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Volksaktien
Volks|akti|en,
 
im Zuge der Privatisierung von öffentlichen Unternehmen mit dem Ziel einer breiteren Streuung des Produktivvermögens ausgegebene Aktien in kleiner Stückelung. Als Instrument der Vermögenspolitik dient die Ausgabe von Volksaktien der Vermögensbildung besonders bei Beziehern niedriger Einkommen. Volksaktien wurden z. B. in Österreich bei der teilweisen Reprivatisierung von Creditanstalt-Bankverein und der Österreichischen Länderbank ausgegeben (1957), in Deutschland bei der Teilprivatisierung der Preussag AG (1959), der Volkswagen AG (1961) und der Veba AG (1965). Soziale Elemente bei der Emission von Volksaktien waren u. a. die Beschränkung des Ersterwerbs auf Bezieher niedriger Einkommen, Einräumung von Vorzugsbedingungen (Sozialrabatt) beim Erwerb, relativ niedrig festgesetzter Ausgabekurs, aber auch Beschränkung auf einen Höchstbetrag je Zeichner, Stimmrechtsbeschränkung und mehrjährige Verkaufssperre. In Deutschland spielte die Ausgabe von Volksaktien seit 1984 (auch bei der Privatisierungspolitik der Treuhandanstalt) keine Rolle mehr.

Universal-Lexikon. 2012.