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Blende
Blẹn|de 〈f. 19
1. Vorrichtung zum Schutz vor blendenden Sonnenstrahlen
2. 〈Fot.〉
2.1 Einrichtung in der Kamera zur Verkleinerung u. Vergrößerung der Objektivöffnung
2.2 durch Zahl bezeichnete Öffnungsweite des Objektivs
3. Film; Sammelbez. für〉 verschiedene Formen der mechanisch od. chemisch bewirkten Veränderung eines Bildes: Aufblende, Überblendung, Abblende
4. 〈Bauw.〉 zur Verzierung od. Gliederung der Mauer eingesetzter Bauteil, blinde Tür, blindes Fenster, blinder Bogen o. Ä.
5. Schutzwand, Panzerung (z. B. am Schießstand)
6. innerer Laden des Bullauges
7. Farbglas an der Signallaterne
8. angesetzter Zierstreifen am Kleid
9. sulfidisches Mineral mit einem, meist starken, Metallglanz
[→ blenden]

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Blẹn|de [mhd. blenden = blind machen, vorspiegeln]: bergmännische Sammelbez. für meist sulfidische Minerale, die wegen ihres Glanzes Metallcharakter vortäuschen, z. B. Zinkblende, Antimon-, Arsenblende, aber auch Hornblende.

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Blẹn|de, die; -, -n [zu blenden]:
1. Vorrichtung, die direkt einfallende, unerwünschte Lichtstrahlen fernhält:
eine B. herunterklappen.
2. (Optik) Vorrichtung zur Begrenzung des Querschnitts von Strahlenbündeln in einem optischen System.
3. (Film, Fotogr.)
a) Einrichtung an der Kamera, mit der man das Objektiv verkleinern bzw. vergrößern u. damit die Belichtung regulieren kann:
die B. schließen;
b) Blendenzahl:
B. 11 einstellen;
mit B. 8 fotografieren;
c) (Film) durch ein optisches od. chemisches Verfahren bewirkte Veränderung einer Einstellung, durch die ein Bild langsam zum Verschwinden (Abblende) od. zum Entstehen (Aufblende) gebracht wird:
einen Film mit einer B. anfangen, enden lassen.
4. (Schiffbau) Abdeckung für Bullaugen zur Verdunkelung u. zum Schutz gegen Wassereinbrüche.
5. (Archit.) zur Gliederung od. Verzierung einer Fassade o. Ä. eingesetzter Bauteil (z.B. ein blinder 4 a Bogen, ein ↑ blindes 4 a Fenster).
6. Stoffstreifen, der als Schmuck an Kleidung u. Wäsche angebracht wird:
eine B. ansetzen, aufsetzen.
7. [urspr. = trügerisch glänzendes Mineral ohne Erzgehalt] (Chemie) durchscheinendes, oft kräftig gefärbtes sulfidisches Mineral.

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Blende,
 
1) Baukunst: zum Schmuck der glatten Mauerfläche aufgelegter Bauteil, z. B. ein vor die Wand gesetzter Bogen (Blendbogen), eine Aneinanderreihung solcher Bogen (Blendarkade), Maßwerk über Fenstern und Portalen (Blendmaßwerk), die Gliederung einer Außenwand mit (blinden) Fenster- und Türnischen (Blendfassade), ein Triforium ohne Laufgang (Blendtriforium).
 
 2) Konfektion: an- oder aufgesetzter Stoffstreifen zum Säubern oder Verzieren von Kanten, als Schrägblende mit schrägem Fadenlauf oder als Formblende der Schnittform genau entsprechend. Hohlblenden werden zu Ornamenten aufgenäht oder dienen in Schlingen als Knopfverschluss.
 
 3) Eisenbahnverkehrssignale: Farbglas, das vor eine Signallampe gesetzt wird.
 
 4) Film, Hörfunk, Fernsehen: ein Mittel zur Gliederung und Akzentuierung von Bild- und Tonaufzeichnungen (auf-, einblenden, ab-, ausblenden, Überblendung u. a.).
 
 5) Fotografie: in fotografischen Objektiven Vorrichtung am Ort der hinteren Hauptebene, die die Fläche der Eintrittspupille veränderlich begrenzt (Aperturblende), in der Regel eine Irisblende, bei manchen Schmalfilmkameras eine Katzenaugenblende. Die einzustellenden Blendenzahlen sind die Kehrwerte der jeweiligen Öffnungsverhältnisse (größte Zahl bedeutet kleinste Öffnung) und so abgestuft (Stufungsfaktor ), dass jeder Blendenschritt die Öffnungsfläche entweder halbiert oder verdoppelt, korrespondierend mit der Abstufung der Belichtungszeiten.
 
Die Verkleinerung der Blendenöffnung (Abblenden) vergrößert die Schärfentiefe und verringert zunächst die bei voller Öffnung oft noch vorhandenen Abbildungsfehler. Stärkeres Abblenden lässt dagegen die beugungsbedingten Schärfeverluste anwachsen. Diejenige Blendenstufe, bei der geometrische Fehler und Beugungsfehler dem Betrag nach gleich sind, ist die kritische Blende des Objektivs; sie erbringt die beste Schärfe- und Kontrastleistung und ist bei modernen Korrektionen 1-2 Blendenstufen kleiner als die Anfangsöffnung.
 
