Frei|licht|the|a|ter 〈n. 13〉 = Freilichtbühne
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Frei|licht|the|a|ter, das:
Anlage [mit Bühne u. Zuschauerbänken] für Theateraufführungen im Freien.
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Freilichttheater,
Theater im Freien, meist vor landschaftlich reizvoller Kulisse (Naturtheater) oder auf Marktplätzen, in Schlosshöfen u. a. Frühe Formen waren u. a. das antike Theater, im Mittelalter die Aufführung geistlicher Spiele auf Marktplätzen oder vor Kirchen sowie die Theater in den höfischen Gärten und Parks des 17. und 18. Jahrhunderts (»Gartentheater«: z. B. Schloss Buen Retiro, Madrid; Nymphenburg; »Heckentheater« mit Hecken als Hintergrund: Herrenhausen, Hannover; Mirabellgarten, Salzburg). Die Wiederbelebung im 20. Jahrhundert erfolgte oft in Verbindung mit sommerlichen Festspielen, z. B. die Aufführung von H. von Hofmannsthals Drama »Jedermann« (1911) vor dem Salzburger Dom, die Festspiele in der Ruine der Stiftskirche von Bad Hersfeld, die Opernfestspiele in der Arena von Verona, die Sommerfestspiele in Avignon in den Höfen des Papstpalastes. Weitere deutsche Freilichttheater in Bad Gandersheim, Feuchtwangen, Jagsthausen, Rathen, Bad Segeberg, Schwäbisch Hall, Thale, Wunsiedel und Ettlingen.
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Frei|licht|the|a|ter, das: Anlage [mit Bühne u. Zuschauerbänken] für Theateraufführungen im Freien.
Universal-Lexikon. 2012.