(von jungen Vögeln) zum Fliegen fähig, so weit bereits entwickelt:
nach einigen Wochen waren die jungen Vögel flügge und verließen das Nest.
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flụ̈g|ge 〈Adj.〉
2. 〈fig.〉 selbstständig, eigenständig (von jungen Leuten, Halbwüchsigen)
[<mnddt. vlügge, engl. fledge „flügge werden“; Grundbedeutung: „imstande, zu fliegen“; → fliegen]
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(von jungen Vögeln) so weit entwickelt, dass erste Flüge möglich sind:
die Amseln werden nach drei Wochen f.;
Ü die Kinder sind bald f. (ugs., oft scherzh.; [weitgehend] erwachsen; selbstständig).
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Flụ̈gge,
1) Carl, Hygieniker, * Hannover 9. 12. 1847, ✝ Berlin 12. 10. 1923; Professor in Göttingen, Breslau und Berlin; grundlegende Untersuchungen über die Verbreitungsweise der Tuberkulose.
2) Siegfried, Physiker, * Dresden 16. 3. 1912, ✝ Hinterzarten 15. 12. 1997; war Professor in Königsberg (1944), Göttingen, Marburg (1947-60) und Freiburg im Breisgau; arbeitete über Quantentheorie und theoretische Kernphysik, u. a. Streuung von Teilchen an Atomkernen und Mesontheorie der Kernkräfte; Herausgeber des »Handbuchs der Physik« (1955 ff.).
Werke: Rechenmethoden der Quantentheorie (1947, mit H. Marschall); Lehrbuch der theoretischen Physik, 4 Bände (1961-67); Practical quantum mechanics, 2 Bände (1971); Wege und Ziele der Physik (1974); Mathematische Methoden der Physik, 2 Bände (1979-80).
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flụ̈g|ge <Adj.> [aus dem Niederd. < mniederd. vlügge = flugfähig; beweglich, emsig, zu ↑fliegen]: (von jungen Vögeln) so weit entwickelt, dass erste Flüge möglich sind: Am selben Tag flog mein damals soeben -r Kolkrabe erstmalig auf das Dach des Hauses (Lorenz, Verhalten I, 60); die Amseln werden nach drei Wochen f.; Ü die Kinder sind bald f. (ugs., oft scherzh.; [weitgehend] erwachsen; selbstständig).
Universal-Lexikon. 2012.