Akademik

Akkord
Akkordarbeit; Stückakkord

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Ak|kord [a'kɔrt], der; -[e]s, -e:
1. Zusammenklang von mindestens drei verschiedenen Tönen:
einen Akkord auf dem Klavier anschlagen.
2. Arbeitsverhältnis, in dem jmd. nach Stückzahlen entlohnt wird; Leistungslohn (im Unterschied zum Zeitlohn):
im Akkord arbeiten.

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Ak|kọrd 〈m. 1
1. Übereinstimmung, Einklang
2. 〈Rechtsw.〉 Vergleich, Vereinbarung (mit Gläubigern)
3. 〈Mus.〉 Zusammenklang von drei od. mehr Tönen verschiedener Höhe
4. Leistungslohn, Stücklohn, Bezahlung nach der Stückzahl
● einen \Akkord abschließen 〈Rechtsw.〉; einen \Akkord anschlagen, greifen 〈Mus.〉; im \Akkord arbeiten [<frz. accord „Übereinstimmung“ <lat. ad „zu“ + cor „Herz“ unter Einwirkung von grch. chorde „Saite“]

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Ak|kọrd, der; -[e]s, -e [frz. accord, zu: accorder = (Instrumente) stimmen, akkordieren]:
1. (Musik) Zusammenklang von mehr als zwei Tönen mit verschiedener Tonhöhe:
volle, dissonante -e;
-e anschlagen;
Ü ein A. von Düften.
2. (Wirtsch.)
a) Bezahlung nach der erzeugten Stückzahl; Stücklohn:
einen schlechten A. haben;
die -e herabsetzen;
b) Arbeitsverhältnis, in dem jmd. nach Stückzahlen entlohnt wird:
im, (selten auch:) in, auf A. arbeiten.
3.
a) (Rechtsspr.) Übereinkommen, Vergleich, Vereinbarung:
einen A. mit seinen Gläubigern abschließen;
b) (veraltet) Übereinstimmung, Einklang:
ein A. der Atommächte.

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I
Akkọrd
 
[französisch, zu accorder »in Einklang bringen«] der, -(e)s/-e,  
 1) Konkursrecht: veraltet für: Vergleich (Vergleichsverfahren).
 
 2) Musik: die sinnvolle Verbindung mehrerer Töne zu einem Zusammenklang. Ein Akkord ist je nach der Zahl der Töne Drei-, Vier- oder Fünfklang, nach dem harmonischen Verhältnis konsonant oder dissonant. Man unterscheidet nach der Stellung der Bassnoten Stammakkorde und abgeleitete Akkorde; die Stammakkorde zeigen Terzschichtung.
 
Der Akkordbegriff entstand im 16. Jahrhundert und ist seit dem Aufkommen des Generalbasses um 1600 unentbehrlich. Die Klassifizierung der Klänge als Akkorde stammt jedoch erst aus dem 18. Jahrhundert (J.-P. Rameau). Tiefgreifenden Wandel des Akkordbegriffs brachten die Atonalität und besonders die Zwölftontechnik. Die Verbindung der Akkorde im musikalischen Satz behandelt die Harmonielehre.
 
 3) Personalwirtschaft: nach Stück oder Stückzeit festgesetzte Lohnbasis (Lohn).
II
Akkord
 
[lateinisch accordare = »zusammenklingen«], sinnvolle Verbindung mehrerer Töne zu einem Zusammenklang. Man unterteilt die Akkorde a) nach der Zahl der Töne in zwei-, drei-, vier- usw. -stimmige Akkorde; b) nach dem harmonischen Verhältnis in konsonante und dissonante Akkorde; c) nach der Stellung der Bassnote in Stammakkorde und abgeleitete Akkorde; d) nach dem Tongeschlecht in Durakkorde und Mollakkorde. Die Verbindung der Akkorde im musikalischen Satz behandelt die Harmonielehre.
 
Bestimmte Stilrichtungen der populären Musik, insbesondere des Jazz, weisen eine zeitbedingte Bevorzugung bestimmter Akkordtypen (»Modeakkorde«) auf. So basieren die frühen Jazzstile auf Drei- und Vierklängen, der Swing zum Teil auf Fünf- und Mehrklängen (»Akkordtürme«), der moderne Jazz weitgehend auf leitereigenen Septakkorden. Auch für den Blues sind Septakkorde (Blue Chords) von Bedeutung. Die Musik der Beatles — wie die Rockmusik überhaupt — gründet sich überwiegend auf dem Dreiklang als bewusstem Kontrast zur teilweise überladenen Schlagerharmonik jener Jahre (Akkordsymbolschrift).

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Ak|kọrd, der; -[e]s, -e [frz. accord, zu: accorder = (Instrumente) stimmen, ↑akkordieren]: 1. (Musik) Zusammenklang von mehr als zwei Tönen mit verschiedener Tonhöhe: volle, dissonante -e; -e anschlagen; Ü Es war ein melodischer A. von Düften (Thieß, Frühling 91). 2. (Wirtsch.) a) Bezahlung nach der erzeugten Stückzahl; Stücklohn: Arbeitslos war schlimmer als A. (Bieler, Bär 312); einen schlechten A. haben; die -e herabsetzen; b) Arbeitsverhältnis, in dem jmd. nach Stückzahlen entlohnt wird: im, (selten auch:) in, auf A. arbeiten. 3. a) (Rechtsspr.) Übereinkommen, Vergleich, Vereinbarung: einen A. mit seinen Gläubigern abschließen; b) (veraltet) Übereinstimmung, Einklang: Ein A. der beiden ... Atommächte, wie ihn der ... Überfall ... herbeizwingt (Augstein, Spiegelungen 78). ∙ 4. Arbeitsvertrag: Gleich am ersten Tage hatte der Mann seinen A. mit der Gutsverwaltung abgeschlossen (Ebner-Eschenbach, Gemeindekind 3).

Universal-Lexikon. 2012.