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Dawesplan
I
Dawesplan
 
Mit der Aufgabe des Ruhrkampfes und der Stabilisierung der Währung waren die Voraussetzungen für eine grundlegende Neuregelung der Reparationen geschaffen. Hatten die Reparationsverhandlungen bisher noch ganz in der Atmosphäre des Gegensatzes zwischen Siegern und Besiegten stattgefunden, so änderte sich die Situation gegen Ende des Jahres 1923 merklich, nicht zuletzt dadurch, dass die USA als Hauptgläubiger ihre Politik der freiwilligen Isolation aufgaben und wieder an den europäischen Konferenzen verstärkt teilnahmen. Ein unter dem amerikanischen Finanzexperten Charles G. Dawes gebildeter Sachverständigenausschuss legte im Frühjahr 1924 einen neuen Finanzierungsplan vor, der das Reparationsproblem ausschließlich unter sachlichen Gesichtspunkten und unter Zugrundelegung des wirtschaftlich Möglichen behandelte. Eine Gesamtsumme der deutschen Reparationsleistungen wurde auch jetzt noch nicht festgelegt, ebenso die Frage einer zeitlichen Begrenzung nicht angesprochen. Der Plan setzte aber für die nächsten 5 Jahre erträglichere Jahresleistungen fest und erkannte die Notwendigkeit einer Erholungspause für die deutsche Wirtschaft an, zu deren Wiederbelebung eine internationale Anleihe von 800 Millionen Goldmark beigesteuert wurde. Anstelle der Reparationskommission wurde das Amt des Reparationsagenten in Berlin geschaffen, das den Transfer der deutschen Reparationszahlungen in fremde Währungen durchzuführen und Rücksicht auf die deutsche Leistungsfähigkeit und die Stabilität der Währung zu nehmen hatte. Der Dawesplan wurde von den Rechtsparteien, die seine Ausführung als »Erfüllungspolitik« denunzierten, heftig kritisiert, aber dann doch im Reichstag mit der Mehrheit der Stimmen angenommen, weil ein Teil der DNVP-Abgeordneten unter dem Einfluss der Industrie und der Landwirtschaft dafür stimmte.
II
Dawesplan
 
[dɔːz-], internationaler Vertrag über die deutschen Reparationsleistungen nach dem Ersten Weltkrieg, am 16. 8. 1924 in London abgeschlossen, seit dem 1. 9. 1924 in Kraft, vorbereitet durch das von einem Sachverständigenausschuss unter C. G. Dawes ausgearbeitete Gutachten über die deutsche Leistungsfähigkeit. Es war das Ziel des Dawesplans, durch die Stabilisierung der deutschen Wirtschaft den Wiederaufbau der europäischen Wirtschaft und eine allgemeine Vertrauensbildung zu fördern; durch die Festsetzung der durch Deutschland zu zahlenden Jahresraten auf 2,5 Mrd. RM bis 1928/29 suchte der Vertrag, eine vorläufige Regelung des Reparationsproblems zu erreichen; eine Gesamtsumme legte er nicht fest. Etwa 55 % der Leistungen sollten in Geld, der Rest in Sachwerten erbracht werden. Verbunden mit der Annahme des Dawesplans war eine internationale, v. a. in den USA gezeichnete Anleihe (800 Mio. Goldmark) zur Überbrückung und Stabilisierung der deutschen Währung; die Kontrolle über die deutschen Leistungen sowie der Transfer in fremde Währungen (unter Beachtung der Stabilität der Reichsmark) oblag einem amerikanischen Reparationsagenten. 1930 wurde der Dawesplan durch einen neuen Zahlungsplan, den Youngplan, abgelöst.
 
Hier finden Sie in Überblicksartikeln weiterführende Informationen:
 
 
Vereinigte Staaten von Amerika: Europa und die USA nach 1918
 

Universal-Lexikon. 2012.