lateinisch Constitutum Constantini, Donatio Constantini, zwischen 750 und 850 entstandene Fälschung in Urkundenform. Der Urkunde zufolge soll Kaiser Konstantin I., der Große, bei der Verlegung seiner Residenz nach Konstantinopel Papst Silvester I. und dessen Nachfolgern zum Dank für die Spendung der Taufe und die Heilung vom Aussatz (Silvesterlegende) kaiserlicher Gewalt, Würde und Insignien verliehen und ihnen den Lateranpalast sowie die Herrschaft über Rom und alle Provinzen, Gebiete und Städte Italiens und über die Provinzen im Westen des Römischen Reiches überlassen haben. Anlass für die Abfassung der Urkunde war möglicherweise der Vertrag von Quierzy (Pippinsche Schenkung, 754) zwischen Papst Stephan II. und König Pippin oder der in der 2. Hälfte des 8. Jahrhunderts entstandene päpstliche Anspruch auf das Exarchat Ravenna und weitere italienischen Gebiete. Nach vorübergehenden Zweifeln an ihrer Echtheit unter Otto III. diente die Fälschung v. a. Anfang des 13. Jahrhunderts Papst Innozenz III. zur Legitimierung und Verteidigung seiner Besitzansprüche auf den Kirchenstaat. Die Echtheit der Konstantinischen Schenkung wurde dann bis ins 15. Jahrhundert nicht mehr infrage gestellt. Erst Humanisten des 15. Jahrhunderts wie Nikolaus von Kues und Lorenzo Valla bewiesen durch historisch-philologische Untersuchungen ihre Unechtheit.
Universal-Lexikon. 2012.