Akademik

Blendung
Blẹn|dung 〈f. 20
1. das Blenden, das Geblendetwerden
2. kleiner Unterstand

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Blẹn|dung, die; -, -en:
das Blenden; das Geblendetwerden.

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Blendung,
 
1) Medizin: Beeinträchtigung des Sehvermögens durch plötzlichen und starken Lichteinfall (positive Blendung), der die Möglichkeiten der reflektorischen Schutzmechanismen (v. a. Lid- und Pupillenverengung) übersteigt. Die physiologische Wirkung besteht in einer Verschlechterung der Kontrastempfindlichkeit und der Sehstärke durch Erzeugung von Streulicht im Augeninneren, das sich dem Netzhautbild überlagert. Extreme Blendung kann zu schmerzhaftem Lidkrampf, Schädigung von Binde- und Hornhaut (Sandkorngefühl und Tränenfluss) führen; diese Erscheinungen bilden sich im Allgemeinen zurück. Es kann jedoch v. a. am ungeschützten Auge auch zu Dauerschäden (Verbrennungen in der Netzhautmitte) kommen. Besondere Blendungsgefahr besteht bei verstärkter Einwirkung von ultravioletten Strahlen, besonders im Hochgebirge, verstärkt durch Schnee- und Gletscherflächen, bei Schweißarbeiten ohne Schutzbrille, Umgang mit Laserstrahlen. Im Straßenverkehr hat die Vermeidung von Blendungen (durch Abblendlicht und Abblendgebot) Bedeutung für die Verkehrssicherheit. Die Blendungsempfindlichkeit ist erhöht bei manchen Augenerkrankungen (z. B. Binde- und Hornhautentzündung); sie nimmt generell mit dem Alter zu durch die fortschreitende Trübung der brechenden Medien des Auges.
 
Ein Blendungseffekt kann auch bei plötzlichem Abnehmen der Helligkeit (z. B. bei Einfahrt aus hellem Tageslicht in einen Tunnel) eintreten und wird als negative Blendung bezeichnet. Psychologische Blendung tritt als Gefühl der Unbehaglichkeit durch zu hohe Leuchtdichte auf, die noch unterhalb der physiologischen Blendungsgrenze liegen kann. Sie wirkt sich langfristig ungünstig auf das allgemeine Wohlbefinden und die Arbeitsleistung aus und sollte durch entsprechende Beleuchtungstechnik und geeignete Anordnung der Arbeitsplätze vermieden werden.
 
 2) Rechtsgeschichte: das völlige oder teilweise Zerstören des Sehvermögens; die schwerste Verstümmelungsstrafe des antiken und mittelalterlichen Rechts bei Meineid, Verrat, Falschmünzerei u. Ä.; nach der Carolina (1532) bei schwerem Diebstahl vorgesehen.

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Blẹn|dung, die; -, -en: das Blenden, Geblendetwerden.

Universal-Lexikon. 2012.