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Notwendigkeit
Annahme; These; Axiom (fachsprachlich); Voraussetzung; Prämisse; Bedingung; Grundannahme; Kondition; Vorannahme; Grundsatz; Grundvoraussetzung

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Not|wen|dig|keit 〈a. [-′—-] f. 20
I 〈unz.〉 notwendige Beschaffenheit, das Notwendigsein ● die \Notwendigkeit einer Sache einsehen
II 〈zählb.〉 unentbehrl. Sache (Lebens\Notwendigkeit), unbedingt erforderl. Angelegenheit ● es ist einfach eine \Notwendigkeit, das zu tun

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Not|wen|dig|keit [auch: …'vɛn…], die; -, -en:
1. <o. Pl.> das Notwendigsein:
dazu besteht [für jmdn.] keine N.;
etw. aus [zwingender] N. tun.
2. etw., was notwendig ist:
8 Stunden Schlaf sind für sie eine N.

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Notwendigkeit,
 
als eine Kategorie der Modalität (neben Möglichkeit und Wirklichkeit) Grundbestimmung eines Seienden. Ein Sachverhalt wird notwendig genannt, wenn er so sein muss, wie er ist. Die Notwendigkeit steht im Allgemeinen im Zusammenhang mit der Geltung einer inneren oder äußeren Gesetzlichkeit und kann in objektiver Hinsicht dem Zufall, in subjektiver Hinsicht der Freiheit entgegengesetzt werden.
 
Als notwendig gilt im Einzelnen: ontologisch der Charakter eines Geschehens, dessen Bedingungen vollständig und unausweichlich gegeben sind, metaphysisch das wesensmäßige Sosein, im Gegensatz zum Zufälligen (Kontingenten und Akzidentellen), logisch ein Satz, dessen kontradiktorischer Gegenteil denkunmöglich ist, ethisch die unabdingbare Bestimmtheit einer Handlung durch ein sittliches Prinzip - bei I. Kant das allgemeine Sittengesetz -, psychologisch die unabdingbare Bestimmtheit durch eine subjektive oder objektive Motivation, mathematisch die Eigenschaft einer Bedingung, die nicht fehlen darf, wenn eine Aussage gelten soll, physikalisch die Verknüpfung von Ursachen und Wirkungen gemäß den Naturgesetzen (kausale Notwendigkeit). Determinismus.
 
In der antiken Philosophie (v. a. Aristoteles) ist die Notwendigkeit eng an die im Stofflichen wirkende teleologisch-dynamisch verstandene Wesenhaftigkeit (Entelechie) gebunden und wird auf eine letzte Notwendigkeit (Gott) zurückgeführt, die alles kontingent Existierende bedingt. Der Materialismus geht im Allgemeinen von einer objektiven Notwendigkeit des kausal-mechanistisch interpretierten Wirklichkeitsgeschehens aus, der Empirismus vom subjektiven Charakter der Notwendigkeit als im Denken und Vorstellen begründeter, gewohnheitsmäßiger Verknüpfung von zeitlich aufeinander folgenden Ereignissen. Der kritische Idealismus (Kant) sieht in der Notwendigkeit als Kategorie der Modalität eine Denkform des Menschen in Bezug auf die Dinge und ihr Verhältnis zueinander. Bei G. W. F. Hegel stellt die Notwendigkeit eine objektive Größe dar, insofern alle Erscheinungen als Entwicklungsmomente des absoluten Geistes verstanden werden (»alles Notwendige ist wirklich, alles Wirkliche ist notwendig«). In historisch-materialistischer Wendung schließt hieran auch der Marxismus an. Die Logik behandelt die Notwendigkeit im Rahmen der Modallogik.
 
Literatur:
 
A. Trendelenburg: Histor. Beitr. zur Philosophie, Bd. 2: N. u. Freiheit in der Philosophie (1855, Nachdr. 1967);
 H. Beck: Möglichkeit u. N. (1961);
 A. Plantinga: The nature of necessity (Oxford 1974, Nachdr. ebd. 1982);
 S. A. Kripke: Name u. N. (a. d. Engl., Neuausg. 1993);
 J. Monod: Zufall u. N. (a. d. Frz., Neuausg. 1996).

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Not|wen|dig|keit [auch: -'- - -], die; -, -en: 1. <o. Pl.> das Notwendigsein: dazu besteht [für jmdn.] keine N.; sie konnte uns die politische N. dieser Maßnahme deutlich machen; etw. aus [zwingender] N. tun; die Amerikaner befinden sich ... nur aus Zufall, nicht aus geschichtlicher N. im Herzen Europas (Dönhoff, Ära 130); Er ... fügte sich mit Missbehagen in die N., Agatha ihren eigenen Umweg gehen zu lassen (Musil, Mann 1178). 2. etw., was notwendig ist: 8 Stunden Schlaf sind für sie eine N.; meine Abreise ist eine traurige N.; deshalb sei die Vollstreckung des Urteils eine militärische N.! (Plievier, Stalingrad 176).

Universal-Lexikon. 2012.