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Theokratie
Gottesstaat; von der Kirche gelenkte Staatsform

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Theo|kra|tie 〈f. 19Staatsform, in der staatl. u. kirchl. Gewalt vereinigt sind, wobei die Regierungsgewalt meist von Priestern ausgeübt (Lamaismus) od. der Herrscher als Vertreter Gottes betrachtet wird (antikes Ägypten, antikes China) [<grch. theos „Gott, Gottheit“ + kratos „Stärke, Macht, Gewalt“]

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Theo|kra|tie, die; -, -n [spätgriech. theokrati̓a, zu griech. krátos = Stärke; Gewalt; Herrschaft] (bildungsspr.):
Herrschaftsform, bei der die Staatsgewalt allein religiös legitimiert u. von einer als Gott bzw. Stellvertreter Gottes auf Erden angesehenen Einzelperson od. von der Priesterschaft ausgeübt wird.

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Theokratie
 
[griechisch] die, -/...'ti |en, Herrschaftsform, die sich aus dem göttlichen Willen und Gesetz legitimiert und in der staatliche und religiöse Ordnung eine Einheit bilden (»Gottesstaat«). Die Staatsgewalt liegt entweder in der Hand einer Person (Autokratie, Monarchie), die selbst als Gott beziehungsweise als dessen Stellvertreter (auf Erden) angesehen wird, oder sie wird von Priestern beziehungsweise Priesterbünden ausgeübt (Hierokratie). Theokratien finden sich besonders in frühen Staatssystemen (Mesopotamien, Ägypten, Israel, Mesoamerika, später auch in Südamerika), aber auch bis in neuere Zeit (Tibet, Mongolei, sakrales Königs- beziehungsweise Häuptlingstum bei afrikanischen Völkern). Das religiös und theoretisch am weitesten durchgebildete theokratische System bildet der Islam (Imamat, Kalifat); ebenso streben manche neuen Religionen (z. B. Vereinigungskirche, Ananda Marga) eine Gottesherrschaft auf Erden an.
 

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The|o|kra|tie, die; -, -n [spätgriech. theokratía, zu griech. krátos = Stärke; Gewalt; Herrschaft] (bildungsspr.): Herrschaftsform, bei der die Staatsgewalt allein religiös legitimiert u. von einer als Gott bzw. Stellvertreter Gottes auf Erden angesehenen Einzelperson od. von der Priesterschaft ausgeübt wird.

Universal-Lexikon. 2012.