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Passauer Vertrag
Pạssauer Vertrag,
 
zwischen Kurfürst Moritz von Sachsen als dem Führer der Fürstenverschwörung und dem Römischen König Ferdinand I. während einer reichsständischen Versammlung in Passau nach Verhandlungen (ab 1. 6.) abgeschlossener Vertrag, am 2. 8. (nach Korrekturen Kaiser Karls V.) von Moritz unterzeichnet, am 15. 8. 1552 von Karl V. ratifiziert. Der Passauer Vertrag hob das Augsburger Interim auf, gewährte den Protestanten vorläufig freie Religionsausübung und wies die Lösung der Konfessionsfrage zunächst einem paritätisch besetzten Ausschuss, dann dem nächsten Reichstag zu, der erst 1555 in Augsburg zusammentrat und den Augsburger Religionsfrieden beschloss. Der Passauer Vertrag legte die Grundlage für ein neues Machtsystem im Heiligen Römischen Reich (Machtbalance zwischen Kaiser und Landesfürsten); die seit 1547 gefangen gehaltenen Fürsten Johann Friedrich I. von Sachsen und Philipp I. von Hessen wurden freigelassen.
 
Literatur:
 
G. Bonwetsch: Gesch. des Passauischen Vertrages von 1552 (1907).
 
Hier finden Sie in Überblicksartikeln weiterführende Informationen:
 
Reformation und Reich bis zum Augsburger Religionsfrieden 1555: Wenn du werest in deiner tauff ersoffen
 

Universal-Lexikon. 2012.