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Tu|ber|ku|lo|se 〈f. 19; Abk.: Tb, Tbc〉 mit Knötchenbildung verbundene, von Tuberkelbakterien hervorgerufene Krankheit, Schwindsucht [<lat. tuberculum „Knötchen, kleiner Höcker“]
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Tu|ber|ku|lo|se, die; -, -n:
meist chronisch verlaufende Infektionskrankheit mit Tuberkeln in den befallenen Organen (z. B. Lunge, Knochen):
latente, verkapselte T.;
offene T. (Stadium der Lungentuberkulose mit bröckeligem [blutigem] Auswurf, sodass die Ansteckungsgefahr besonders groß ist).
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Tuberkulose
[zu Tuberkel] die, -/-n, Abkürzung Tb, Tbc, Tbk, weltweit verbreitete, von Tuberkelbakterien hervorgerufene, meldepflichtige Infektionskrankheit bei Mensch und Tier (v. a. Haustieren). Die Übertragung der Erreger vollzieht sich fast ausschließlich durch Tröpfcheninfektion über die Atemwege. Früher war durch den Genuss roher Milch auch eine Infektion über den Darm möglich. Bei Schwangeren ist eine Infektion des Kindes auf dem Blutweg oder bei der Geburt über das Fruchtwasser in sehr seltenen Fällen möglich. Die Tuberkelbakterien führen am Ort der Erstinfektion zu einer unspezifischen Entzündung (Primärherd), bei weiterer Ausbreitung oder späterem Wiederaufflammen zur Ausbildung granulomatöser Herde (Tuberkel) und zu fortschreitenden Gewebezerstörungen, bei Organbefall mit zunehmendem, im Endstadium tödlicher Funktionsausfall. Der Verlauf ist von der Anzahl der eingedrungenen Keime und dem Allgemeinzustand (Abwehrkraft) des betroffenen Organismus abhängig.
Die Primärinfektion betrifft fast immer die Lunge. In 90-95 % der Fälle kommt es ohne wesentliche Symptome zu einer spontanen und dauerhaften Heilung unter Abkapselung der Erreger, die allerdings im Ruhezustand jahrzehntelang infektiös bleiben können. Durch Streuung der Erreger (Einschwemmung über die im Bronchialbereich gelegenen Lymphknoten in die Blutbahn) kann es jedoch grundsätzlich zum Befall aller Organe kommen. Die häufigste Form der Organtuberkulose nach der Lungentuberkulose ist die Lymphknotentuberkulose; außerdem sind Kehlkopftuberkulose, Bauchfell.-Tuberkulose und Infektion anderer Organe des Bauchraums wie Leber und Milz (Abdominaltuberkulose), aber auch des Gehirns (Gehirnhauttuberkulose) möglich; im ungünstigen Fall verbreiten sich die Erreger auf dem Blutweg in mehrere Organe (Miliartuberkulose). Andere Formen bilden sich meist erst zu einem späteren Zeitpunkt aus (Knochentuberkulose, Hauttuberkulose). Die Gelenktuberkulose tritt als hartnäckige Infektarthritis in Form einer mit Gelenkerguss verlaufenden feuchten oder mit Kapselverdickung durch tuberkulöses Granulationsgewebe verbundenen trockenen Form auf, die zu Knorpel- und Knochenzerstörung führt. Die Nierentuberkulose, die nach der Lungen- und Lymphknotentuberkulose dritthäufigste Form der Organtuberkulose, tritt meist erst nach einer Latenzzeit von 5-20 Jahren auf; sie kann zunächst die Nebennieren (Addison-Krankheit) betreffen und verläuft als schleichende Nieren- und Nierenbeckenentzündung (Pyelonephritis) mit drohender Niereninsuffizienz. Sie breitet sich auch auf Harnblase, Harnleiter und Geschlechtsorgane aus (Urogenitaltuberkulose). Aufgrund effektiver medikamentöser Behandlungsmöglichkeiten ist die Urogenitaltuberkulose sehr selten geworden.
Nach Schätzungen der Weltgesundheitsorganisation sterben jährlich weltweit etwa 3 Mio. Menschen an Tuberkulose, hinzu kommen jährlich etwa 8 Mio. Neuerkrankungsfälle. Wahrscheinlich ist etwa ein Drittel der Weltbevölkerung mit dem Tuberkulosebakterium infiziert, davon möglicherweise bereits 50 Mio. mit multiresistenten Bakterienstämmen. Patienten, die falsch behandelt werden, können eine arzneimittelresistente Tuberkulose entwickeln. Unbehandelt steckt ein Mensch mit aktiver beziehungsweise offener Tuberkulose (Tuberkulosebakterien können im Auswurf nachgewiesen werden) etwa 10 Gesunde an.
