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Ar|gu|ment [argu'mɛnt], das; -[e]s, -e:etwas, was zur Rechtfertigung, Begründung oder als Beweis vorgebracht wird:
ein stichhaltiges, schlagendes Argument; dieses Argument überzeugt mich; Argumente für, gegen etwas anführen, vorbringen, vortragen.
Zus.: Gegenargument, Hauptargument.
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Ar|gu|mẹnt 〈n. 11〉
1. stichhaltige Entgegnung, Beweis, Beweisgrund, Punkt in einer Beweisführung
2. 〈Math.〉 unabhängige Veränderliche einer Funktion
● das ist kein \Argument (gegen meine Behauptung)!; ein schwerwiegendes \Argument für, gegen etwas [<lat. argumentum „Gehalt, Beweis“]
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Ar|gu|mẹnt , das; -[e]s, -e [lat. argumentum, zu: arguere = erhellen; beweisen, eigtl. = etw., was der Erhellung u. Veranschaulichung dient]:
1. Rechtfertigungsgrund, [stichhaltiger, plausibler] Beweisgrund, Punkt einer Beweisführung:
ein stichhaltiges, schlagendes A.;
politische -e;
dieses A. überzeugt mich;
gewichtige -e waren ihr ausgegangen;
-e für, gegen etw. vorbringen, vortragen;
das ist kein A. [gegen meine Behauptung] (keine stichhaltige Entgegnung);
jmdm., einer Sache mit -en beizukommen suchen.
2. (Math.) unabhängige Variable einer Funktion.
3. (Sprachwiss.) Satzglied, mit dem eine Leerstelle ausgefüllt wird.
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I Argumẹnt
[lateinisch, eigentlich »was der Erhellung und Veranschaulichung dient«, zu lateinisch arguere »erhellen«, »veranschaulichen«, »beweisen«] das, -(e)s/-e,
2) Literatur und Theater: in der Antike sowie in Renaissance und Barock die einem literarischen Werk - besonders einem Bühnenwerk - vorangestellte erklärende Einleitung, so z. B. bei J. Miltons »Paradise lost«; bei der Commedia dell'Arte Inhaltsangabe als Spielvorlage.
3) Bezeichnung für die in der lateinischen Logik und Rhetorik vorkommenden Schlussweisen. Formallogische Argumente sind z. B. das argumentum e contrario (Beweis aus dem Gegenteil), das argumentum fortiori (Beweis »aus dem Stärkeren«, d. h. aus einer schon bewiesenen Behauptung), das argumentum a priori (Beweis durch logische, von der Erfahrung unabhängige Gründe) und das argumentum a posteriori (Beweis durch Erfahrungsgründe). Weitere der Rhetorik zuzurechnende Schlussweisen bilden u. a. das argumentum ad hominem (Beweis, der sich auf die Eigenart des Kontrahenten und seine - ungeprüften - Behauptungen stützt), das argumentum ad oculos (Beweis durch Berufung auf den Augenschein), das argumentum e consensu gentium (Beweis durch Berufung auf die allgemein anerkannte Gültigkeit des Behaupteten), das argumentum ad traditionem (Beweis durch Berufung auf das Althergebrachte) und das argumentum a tuto (Beweis, der sich auf die Unschädlichkeit der Annahme stützt).
4) Mathematik: 1) die unabhängige Variable x des Funktionsterms f (x ); 2) der Winkel ϕ, der zu einer komplexen Zahl z in der Darstellung z = |z| · eiϕ = |z| (cos ϕ + i sin ϕ) gehört; man schreibt hierfür: ϕ = arg z.
5) Recht: argumentum e contrario, »Folgerung aus dem Gegenteil«, bei der Gesetzesauslegung die Schlussfolgerung, dass ein Rechtssatz, der einen bestimmten abgegrenzten Tatbestand regelt, für die nicht genannten Fälle nicht anwendbar ist; andere Schlussfolgerungen: argumentum a maiori ad minus, »Folgerung vom Größeren auf das Kleinere«, z. B. wer für zufällig einsetzende Schäden haftet, haftet erst recht für schuldhaft verursachten Schaden, so bei der Verzugshaftung des § 287 BGB; argumentum a minore ad maius »Schlussfolgerung vom Kleineren auf das Größere«, z. B. wer für Fahrlässigkeit haftet, haftet erst recht bei Vorsatz.
6) Sprachwissenschaft: vom Verb abhängige Leerstelle im Satz, die besetzt werden muss, damit ein sinnvoller Satz entsteht (z. B. werden in dem Satz »Sie verschenkt das Kleid.« die Argumente durch die Aktanten »sie« und »Kleid« realisiert).
II
Argument,
ein Wert, der an eine Funktion oder eine Prozedur übergeben wird. Das Argument kann eine Konstante, eine Variable oder oder ein Ausdruck sein. Es können einzelne oder mehrere Werte übergeben werden. Anzahl und Typ sind durch die Funktion, die das Argument verarbeitet, genau festgelegt. Ein Beispiel ist die Funktion Länge(»Computer«), die die Länge des Texts in der Klammer feststellt. Das Wort »Computer« ist hier das Argument. (Als Ergebnis liefert diese Funktion die Zahl 8.)
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Ar|gu|mẹnt, das; -[e]s, -e [lat. argumentum, zu: arguere = erhellen; beweisen, eigtl. = etw., was der Erhellung u. Veranschaulichung dient]: 1. Rechtfertigungsgrund, [stichhaltiger, plausibler] Beweisgrund, Punkt einer Beweisführung: ein stichhaltiges, schlagendes A.; gewichtige, politische -e; dieses A. überzeugt mich; das ist kein A. [gegen meine Behauptung] (keine stichhaltige Entgegnung); Warum ließen ihn die Vernehmer schmoren? Doch nur, weil ihnen die -e ausgegangen waren (Loest, Pistole 115); dass wir jetzt nach Mecklenburg liefern, das ist doch kein A. (Hacks, Stücke 376); -e für, gegen etw. vorbringen, vortragen; jmdm., einer Sache mit -en beizukommen suchen. 2. (Math.) unabhängige Variable einer Funktion: Wir nennen die erste Zahl das „Argument“ der Funktion und die zweite den „Wert“ (Schumacher, Konzeption 75). 3. (Sprachw.) Satzglied, mit dem eine Leerstelle ausgefüllt wird.
Universal-Lexikon. 2012.