Auf|lö|sungs|ver|mö|gen 〈n. 14; unz.〉 Sy Auflösung (4)
1. Fähigkeit, etwas aufzulösen
2. 〈Messtech.〉 Vermögen eines Messgerätes, eng beieinanderliegende Messwerte noch als verschieden zu registrieren
3. 〈Fot.; EDV; TV〉 Fähigkeit eines fotograf. Objektivs, eines Monitors, die Einzelheiten scharf wiederzugeben
4. 〈Psych.〉 Fähigkeit, sinnliche Wahrnehmungen zu unterscheiden
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Auf|lö|sungs|ver|mö|gen, das (Optik, Fotogr.):
Vermögen, Fähigkeit, nah beieinanderliegende Details eines Objekts deutlich unterscheidbar abzubilden.
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Auflösungsvermögen,
1) Fotografie: die Fähigkeit von Objektiven und fotograf. Schichten, kleine und eng beieinander liegende Bilddetails noch getrennt wiederzugeben. Als Maß für das Auflösungsvermögen dient u. a. die Zahl der mit den Abständen gleichbreiten Linien pro Millimeter in der Abbildung eines Testrasters, angegeben in Linien/mm. Als Auflösung (Auflösungsabstand) wird in dem genannten Fall der Abstand zweier Linien gemessen (ein Auflösungsvermögen von 100 Linien/mm hat die Auflösung 1/200 mm).
2) Optik: die Fähigkeit eines abbildenden optischen Instruments, sehr nahe beieinander liegende Objektpunkte getrennt beziehungsweise noch deutlich voneinander unterscheidbar abzubilden. Als Maß dafür dienen der Kehrwert des Abstandes dmin oder des Winkelabstandes δmin (in Bogensekunden), den zwei Objektpunkte mindestens haben müssen, damit sie mit Licht der Wellenlänge λ als getrennte Bildpunkte erkennbar sind.
Aufgrund der Beugung des Lichtes an Begrenzungen (z. B. am Rand der Eintrittspupille eines Mikroskops oder Fernrohrs) sind dem Auflösungsvermögen optischer Geräte prinzipielle Grenzen gesetzt: Die als kleine Beugungsscheibchen abgebildeten Objektpunkte müssen bei Mikroskopen mit der Apertur A einen Mindestabstand dmin = 0,61 λ /A, bei Fernrohren mit der Brennweite f und dem Objektivdurchmesser D sowie entsprechend beim Auge einen Mindestabstand δmin = 1,22 λ ·f /D besitzen, damit sie getrennt abgebildet werden. Der kleinste auflösbare Objektpunktabstand beträgt daher beim Mikroskop etwa dmin ≈ λ /2. Beim Auge ist δmin ≈ 42''. Beim Mikroskop unterscheidet man laterales Auflösungsvermögen und Tiefenauflösungsvermögen für seitlich beziehungsweise in die Tiefe ausgedehnte Strukturen. Eine Verbesserung des Auflösungsvermögens kann durch Verwendung von Strahlung kürzerer Wellenlänge (Anwendung bei der Ultraviolettmikroskopie sowie in Elektronenmikroskopen) sowie durch größere Aperturen erzielt werden. Diese erreicht man in der Immersionsmikroskopie auch durch Einbetten des Objekts in ein optisches Medium mit möglichst großer Brechzahl.
Unter dem spektralen Auflösungsvermögen versteht man die Fähigkeit, Strahlung bei eng benachbarten Wellenlängen (Frequenzen) trennen zu können (Spektralapparate).
3) physikalische Messtechnik: Maß für die Fähigkeit einer Messanordnung, zwei in einer räumlichen, zeitlichen oder sonstigen Abfolge erhaltene Messwerte oder -impulse einer physikalischen Größe G gerade noch getrennt zu registrieren; meist der Kehrwert der relativen Unschärfe ΔG /G dieser Größe (z. B. der Abstand von Ereignispunkten in Spurkammern, die Wellenlänge von Spektrallinien bei Spektralapparaten und Spektrometern, die Teilchenmasse bei Massenspektrometern, die Energie bei Strahlen- und Teilchendetektoren). Bei der Messung von zeitlich aufeinander folgenden Impulsen ist das zeitliche Auflösungsvermögen (die Zeitauflösung) durch den Kehrwert der Auflösungszeit gegeben. Das räumliche Auflösungsvermögen (die Raumauflösung) gibt an, welche minimalen Abstände, das energetische Auflösungsvermögen (die Energieauflösung), welche minimalen Energieunterschiede nachgewiesen werden können.
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Auf|lö|sungs|ver|mö|gen, das (Optik, Fot.): Vermögen, Fähigkeit, nahe beieinander liegende Details eines Objekts deutlich unterscheidbar abzubilden.
Universal-Lexikon. 2012.