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Ge|fahr [gə'fa:ɐ̯], die; -, -en:Möglichkeit, dass jmdm. etwas zustößt, dass ein Schaden eintritt:
eine drohende, tödliche Gefahr; die Gefahr eines Krieges, einer Entfremdung; es besteht die Gefahr, dass …; einer Gefahr entrinnen; das ist eine Gefahr für unsere Aktion; er liebt die Gefahr; in Gefahr sein, schweben; sich in [eine] Gefahr begeben; die Gefahr ist gebannt.
Zus.: Ansteckungsgefahr, Brandgefahr, Einsturzgefahr, Erstickungsgefahr, Explosionsgefahr, Hochwassergefahr, Infektionsgefahr, Kriegsgefahr, Lawinengefahr, Lebensgefahr, Schleudergefahr, Todesgefahr, Unfallgefahr, Vergiftungsgefahr, Verletzungsgefahr;
☆ Gefahr laufen: in Gefahr sein, kommen, geraten:
die Partei läuft Gefahr, das Vertrauen der Wähler zu verlieren.
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Ge|fahr 〈f. 20〉 drohender Schaden, drohendes Unheil ● eine \Gefahr abwehren, abwenden, bekämpfen, heraufbeschwören, herausfordern; jmdn. od. sich einer \Gefahr aussetzen; es besteht die \Gefahr, dass ...; ihm droht keine \Gefahr; einer \Gefahr entgehen; es hat keine \Gefahr man braucht nicht zu befürchten, es ist ungefährlich; du läufst \Gefahr, einzubrechen, wenn du auf die wacklige Brücke gehst du musst befürchten, damit rechnen; er scheut keine \Gefahren; einer \Gefahr trotzen ● die augenblickliche Gefahr war vorüber; drohende, große, furchtbare, schreckliche \Gefahr; der Verbrecher bedeutet eine öffentliche \Gefahr ● ich muss noch einmal umkehren, auf die \Gefahr hin, dass wir zu spät kommen auch wenn; Benutzung der Seilbahn auf eigene \Gefahr bei einem Unfall muss der Schaden selbst getragen werden; Lieferung auf eigene Rechnung und \Gefahr der Käufer haftet für mögl. Schaden; der Kranke ist außer \Gefahr; Betätigung der Notbremse nur bei \Gefahr; wer sich in \Gefahr begibt, kommt darin um 〈Sprichw.〉 wer sein Leben leichtsinnig aufs Spiel setzt, wird es verlieren; jmdn. od. sich in \Gefahr bringen gefährden; in \Gefahr schweben, sein; sich in \Gefahren stürzen; einer \Gefahr ins Auge sehen; einander in Not und \Gefahr beistehen; ohne jede \Gefahr; er rettete sie unter \Gefahr des eigenen Lebens [<mhd. gevare „Hinterlist, Betrug, böse Absicht“; zu mhd. vare, ahd. fara „Nachstellung, Gefährdung“, zu idg. *per- „versuchen, wagen; Gefahr“]
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Ge|fahr , die; -, -en [mhd. gevāre = Hinterhalt; Betrug, zu: vāre, ahd. fāra = Nachstellung; Hinterlist]:
Möglichkeit, dass jmdm. etw. zustößt, dass ein Schaden eintritt; drohendes Unheil:
eine akute, tödliche G.;
höchste, äußerste G.;
die -en des Verkehrs, des Meeres;
die G. der politischen Isolierung;
[eine] G. droht;
es besteht [keine] G. für jmdn;
es besteht [die] G., dass der Damm bricht;
eine G. heraufbeschwören, herausfordern, abwenden, bannen;
diese Vorgehensweise bringt G. [mit sich];
ein G. bringendes Verhalten;
jmdn., sich einer G. aussetzen;
in G. kommen, geraten;
jmdn., etw. in G. bringen;
in G. schweben;
sich in G. begeben;
jmd., etw. ist in G. [zu verwahrlosen];
es ist G. im Anzug;
jmd. ist eine öffentliche G. (bedroht die öffentliche Sicherheit);
ich tue es auf die G. hin (auch wenn ich damit rechnen muss), dass ich mir Feinde mache;
der Kranke ist außer G. (ist nicht mehr gefährdet);
bei G. im Verzug (Rechtsspr.; wenn durch eine Verzögerung möglicherweise ein Schaden entsteht);
gegen alle -en (Rechtsspr., Versicherungsw.; Risiken) versichert sein;
mit/unter G. seines Lebens, unter persönlicher G. (unter Lebensgefahr);
☆ G. laufen (in Gefahr sein, kommen, geraten; viell. nach frz. courir le risque [de …]: die Partei läuft G., das Vertrauen der Wähler zu verlieren);
auf eigene G. (auf eigene Verantwortung; auf eigenes Risiko: Betreten der Baustelle auf eigene G.!)
