Akademik

Privation
Pri|va|ti|on 〈[ -va-] f. 20
1. 〈veraltet〉
1.1 Beraubung
1.2 Entziehung
2. 〈Logik〉 Negation, bei der das Prädikat dem Subjekt das diesem Wesentliche nimmt, z. B. die Uhr geht nicht
[<lat. privatio „Befreiung“; zu privare „berauben, befreien“]

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Privation
 
[lateinisch »Beraubung«, »Ermangelung«] die, -/-en, Philosophie: das Nicht-Vorhanden-Sein oder der Entzug eines Zustands oder einer Eigenschaft. Bei Aristoteles, der im Gegensatz zu seinem Lehrer Platon nicht das unveränderliche Sein, sondern das Werden und die Veränderung in der erfahrbaren Welt betrachtet, ist Privation ein weiteres Prinzip des Werdens neben Form und Materie. Verändert sich ein Gegenstand, so wird etwas, was bisher nur als Möglichkeit in ihm vorhanden war, Wirklichkeit, und gleichzeitig hört das, was bisher Wirklichkeit war, zu existieren auf.
 

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Pri|va|ti|on, die; -, -en [lat. privatio = Befreiung]: 1. (veraltet) Beraubung, Entziehung. 2. (Philos.) Negation, bei der das negierende Prädikat dem Subjekt nicht nur eine Eigenschaft, sondern auch sein Wesen abspricht.

Universal-Lexikon. 2012.