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Platt|form ['platfɔrm], die; -, -en:1. (mit einem Geländer gesicherte) ebene Fläche auf hohen Gebäuden, Türmen o. Ä. (von der aus man einen guten Ausblick hat):
man hat einen herrlichen Blick von dieser Plattform.
2. Basis, von der man bei seinen Handlungen, Zielsetzungen, Absichten ausgeht:
die Partei hat mit dem aufgestellten Programm eine neue Plattform für sich gefunden.
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Plạtt|form 〈f. 20〉
1. flacher, erhöhter Platz
2. 〈fig.〉
2.1 Ausgangspunkt, Basis
2.2 Forum (2)
3. 〈EDV; Oberbegriff für〉 das Computerbetriebssystem u. den dazugehörenden Prozessortyp
4. 〈früher〉 Raum ohne Sitzplätze an beiden Enden des Eisen- u. Straßenbahnwagens
● eine politische \Plattform bieten; jungen Künstlern eine \Plattform für den Austausch von Erfahrungen bieten 〈fig.〉 [<frz. plateforme; → platt, Form]
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Plạtt|form, die:
1. [frz. plate-forme, aus: plat ↑ (platt) u. forme < lat. forma, ↑ Form] (mit einem Geländer gesicherte) ebene Fläche auf hohen Gebäuden, Türmen o. Ä. (von der aus man einen guten Ausblick hat).
a) Fläche am vorderen od. hinteren Ende älterer Straßen- od. Eisenbahnwagen zum Ein- u. Aussteigen;
b) (bei Wagen, die dem Gütertransport dienen) einer Laderampe ähnliche, aufklappbare Fläche zum leichteren Be- u. Entladen.
3. Basis, Standpunkt, von dem bei Überlegungen, Absichten, Handlungen, politischen Zielsetzungen o. Ä. ausgegangen wird:
eine gemeinsame P. finden.
4. (EDV) Betriebssystem o. Ä. als Voraussetzung für die Anwendung bestimmter Computerprogramme.
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I Plattform,
1) allgemein: an einem erhöhten Ort geschaffene ebene Fläche, z. B. Aussichtsplattform, Ladeplattform; in der Offshoretechnik (Ölplattform) ein schwimmfähiges oder festes Deck.
2) Politik: englisch Platform ['plætfɔ:m], Bezeichnung für die seit den 1830er-Jahren in den USA übliche Form eines lockeren Wahlprogramms, das meist nur für die Dauer einer Wahlperiode konkrete politische Ziele einer Partei enthält; seit Beginn des 20. Jahrhunderts fast ausschließlich für die Präsidentschaftswahlen verwendet. - In dieser Bedeutung wurde Plattform allgemeine Bezeichnung für Basis, Standpunkt, von dem bei Überlegungen beziehungsweise Handlungen ausgegangen wird.
Plattform,
allgemein eine bestimmende Grundlage eines Datenverarbeitungssystems, auf die alle nachgeordneten Hard- und Software-Komponenten abgestimmt sein müssen. Je nach Zusammenhang versteht man unter Plattform:
- ein Betriebssystem, also die Software-Plattform, auf der verschiedene Anwendungsprogramme aufsetzen,
- ein übergreifendes Anwendungsprogramm, über das verschiedene Anwendungen betrieben werden,
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Plạtt|form, die [1, 2: frz. plate-forme, aus: plat (↑platt) u. forme < lat. forma, ↑Form]: 1. (mit einem Geländer gesicherte) ebene Fläche auf hohen Gebäuden, Türmen o. Ä. (von der aus man einen guten Ausblick hat): die steinernen -en und Balustraden an diesem klippenbewehrten, scharfkantigen Küstenstrich (Ransmayr, Welt 161). 2. a) Fläche am vorderen od. hinteren Ende älterer Straßen- od. Eisenbahnwagen zum Ein- u. Aussteigen; b) (bei Wagen, die dem Gütertransport dienen) einer Laderampe ähnliche, aufklappbare Fläche zum leichteren Be- u. Entladen. 3. Basis, Standpunkt, von dem bei Überlegungen, Absichten, Handlungen, politischen Zielsetzungen o. Ä. ausgegangen wird: Inmitten des Zwanges und der Gräuel einer terroristischen Diktatur war der Verlag ... eine P., auf welcher der Geist noch unerschrocken die Sache der Freiheit des Denkens und der Kritik verfocht (Niekisch, Leben 142); eine gemeinsame P. finden; Es wird absolut unmöglich, jemals eine außenpolitische P. zu erarbeiten, wenn derartig argumentiert wird (Augstein, Spiegelungen 55). 4. (EDV) Betriebssystem o. Ä. als Voraussetzung für die Anwendung bestimmter Computerprogramme.
Universal-Lexikon. 2012.