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Gefahr,
1) allgemein: Bedrohung der Sicherheit, drohendes Unheil.
2) Recht: Der Begriff Gefahr spielt im Zivilrecht im Rahmen der Risikoverteilung bei gegenseitigen Verträgen, besonders Kauf- und Werkverträgen, eine Rolle. Man unterscheidet die Sachgefahr (Wer trägt unmittelbar den Schaden, der den Vertragsgegenstand zwischen Vertragsschluss und Erfüllung trifft?) und die Leistungsgefahr (Muss bei Untergang oder Beschädigung der Schuldner die Leistung trotz Untergang des Leistungsgegenstandes erbringen?). Von der Leistungsgefahr ist die Preisgefahr (auch Gegenleistungsgefahr, Vergütungsgefahr) zu unterscheiden (Muss der Gläubiger die Leistung bezahlen, auch wenn sie dem Schuldner ohne sein Verschulden unmöglich geworden ist?).
Die Sachgefahr trägt in der Regel der Eigentümer der Sache (casum sentit dominus), die Leistungsgefahr der Gläubiger der Leistung (§ 275 BGB; Unmöglichkeit). Die Preisgefahr trifft grundsätzlich den Gläubiger der Gegenleistung (des Preises; § 323 BGB), doch sind bei bestimmten Verträgen, z. B. dem Kaufvertrag und dem Werkvertrag, besondere Regelungen zu beachten: Beim Kauf geht mit der Übergabe der Sache an den Käufer die Gefahr über, beim Versendungskauf bereits mit der Auslieferung der Sache an die Transportperson, d. h., ab diesem Zeitpunkt trägt der Käufer die Preisgefahr (§§ 446, 447 BGB).
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Ge|fahr, die; -, -en [mhd. gevāre = Hinterhalt; Betrug, zu: vāre, ahd. fāra = Nachstellung; Hinterlist]: Möglichkeit, dass jmdm. etw. zustößt, dass ein Schaden eintritt; drohendes Unheil: eine akute, tödliche G.; höchste, äußerste G.; die -en des Verkehrs, des Meeres; die G. der politischen Isolierung; [eine] G. droht; es besteht [keine] G. für jmdn.; es besteht G., dass der Damm bricht; Das Mädchen, nun ja, so wie die ausgesehen hatte, war sie bestimmt keine G. für Andreas (Danella, Hotel 79); eine G. heraufbeschwören, herausfordern, abwenden, bannen; Hätte Luis mehr Angst gehabt ..., so hätte er die G. nicht gesucht, sondern gemieden (Gregor-Dellin, Traumbuch 151); diese Vorgehensweise bringt G. [mit sich]; ein G. bringendes Verhalten; jmdn., sich einer G. aussetzen; in G. kommen, geraten; jmdn., etw. in G. bringen; in G. schweben; sich in G. begeben; jmd., etw. ist in G. [zu verwahrlosen]; Gab es denn nicht auch auf Ihren Expeditionen immer wieder Situationen, in denen die Crew in G. war? (a & r 2, 1997, 73); es ist G. im Anzug, im Verzug; jmd. ist eine öffentliche G. (bedroht die öffentliche Sicherheit); es hat keine G. (landsch.; es ist ungefährlich); ich tue es auf die G. hin (auch wenn ich damit rechnen muss), dass ich mir Feinde mache; etw. auf Rechnung und G. (Kaufmannsspr.; Risiko) des Empfängers liefern; der Kranke ist außer G. (ist nicht mehr gefährdet); gegen alle -en (Risiken) versichert sein; mit/unter G. seines Lebens, unter persönlicher G. (unter Lebensgefahr); Spr wer sich in G. begibt, kommt darin um (wer leichtfertig etw. tut, muss auch damit rechnen, dass er dabei Schaden nimmt; nach Sir. 3, 27); *die gelbe G. (veraltend; [vermeintliche] Bedrohung der europäischen Bevölkerung durch den Bevölkerungsdruck u. die Expansionsbestrebungen bes. Chinas u. Japans; Ende des 19. Jh.s aufgekommen, viell. nach frz. le péril jaune); G. laufen (in Gefahr sein, kommen, geraten; viell. nach frz. courir le risque [de ...]): die Partei läuft G., das Vertrauen der Wähler zu verlieren; Nichts bist du und läufst G., nie etwas zu sein (Strauß, Niemand 193); auf eigene G. (auf eigene Verantwortung; auf eigenes Risiko): Betreten der Baustelle auf eigene G.!
Universal-Lexikon. 2012.