1997 wurden in Deutschland 11 166 Neuerkrankungen registriert, 896 Menschen starben an Tuberkulose. In den Industrienationen hat die Tuberkulose ihren lebensbedrohlichen Charakter verloren; die jährliche Neuerkrankungsrate liegt etwa bei 30 je 100 000 Einwohner (in Deutschland bei etwa 15), im Unterschied dazu liegt die Rate in Entwicklungsländern bei etwa 200 je 100 000 Einwohner. Aufgrund der epidemiologischen Situation in Deutschland (rückläufige Tendenz bei Neuerkrankungen an Tuberkulose) und der nicht seltenen schwerwiegenden Arzneimittelwirkungen des BCG-Impfstoffs ist eine generelle Impfung nicht mehr zu empfehlen.
Internationale Migrationsbewegungen gewinnen bei der Tuberkuloseproblematik an Bedeutung, da jedes Land durch eine unzureichende Behandlung in anderen Ländern bedroht ist. - Zu Behandlung und Geschichte Lungentuberkulose.
Rechtliches:
In Deutschland richtet sich die Bekämpfung der Tuberkulose nach dem Bundesseuchengesetz in der Fassung vom 18. 12. 1979 (meldepflichtige Krankheiten). Die nach Landesrecht zuständige Behörde trifft die erforderlichen Maßnahmen, z. B. Anordnung von Untersuchungen, Unterbringung zur Beobachtung. Personen, die an ansteckungsfähiger Tuberkulose der Atmungsorgane erkrankt sind, dürfen nicht beim gewerbsmäßigen Herstellen, Behandeln oder In-Verkehr-Bringen bestimmter Lebensmittel tätig sein; erkrankte Lehrer dürfen an keiner Schulveranstaltung teilnehmen.
In Österreich besteht aufgrund des Tuberkulosegesetzes von 1968 Melde- und Behandlungspflicht; unter Umständen kann die Einweisung in eine Anstalt angeordnet werden. Der Vorbeugung dienen Reihenuntersuchungen für exponierte Personengruppen und freiwillige Schutzimpfungen (Gesetz vom 22. 1. 1969). Besondere Sozialleistungen (»Tuberkulosehilfe«) sind vorgesehen.
In der Schweiz stellen Bundesgesetz (Epidemiengesetz vom 18. 12. 1970) und Tuberkulosegesetz vom 13. 6. 1928 die Bekämpfung der Tuberkulose in die Kompetenz der Kantone. Der Bund übt die Oberaufsicht aus und kann, wenn nötig, die Maßnahmen der Kantone koordinieren.
Tuberkulose bei Tieren:
Tuberkulose kommt bei allen Haustieren sowie bei wild lebenden Tieren vor. Sie wird durch klinische Untersuchung, Nachweis der Erreger (mikroskopische Untersuchung, Züchtung, Tierversuch), v. a. aber (besonders bei Wiederkäuern) mithilfe der Tuberkulinprobe festgestellt. Ihre frühere Bedeutung hat sie in Deutschland durch staatliche Bekämpfungsmaßnahmen verloren. Am häufigsten kommt die Tuberkulose noch beim Geflügel vor (Geflügelkrankheiten).
Die Rindertuberkulose spielt in den Industrienationen epidemiologisch keine Rolle mehr und hat auch in den Entwicklungsländern deutlich an Bedeutung verloren. In Deutschland gilt die Rindertuberkulose als ausgestorben. Damit besteht auch keine Gefahr mehr, sich über erregerhaltige Milch zu infizieren. Haustiere (Geflügel, Schweine u. a.) können vielmehr mit so genannten atypischen Mykobakterien infiziert sein, diese zählen aber nicht zu den Tuberkuloseerregern.
Hier finden Sie in Überblicksartikeln weiterführende Informationen:
Bronchitis, Mukoviszidose, Lungenentzündung, Tuberkulose
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Tu|ber|ku|lo|se, die; -, -n: meist chronisch verlaufende Infektionskrankheit mit Tuberkeln in den befallenen Organen (z. B. Lunge, Knochen); Abk.: Tb, Tbc: latente, verkapselte T.; offene T. (Stadium der Lungentuberkulose mit bröckeligem [blutigem] Auswurf, sodass die Ansteckungsgefahr besonders groß ist); Später stellte sich heraus, dass er an einer hochgradigen T. litt (Niekisch, Leben 132); Er starb an der T., der Todesgeißel dieses Totenhauses (Fallada, Trinker 177).
Universal-Lexikon. 2012.