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Devise
Sinnspruch; Parole; Motto; Wahlspruch; Leitspruch; Losung; Leitsatz

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De|vi|se [de'vi:zə], die; -, -n:
1. <Plural> Zahlungsmittel in ausländischer Währung:
keine Devisen haben.
Syn.: ausländisches Geld.
2. Spruch o. Ä., nach dem jmd. seine Handlungs- und Lebensweise einrichtet:
seine Devise ist: leben und leben lassen; mehr Freizeit lautet heute die Devise.
Syn.: Ausspruch, Bonmot, Losung, Motto, Parole, Satz, Sentenz (bildungsspr.), Sinnspruch.

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De|vi|se 〈[ -vi:-] f. 19
1. Wahlspruch
2. 〈meist Pl.〉 Zahlungsmittel in ausländ. Währung
● nach einer bestimmten \Devise handeln [frz.]

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De|vi|se , die; -, -n [frz. devise, urspr. = abgeteiltes Feld eines Wappens mit einem Sinnspruch, zu: deviser = einteilen, zu lat. dividere, dividieren 1]:
1. Wahlspruch, Losung:
seine [erste, oberste] D. ist: …;
das ist seine D.;
immer nach der D. »leben und leben lassen«.
2. [älter = im Ausland zahlbarer Wechsel, urspr. viell. bez. auf einen Wechselvordruck mit Aufdruck einer Devise (1)]
a) <Pl.> im Ausland auszuzahlende Zahlungsanweisungen in fremder Währung:
die Ausfuhr von -n;
b) <meist Pl.> Zahlungsmittel in fremder Währung:
-n kaufen, eintauschen;
das Reisegeld in -n bei sich haben.

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Devise
 
[französisch ursprünglich »abgeteiltes Feld eines Wappens« (in dem ein Sinnspruch stand)] die, -/-n,  
 1) allgemein: Wahlspruch, Losung.
 
 2) Geschichte: Bezeichnung für Namen Glück heischenden Inhalts, die seit 114 v. Chr. von den chinesischen Herrschern anlässlich der Thronbesteigung (aber auch bei anderen wichtigen politischen Anlässen) als Leitideen ihrer Herrschaft verkündet wurden. Erst seit der Mingdynastie (seit 1368) war die Devise mit der Regierungszeit identisch. Die Zählung der Jahre innerhalb der Devise diente unter zusätzlicher Angabe der Dynastie und des Herrschers zur Datierung. Japan übernahm den Brauch der Devisenverkündung 645.
 
 3) Heraldik: ein auf Wappen, Ordenszeichen, Münzen, Siegeln und Bauwerken angebrachter, mit einem Sinnbild zusammengehörender Spruch mit heroischem, moralischem, politischem oder religiösem Inhalt, auch der Spruch allein. Die Mode der persönlichen, im Unterschied zu den Wappen meist nicht vererbten Devise, die aus den Badges hervorgegangen waren, blühte vom 16. bis gegen Ende des 17. Jahrhunderts Manche Devisen haben oft ihren Inhaber überlebt (z. B. die Devise Friedrichs des Großen: preußischer Adler mit dem Spruch »Pro Gloria et Patria«). Bekannte Devisen sind die Ludwigs XIV., die Sonne mit dem Spruch »Nec pluribus impar« (»auch mehreren gewachsen«) und der Adler Friedrichs I. von Preußen (und des Schwarzen Adlerordens) mit den Sinnbildern der gerechten Belohnung (Lorbeerkranz) und der gerechten Strafe (Donnerkeil) sowie dem Spruch »suum cuique« (»jedem das Seine«).
 
Literatur:
 
Wahl- u. Denksprüche, Feldgeschreie. .., bearb. v. J. Dielitz (1884, Nachdr. New York 1963).
 
 4) Musik: in der Barockarie ein vorangestellter vokaler Themenkopf, der nach Art eines Mottos den Affekt der Arie bezeichnet; nach einem Zwischenspiel folgt die Wiederkehr der Devisen und deren Weiterführung. Das Formprinzip der Devisenarie findet sich z. B. bei J. S. Bach auch innerhalb der Choralbearbeitungen für Orgel und der Musik für ein Soloinstrument.
 

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De|vi|se, die; -, -n [frz. devise, urspr. = abgeteiltes Feld eines Wappens mit einem Sinnspruch, zu: deviser = einteilen, zu lat. dividere, ↑dividieren; 2: älter = im Ausland zahlbarer Wechsel, urspr. viell. bez. auf einen Wechselvordruck mit Aufdruck einer ↑Devise (1)]: 1. Wahlspruch, Losung: seine [erste, oberste] D. ist: ...; das ist seine D.; Auf dem Parteitag der CDU wurde wiederum die D. ausgegeben: Keine Experimente! (Dönhoff, Ära 47); immer nach der D. „leben und leben lassen“; die Firma hat es sich zur D. gemacht (zur Aufgabe gemacht, zum Ziel gesetzt), ... stets nur Qualitätsware in erstklassiger Ausführung zu liefern (Herrenjournal 3, 1966, 184). 2. a) <Pl.> im Ausland auszuzahlende Zahlungsanweisungen in fremder Währung: die Ausfuhr von -n; b) <meist Pl.> Zahlungsmittel in fremder Währung: -n kaufen, eintauschen; Amtlich war die amerikanische D. zuvor noch mit DM 2,0520 bewertet worden (NZZ 31. 8. 87, 15); das Reisegeld in -n bei sich haben.

Universal-Lexikon. 2012.