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Theorie der Eigentumsrechte
Theorie der Eigentumsrechte,
 
englisch Property-Rights-Theory ['prɔpəti raɪts 'θɪəri], auf Arment A. Alchian (* 1914), Harold Demsetz (* 1930) und R. H. Coase zurückgehender Ansatz der Neuen Institutionenökonomik, der Gütern nicht nur physische Eigenschaften zumisst, sondern sie zugleich als Bündel von Eigentums- beziehungsweise Verfügungsrechten (Property-Rights) betrachtet. Diese bilden ein System von Berechtigungen für den Umgang mit einem Gut (Recht zur Nutzung, zur Aneignung des Ertrages, zur Veränderung und Veräußerung). Die Zuordnung der Eigentumsrechte erfolgt durch rechtliche oder soziale Normen, eine missbräuchliche Verwendung wird entsprechend sanktioniert. Die Theorie der Eigentumsrechte unterstellt, dass die Ausgestaltung der Eigentumsrechte Allokation und Nutzung ökonomischer Ressourcen in spezifischer Weise beeinflusst: Werden Eigentumsrechte nicht genau spezifiziert, unterbleibt die Internalisierung externer Effekte, und es kommt zu Effizienzverlusten. Umgekehrt gilt, dass der Anreiz zur effektiven Ressourcennutzung dann am größten ist, wenn die externen Effekte vollständig internalisiert werden. Dies ist dann der Fall, wenn Eigentumsrechte - unabhängig von ihrem Inhaber - genau festgelegt sind.
 
Beispiel aus dem Bereich der Ressourcenökonomik: Solange für das Meer keine Eigentumsrechte festgelegt sind, ergibt sich eine Tendenz zur Überfischung. Würde ein einzelner Fischer aus dieser Erkenntnis auf das Fangen verzichten, müsste er die gesamten Kosten des entgangenen Einkommens tragen, der Nutzen würde aber auch allen anderen Fischern zufallen. Daher wird kein sich rational verhaltender Fischer eine solche Entscheidung treffen. Würden hingegen Eigentumsrechte definiert und einem (beliebigen) Fischer zugewiesen, könnte dieser selbst (und andere über Fanglizenzen) das Meer nachhaltig nutzen und auf diese Weise dauerhafte Einkommen erzielen. Das ist darauf zurückzuführen, dass jetzt nicht nur die Kosten der Fangbeschränkung (Einkommensverzicht in der Gegenwart), sondern auch der Nutzen (höheres Einkommen in der Zukunft) beim Inhaber der Verfügungsrechte anfallen.
 
Die Theorie der Eigentumsrechte geht also der Frage nach, wie Institutionen (einschließlich des Systems der Eigentumsrechte) zu gestalten sind, um effiziente Ergebnisse zu erzielen. Insofern ist sie v. a. für die Theorie der Unternehmung, die Theorie der wirtschaftlichen Entwicklung, die Umwelt- und Ressourcenökonomik sowie die Theorie nichtmarktlicher Allokationssysteme von Bedeutung.

Universal-Lexikon. 2012.