Akademik

Sterilisation
Vasektomie (fachsprachlich)

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Ste|ri|li|sa|ti|on 〈f. 20
1. 〈Med.〉 Entkeimung, Vernichtung schädlicher Keime, z. B. an ärztl. Instrumenten
2. 〈Biol.; Med.〉 Unfruchtbarmachung durch Unterbrechung der Ausführungsgänge der Geschlechtsdrüsen

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Ste|ri|li|sa|ti|on, Ste|ri|li|sie|rung [lat. sterilis= unfruchtbar]:
1) Unfruchtbarmachung von Menschen u. Tieren mittels Chirurgie, von Schadinsekten mittels Chemosterilantien oder ionisierender Strahlung;
2) Keimfreimachung von Stoffen u. Gegenständen durch Anwendung trockener oder feuchter Hitze, ionisierender oder UV-Strahlung oder von Chemikalien (z. B. Ethylenoxid, Ozon, Chlor, Formaldehyd), vgl. Entkeimung u. Konservierung.

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Ste|ri|li|sa|ti|on, die; -, -en [frz. stérilisation, zu: stériliser, sterilisieren]:
das Sterilisieren (1, 2).

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Sterilisation
 
die, -/-en,  
 1) Chirurgie: operatives Herbeiführen der Unfruchtbarkeit (Sterilität), bei der im Unterschied zur Kastration die Keimdrüsen (Hoden, Eierstöcke) ebenso wie die Geschlechtsorgane erhalten bleiben. Da dementsprechend die hormonalen Funktionen von der Sterilisation nicht berührt werden, ist das Sexualleben (Libido, Ausübung des Geschlechtsverkehrs) unbeeinträchtigt, jedoch können in seltenen Fällen psychische Störungen in Form von Minderwertigkeitsgefühlen entstehen. Die Sterilisation stellt die sicherste Form der Empfängnisverhütung dar.
 
Die Eingriffe zur Sterilisation des Mannes sind einfacher als diejenigen bei der Frau; sie bestehen in einer Vasektomie (Vasoresektion), bei der unter Lokalanästhesie ein Stück (1-2 cm) des Samenleiters im Bereich des Hodensacks oder der Leisten entfernt wird. Die Sterilität (spermafreies Ejakulat) tritt erst nach einigen Wochen ein. - Bei der Sterilisation der Frau wird die Durchgängigkeit der Eileiter aufgehoben (Tubensterilisation); Methoden sind Durchtrennung und Unterbindung, partielle oder vollständige Entfernung (Exzision, Exstirpation), Verschorfung (Elektrokoagulation) eines Abschnitts oder des Abgangs der Eileiter aus der Gebärmutterhöhle, die Unterbindung (Tubenligatur) oder die zeitlich befristete Anbringung von Plastikklemmen. Die Eingriffe erfordern einen Zugang zur Bauchhöhle, der durch einen kleinen Bauchschnitt (Minilaparotomie), durch Bauchspiegelung (Laparoskopie, Pelviskopie) oder durch die Scheide erfolgen kann. Die laparoskopische Sterilisation gilt als Standardmethode. Sie erfolgt mit Koagulation und Durchtrennung eines gebärmutternahen Eileiterabschnitts.
 
Je nach Methode kann es bei einem geringen Prozentsatz (v. a. bei Frauen) zu einer Rekanalisierung kommen. Bei späterem Wunsch nach Wiedererlangung der Fertilität ist (mit unterschiedlichem Erfolg) eine operative Refertilisierung möglich.
 
Recht:
 
Die freiwillige Sterilisation unterliegt keiner Strafvorschrift; bei Verheirateten ist eine Einwilligung des Partners nicht erforderlich. Die Sterilisation wird nach ärztlicher Standesordnung aus medizinischen, genetischen oder sozialen Gründen durchgeführt; es besteht ärztliche Aufklärungspflicht über Risiken und Refertilisierungschancen.
 
Die Sterilisation eines Minderjährigen ist unzulässig (§ 1631 c BGB). Steht eine Person unter Betreuung und soll an ihr eine Sterilisation durchgeführt werden, in die diese nicht einwilligen kann, so kann der Betreuer seine Einwilligung nur erklären, wenn 1) die Sterilisation dem Willen des Betreuten nicht widerspricht, 2) der Betreute auf Dauer einwilligungsunfähig bleiben wird, 3) anzunehmen ist, dass es ohne die Sterilisation zu einer Schwangerschaft kommen würde, 4) infolge dieser Schwangerschaft eine Gefahr für das Leben oder die Gefahr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des körperlichen oder seelischen Gesundheitszustandes der Schwangeren zu erwarten wäre, und 5) die Schwangerschaft nicht auf andere zumutbare Weise oder durch andere Mittel verhindert werden kann. Die Einwilligung bedarf der Genehmigung des Vormundschaftsgerichts (§ 1905 BGB).
 
 2) Hygiene: Entkeimung, die vollständige Abtötung sämtlicher (pathogener und apathogener) Mikroorganismen, einschließlich ihrer Dauerformen und Sporen, im Unterschied zu der lediglich auf Inaktivierung zielenden Desinfektion. Sterilisation ist zur Ausschaltung von Krankheitserregern v. a. bei ärztlichen Geräten (Instrumenten) und Verbandstoffen erforderlich, die in Sterilisatoren durchgeführt wird.
 
Die Methoden der Sterilisation entsprechen denen der Desinfektion und bestehen v. a. in einer Erhitzung. Die sichere Abtötung von Sporen erfordert eine Dampfsterilisation in Überdruckgeräten (Autoklaven), die je nach Druck (0,5-2 bar) eine Behandlungsdauer zwischen 90 und 30 Minuten verlangt, bei Heißluftsterilisation eine Temperatur von 180 ºC über einen Zeitraum von 30 Minuten; die Kaltsterilisation von hitzeempfindlichen Stoffen wird mittels UV- oder ionisierender Strahlen oder mit chemischen Mitteln (z. B. Äthylenoxidbegasung) vorgenommen, bei Flüssigkeiten durch Sterilfiltration.
 
 3) Lebensmitteltechnik: Konservierung.

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Ste|ri|li|sa|ti|on, die; -, -en [frz. stérilisation, zu: stériliser, ↑sterilisieren]: das Sterilisieren (1, 2).

Universal-Lexikon. 2012.