Für die Scharfeinstellung auf der Einstellscheibe (Mattscheibe) muss die Blende ganz geöffnet sein (geringste Schärfentiefe). Objektive für einäugige Spiegelreflexkameras besitzen eine Offenblende, die sich, betätigt durch einen Kamerastößel, erst beim Druck auf den Auslöser und nur für die Dauer der Belichtung auf den vorgewählten Wert (Arbeitsblende) schließt (automatische Druckblende) oder vom Stößel ausgerastet und durch Federkraft geschlossen wird (Springblende; bei Teleobjektiven).
 
 6) Optik: zur Begrenzung des Querschnitts von Strahlenbündeln bei einer optischen Abbildung dienendes Element des abbildenden optischen Systems, durch das überflüssige und störende (Rand- oder Streu-)Strahlen zurückgehalten (ausgeblendet) werden. Je stärker die Ausblendung eines Strahlenbündels, desto schärfer, aber auch lichtschwächer ist das von ihm entworfene Bild. Als Blende dienen beim Sehvorgang die Pupillen der beiden Augen, in optischen Geräten die Fassungen der abbildenden Linsen oder Spiegel selbst sowie gesonderte Lochscheiben mit fester oder (z. B. Irisblende) veränderlicher Öffnung, die an bestimmten Stellen des optischen Systems in den Strahlengang gebracht werden. Das von nachfolgenden abbildenden Systemteilen entworfene reelle oder virtuelle Bild einer Blende oder begrenzenden Fassung wird als Blendenbild bezeichnet. Die Öffnungsblende oder Aperturblende ist diejenige Begrenzung, deren Blendenbild vom axialen Objektpunkt aus unter dem kleinsten Winkel erscheint. Das objektseitige Blendenbild dieser Blende wird Eintrittspupille, das bildseitige Blendenbild Austrittspupille genannt. Als Feldblende (Gesichtsfeld- oder Sehfeldblende) bezeichnet man diejenige Blende oder Öffnung, deren Blendenbild vom Mittelpunkt der Eintrittspupille aus unter dem kleinsten Winkel erscheint; ihr objekt- beziehungsweise bildseitiges Blendenbild wird Eintrittsluke beziehungsweise Austrittsluke genannt. Die Feldblende bestimmt den Gesichtsfeldwinkel, während die Öffnungsblende die Bildhelligkeit regelt. Zentralblenden sind Feldblenden, die einen nicht erwünschten Teil in der Mitte des Bildes abdecken (z. B. das Bild der Sonnenscheibe in einem Koronographen).
 

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Blẹn|de, die; -, -n [zu ↑blenden; 7: urspr. = trügerisch glänzendes Mineral ohne Erzgehalt]: 1. Vorrichtung, die direkt einfallende, unerwünschte Lichtstrahlen fernhält: ... strahlt der Leuchtturm ... Seine -n drehen sich um die Lichtquelle (Zeller, Amen 131); eine B. herunterklappen; eine Zeitung als B. über die Augen halten. 2. (Optik) Vorrichtung zur Begrenzung des Querschnitts von Strahlenbündeln in einem optischen System. 3. (Film, Fot.) a) Einrichtung an der Kamera, mit der man das Objektiv verkleinern bzw. vergrößern u. damit die Belichtung regulieren kann: die B. öffnen, schließen; eine dunkle Aufnahme ... unterbelichtet, weil in der Baracke aufgenommen mit der gleichen B. wie vorher die Zopilote (Frisch, Homo 265); b) Blendenzahl: eine kleine, große B., B. 11 einstellen; mit B. 8 fotografieren; du hast das Bild mit zu kleiner B. aufgenommen (zu wenig belichtet); c) (Film) durch ein optisches od. chemisches Verfahren bewirkte Veränderung einer Einstellung, durch die ein Bild langsam zum Verschwinden (Abblende) od. zum Entstehen (Aufblende) gebracht wird: einen Film mit einer B. anfangen, enden lassen. 4. (Schiffbau) Abdeckung für Bullaugen zur Verdunkelung u. zum Schutz gegen Wassereinbrüche. 5. (Archit.) a) zur Gliederung od. Verzierung einer Fassade o. Ä. eingesetzter Bauteil (z. B. ein blinder 4 a Bogen, ein blindes 4 a Fenster o. Ä.); ∙ b) Blendbogen (a): eine hohe Mauer mit -n und alten, halb zerstückelten Steinbildern darin (E. T. A. Hoffmann, Fräulein 49). 6. Stoffstreifen, der als Schmuck an Kleidung u. Wäsche angebracht wird: der Kragen hat eine breite B.; eine B. ansetzen, aufsetzen. 7. (Chemie) durchscheinendes, oft kräftig gefärbtes sulfidisches Mineral.

Universal-Lexikon. 2012.