Büh|nen|mu|sik 〈f. 20〉
1. 〈i. w. S.〉 Musik, die zu einer Bühnenhandlung gehört
2. 〈i. e. S.〉 Musik, die unentbehrlich für die Handlung auf der Bühne ist
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Büh|nen|mu|sik, die:
a) Musik, die als Teil der Handlung eines Bühnenwerkes auf od. hinter der ↑ Bühne (1 a) gespielt wird;
b) (im Schauspiel) einzelne Szenen untermalende Musik; ↑ Zwischenspiel (1 c), Ouvertüre u. Ä.; Schauspielmusik.
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Bühnenmusik,
1) alle Musik, die im Schauspiel, in der Oper oder Operette als Teil der Handlung auf (oder hinter) der Bühne gespielt wird. Bekannt ist die Bühnenmusik in W. A. Mozarts »Don Giovanni«.
2) im engeren Sinn die Schauspielmusik. Hier unterscheidet man 1) die vom Dichter selbst geforderte Bühnenmusik, 2) die Rahmenmusik zur Einleitung und Verbindung der Teile eines Dramas, 3) die Musik als Füllwerk, z. B. zur Ausfüllung der Pausen beim Dekorationswechsel (Verwandlungsmusik, Zwischenaktmusik). - Musik als Bestandteil der gespielten Handlung findet sich in antiken Tragödien, geistlichen Spielen des Mittelalters, in italienischen Renaissancedramen und englischen Maskenspielen des 16. und 17. Jahrhunderts Im barocken Drama aller Länder spielte die Bühnenmusik eine bedeutende Rolle, besonders bei Shakespeare, der Lieder, Tänze und Stimmungsmusik aller Art vorschreibt. In Deutschland forderte J. C. Gottsched (1730), dass die Bühnenmusik mit dem Drama übereinstimme; auch J. A. Scheibe und G. E. Lessing wünschten eine auf das Drama hinführende Ouvertüre und Zwischenaktmusiken. Bühnenmusik war von da an bis über die Mitte des 19. Jahrhunderts hinaus allgemein üblich. Dichter wie Goethe und Schiller forderten für ihre Dramen ausdrücklich Bühnenmusik. In dieser Zeit schrieben B. u. a. J. André, J. F. Reichardt, W. A. Mozart (»Thamos«). Bedeutende Bühnenmusiken nach 1800: zu Goethes »Egmont« von L. van Beethoven (1810), zu Helmina von Chézys »Rosamunde« von F. Schubert (1823), zu Shakespeares »Sommernachtstraum« von F. Mendelssohn Bartholdy (1826-42), zu A. Daudets »L'Arlésienne« von G. Bizet (1872), zu H. Ibsens »Peer Gynt« von E. Grieg (1876). Nach 1900 entstand Bühnenmusik in enger Zusammenarbeit zwischen Komponist und Regisseur (z. B. K. Weill und P. Dessau mit B. Brecht). Neuere Bühnenmusiken schrieben ferner u. a.: A. Honegger, C. Orff (für Shakespeares »Sommernachtstraum«). - Die elektroakustischen Anlagen der heutigen Theater bieten die Möglichkeit der Einspielung von Bühnenmusik, die den oft differenzierten Anweisungen moderner Dramatiker gerecht wird.
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Büh|nen|mu|sik, die: a) Musik, die als Teil der Handlung eines Bühnenwerkes auf od. hinter der ↑Bühne (1 a) gespielt wird; b) (im Schauspiel) einzelne Szenen untermalende Musik; Zwischenaktmusik, Ouvertüre u. Ä.; Schauspielmusik.
Universal-Lexikon. 2012.