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legal - info!
legal: Der Begriff legal kommt von lateinisch legalis, zu lex, Genitiv legis „Gesetz“ und hat sowohl im Lateinischen als auch im Deutschen die Bedeutung „gesetzmäßig“.
Fachsprachlich wird auch das Substantiv Lex im Deutschen verwendet, außerdem gibt es zahlreiche Begriffe oder Wendungen, die davon abgeleitet sind:
Legalität – Gesetzlichkeit, die Bindung an Recht und Gesetz;
Legalismus – starres Festhalten an Formeln und Paragrafen des Gesetzes;
Legalitätsprinzip – ein Begriff aus dem Strafrecht: Verpflichtung der Staatsanwaltschaft, gegen alle strafbaren Handlungen einzuschreiten;
Delegation – Gesandtschaft (zu legare „von Amts wegen absenden“). Eine Legation ist eine besondere Gesandtschaft, nämlich die eines Papstes. Im deutschen diplomatischen Dienst gibt es den Rang eines Legationsrats. Ebenfalls von legare ist das Wort Legat abgeleitet, das heute einen päpstlichen Gesandten bezeichnet, aber auch ein Ausdruck für „Vermächtnis“ ist;
legitim – rechtmäßig, gesetzlich zulässig (zu legitimus „durch Gesetze bestimmt“). Im Unterschied zu legal beinhaltet legitim auch die Konnotation „moralisch einwandfrei“. Der legitime Präsident eines Landes beispielsweise ist der rechtmäßig vom Volk in diese Position Gewählte. Legitim bedeutet auch „ehelich“ (legitime Kinder);
Legitimation – Berechtigung, Beglaubigung; legitimierenbeglaubigen; sich ausweisen;
LegislaturGesetzgebung; die Legislaturperiode bezeichnet die Amtszeit eines Parlaments;
Legislative – (Parlament als) die gesetzgebende Gewalt im Staat (hierzu auch: Exekutive – (die Regierung als) die Gesetze ausführende Gewalt und Judikative – die richterliche Gewalt).

Universal-Lexikon. 2012.