Schmalkạldischer Bund,
das am 27. 2. 1531 in Schmalkalden zur Verteidigung der protestantischen Sache gegen die drohende Reichsexekution (Augsburgischer Reichstagsabschied von 1530) geschlossene Bündnis zwischen dem Landgrafen Philipp I. von Hessen, dem Kurfürsten Johann Friedrich I. von Sachsen, den Herzögen Philipp von Braunschweig-Grubenhagen (* 1476, ✝ 1551) und Ernst von Braunschweig-Lüneburg, den Grafen von Anhalt-Bernburg und Mansfeld sowie drei nieder- und acht oberdeutschen Reichsstädten. Die »Verfassung zur eilenden Hilfe und Gegenwehr« von 1533 setzte den Landgrafen von Hessen und den Kurfürsten von Sachsen als Bundeshauptleute ein; von ihnen war nach Beschluss der Bundesversammlung die Streitmacht des Bundes zur Verteidigung des Glaubens ins Feld zu führen. Die politische Bedeutung des Schmalkaldischen Bundes wuchs mit der Rückeroberung Württembergs und der Wiedereinsetzung Herzog Ulrichs in sein Amt (1534). Der Schmalkaldische Bund wurde zu einem europäischen Machtfaktor; Kaiser, Papst und ausländische Mächte verhandelten mit ihm, doch war er in sich uneins: Kursachsen folgte der Abneigung M. Luthers gegen kriegerische Handlungen, Hessen wurde durch die Doppelehe des Landgrafen Philipp und die aus ihr folgenden reichsrechtlichen Schwierigkeiten geschwächt. Philipp schloss schließlich 1541 mit dem Kaiser einen Geheimvertrag und war damit in seiner Aktivität für den Bund entscheidend gehemmt. So konnte der Kaiser nach dem Scheitern der Unionsverhandlungen in Regensburg (1546) im Schmalkaldischen Krieg den Gegenschlag führen.
E. Fabian: Die Entstehung des S. B. u. seiner Verf.: 1524/29-1531/35 (21962);
Der S. B. u. die Stadt Schmalkalden, hg. vom Verein für Schmalkald. Gesch. u. Landeskunde (1996).
Hier finden Sie in Überblicksartikeln weiterführende Informationen:
Reformation und Reich bis zum Augsburger Religionsfrieden 1555: Wenn du werest in deiner tauff ersoffen
Universal-Lexikon. 2012.