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Rote-Armee-Fraktion
RAF

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Ro|te-Ar|mee-Frak|ti|on 〈f. 20; unz.; Abk.: RAFvon 1970 bis 1998 terroristische Vereinigung in der Bundesrepublik Deutschland

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Ro|te-Ar|mee-Frak|ti|on, die; -:
terroristische Vereinigung in der Bundesrepublik Deutschland (Abk.: RAF).

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Rote-Armee-Fraktion,
 
Abkürzung RAF, selbst gewählter Name einer linksextremistischen terroristischen Vereinigung, 1968-70 als »Stadtguerilla« (v. a. Attentate, Überfälle) begründet von Andreas Baader (* 1943, ✝ 1977), Gudrun Ensslin (* 1940, ✝ 1977) und Ulrike Meinhof (daher auch Baader-Meinhof-Gruppe genannt). Trotz Verhaftung des harten Kerns der ersten RAF-»Generation« (etwa 20 Mitglieder; u. a. ehemalige APO-Aktivisten) bis 1972 und ihrer Verurteilung (Baader-Meinhof-Prozesse) blieb ein terroristischer Sympathisantenkreis im Untergrund erhalten. Im Juni 1974 begann die 2. RAF-»Generation« eine neue Serie von Gewalttaten (v. a. »Bewegung 2. Juni«), die 1977 ihren Höhepunkt erreichte: Ermordung von Generalbundesanwalt Siegfried Buback (* 1920, ✝ 7. 4. 1977), des Bankiers J. Ponto (30. 7.), Entführung des Präsidenten der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e. V. H.-M. Schleyer durch ein RAF-Kommando (5. 9.) und der Lufthansamaschine »Landshut« durch palästinensische Luftpiraten (13. 10.), womit jeweils die Freilassung der in Stuttgart-Stammheim inhaftierten RAF-Täter erpresst werden sollte. Mit der Erstürmung der »Landshut« in Mogadischu (17./18. 10.) durch ein Kommando der Grenzschutzgruppe (GSG) 9, der Ermordung von Schleyer (18. 10.?) sowie dem Selbstmord inhaftierter RAF-Täter (17./18. 10.) endete der »deutsche Herbst«. Die RAF war nun auch in der »linken Szene« weitgehend isoliert.
 
Die »Kommandoebene« setzte den »bewaffneten Kampf« mit Terrorakten fort. Zu den weiteren Opfern zählen u. a. A. Herrhausen (1989) sowie vermutlich D. C. Rohwedder (1990). - Mithilfe des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR konnten in den 1980er-Jahren mehrere RAF-Aussteiger nach ihren Straftaten mit einer neuen Identität in der DDR untertauchen; nach deren Zusammenbruch (1989/90) wurden dort im Juni 1990 ehemalige RAF-Terroristen verhaftet und später verurteilt. Nach der öffentlichen »vorläufigen« Gewaltabsage (1992) erklärte die RAF 1998 ihre Selbstauflösung; aus einem früher RAF-nahen Spektrum entwickelten sich neue linksterroristische heterogene Gruppierungen, die sich »auf Theorie und Praxis der RAF der 70er- und 80er-Jahre« stützen (Verfassungsschutzbericht 1996).
 
Literatur:
 
Der blinde Fleck. Die Linke, die RAF u. der Staat, Beitrr. v. K. Hartung (1987);
 K. H. Weidenhammer: Selbstmord oder Mord? Das Todesermittlungsverfahren: Baader, Ensslin, Raspe (1988);
 U. Backes: Bleierne Jahre (1991);
 U. Demes: Die Binnenstruktur der RAF (1994);
 S. Aust: Der Baader-Meinhof-Komplex (Neuausg. 1997).

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Ro|te-Ar|mee-Frak|ti|on, die; -: terroristische Vereinigung in der Bundesrepublik Deutschland.

Universal-Lexikon. 2012.