Mu|sik|kri|tik 〈f. 20〉
1. krit. Betrachtung u. Bewertung von Musikwerken u. ihrer Darbietung
2. Besprechung einer öffentl. Musikaufführung in der Presse
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Mu|sik|kri|tik, die:
a) <o. Pl.> publizistische kritische Beschäftigung mit Musik od. Erscheinungen im Bereich der Musik;
b) einzelne publizistische Äußerung über ein musikalisches Ereignis, ein Werk u. seine Aufführung.
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Musik|kritik,
die publizistische Darstellung, Analyse und Beurteilung von Musikwerken, Aufführungen und Veranstaltungen in Tageszeitungen, musikalischen Fachzeitschriften, im Rundfunk, Fernsehen u. Ä.; bei neuen Werken mit dem Akzent auf Werkkritik, während bei bekannten die Qualität der Aufführung beziehungsweise Interpretation kritisch betrachtet wird. Zur Musikkritik gehören auch Äußerungen zu Fragen der Musikentwicklung sowie Rezensionen von Platteneinspielungen, Buchpublikationen, Warentests von Musikinstrumenten und Geräten der Unterhaltungselektronik.
Die Anfänge der Musikkritik liegen im frühen 18. Jahrhundert. In Deutschland waren v. a. J. Mattheson, J. A. Scheibe, F. W. Marpurg, J. N. Forkel und J. F. Reichardt bedeutende Musikkritiker, in Frankreich J.-J. Rousseau und in England C. Burney. Ständige Einrichtung in der Tagespresse wurde die Musikkritik gegen Ende des 18. Jahrhunderts (1788 das erste Feuilleton in der Tagespresse, der »Vossischen Zeitung«). Bedeutung erlangte die »Allgemeine musikalische Zeitung« (1798-1848, gegründet von J. F. Rochlitz).
H. H. Stuckenschmidt: Glanz u. Elend der M. (1957);
M. Wagner: Gesch. der österr. M. (1979);
L. Lesle: Notfall M. (1981);
M. O. Döpfner: M. in Dtl. nach 1945 (1991);
F. R. Lovisa: M. im Nationalsozialismus. Die Rolle dt.-sprachiger Musikzeitschriften 1920-1945 (1993).
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Mu|sik|kri|tik, die: a) <o. Pl.> publizistische kritische Beschäftigung mit Musik od. Erscheinungen im Bereich der Musik; b) einzelne publizistische Äußerung über ein musikalisches Ereignis, ein Werk u. seine Aufführung.
Universal-Lexikon. 2012.