Minịster|anklage,
das Verfahren, in dem ein Regierungsmitglied (Minister oder Regierungschef) wegen schuldhafter Verletzung der Verfassung oder eines sonstigen Gesetzes vor dem Staats- beziehungsweise Verfassungsgerichtshof angeklagt werden kann. Die Ministeranklage ist englischen Ursprungs. Sie schafft eine spezifisch staatsrechtliche Verantwortlichkeit und ist von sonstigen Verfahren der Durchsetzung politischer und rechtlicher Verantwortlichkeit zu unterscheiden (Ministerverantwortlichkeit). Anders als die Weimarer Reichsverfassung kennt das GG keine Ministeranklage. Lediglich der Bundespräsident kann durch den Bundestag vor dem Bundesverfassungsgericht mit dem Ziel der Amtsenthebung angeklagt werden (Präsidentenanklage). In den meisten Ländern Deutschlands dagegen kann die Ministeranklage gegen Mitglieder der Landesregierung erhoben werden.
In Österreich entscheidet der Verfassungsgerichtshof über Anklagen, mit denen die verfassungsmäßige Verantwortlichkeit der obersten Bundes- und Landesorgane für die durch ihre Amtstätigkeit erfolgten schuldhaften Rechtsverletzungen geltend gemacht wird. - Eine Ministeranklage in diesem engeren Sinn fand bisher in Österreich nicht statt; jedoch wurde ein Landeshauptmann in einem Ministeranklageverfahren wegen Nichtbefolgung einer Weisung im Rahmen der mittelbaren Bundesverwaltung von der Bundesregierung angeklagt und vom Verfassungsgerichtshof verurteilt.
Die Schweiz kennt keine eigentliche Ministeranklage. Die Regierungsmitglieder (Bundesräte) tragen wie andere Inhaber eines öffentlichen Amtes des Bundes die strafrechtliche Verantwortung für in amtlicher Stellung verübte Delikte. Die Strafverfolgung von Bundesräten bedarf einer Ermächtigung der Bundesversammlung. Handelt es sich um Verbrechen oder Vergehen, die sich nicht auf die amtliche Stellung beziehen, ist die Strafverfolgung nur möglich, wenn der Betroffene oder der Bundesrat als Kollegialorgan zustimmen.
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Mi|nịs|ter|an|kla|ge, die (Rechtsspr.): Verfahren, in dem ein Regierungsmitglied wegen Verletzung der Verfassung od. eines Gesetzes angeklagt wird.
Universal-Lexikon. 2012.