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1zu|guns|ten [ts̮u'gʊnstn̩] <Präp. mit Gen.>, zu Gunsten:für jmdn. oder etwas; zum Vorteil oder Nutzen von jmdm. oder etwas:
sie verzichtete zugunsten ihrer Tochter; die Villa zugunsten einer Eigentumswohnung aufgeben; <seltener auch nachgestellt mit Dativ> ihr zugunsten verzichtete er auf die Eintrittskarte.
2zu|guns|ten [ts̮u'gʊnstn̩] <Adverb>, zu Gunsten:
in der Wendung zugunsten von …: zum Vorteil, Nutzen von jmdm.:
zugunsten von Frau Müller hat sie nicht kandidiert; eine Organisation, die weltweit zugunsten von Flüchtlingen tätig ist.
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zu|gụns|ten auch: zu Gụns|ten 〈Präp. m. Gen.〉 für jmdn. od. etwas, zu seinen, ihren Gunsten ● er hat sich \zugunsten des Kunden verrechnet; eine Tombola \zugunsten des Müttergenesungswerkes
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eine Sammlung zugunsten/zu Gunsten der Erdbebenopfer;
mir zugunsten/zu Gunsten verzichtete er auf die Eintrittskarte.
2zu|gụns|ten , zu Gụns|ten <Adv.> [zu: ↑ 1zugunsten]:
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zu|gụns|ten [zu ↑Gunst]: I. <Präp. mit Gen., seltener auch nachgestellt mit Dativ>: für jmdn., etw.; zum Vorteil, Nutzen von jmdm. od. etw.: eine Sammlung z. der Erdbebenopfer; er hat z. seines Sohnes verzichtet; mir z. verzichtete er auf die Eintrittskarte; Man hatte sich entschlossen, die Villa in Mendon z. einer Etagenwohnung aufzugeben (Brückner, Quints 67). II. <Adv.> (in Verbindung mit „von“) zum Vorteil, Nutzen von jmdm.: z. von Herrn Müller hat er nicht kandidiert; die sehr weit gespannte Tätigkeit des vatikanischen Informations- und Nachrichtendienstes z. von Flüchtlingen und Kriegsgefangenen (Hochhuth, Stellvertreter, Nachwort 251).
Universal-Lexikon. 2012.