinenschriftliche Informationen befinden, die etwas nachweisen, meist die Erledigung oder Abrechnung eines Auftrags. Ein Beleg ist z. B. ein gedruckter Kassenzettel, ein Faxprotokoll oder eine von Hand geschriebene Quittung.
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Be|leg, der; -[e]s, -e: a) Nachweis für Ausgaben od. Zahlungen o. Ä.; Beweisstück: -e abheften, beibringen, zusammenstellen; Er muss hundertfünfzig Schilling zahlen und bekommt als B. einen Strafzettel (Zenker, Froschfest 113); Du kannst mir vielleicht nächsten Ersten die Kohlenrechnung als B. bringen (Fallada, Mann 236); Ü B. einstiger Macht ist nicht nur die gewaltige Burg Trakai (NZZ 29. 8. 86, 5); b) Nachweis, Zeugnis, literarisches Beispiel (für Wortgebrauch od. Ausdrucksweise o. Ä.): wir haben keinen B. für dieses Wort in unserer Kartei; c) (Archäol.) Fundstück.
Universal-Lexikon. 2012.