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Abfall
Abhang; Hang; Senkung; Gefälle; Fallen; Niedergang; Fall; Sturz; Untergang; Sinken; Schrott (umgangssprachlich); Müll; Kehricht; Hausabfall; Unrat; Ausschuss; Dreck; Schmutz

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Ab|fall ['apfal], der; -s, Abfälle ['apfɛlə]:
1. Reste, die bei der Zubereitung oder Herstellung von etwas übrig bleiben und nicht mehr weiter zu verwerten sind:
der Abfall vom Gemüse wird getrennt gesammelt; radioaktiver Abfall.
Syn.: Müll, Unrat.
2. <ohne Plural> (bes. Religion, Politik) das Sichlösen aus einem Bündnis o. Ä.:
ein Abfall vom Glauben.

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Ạb|fall 〈m. 1u
I 〈unz.〉
1. das Herunterfallen
2. Lossagen von jmdm. od. etwas
3. Minderung
4. Abnahme (Leistungs\Abfall)
5. leichtes Gefälle
● \Abfall vom Glauben; \Abfall von Ländern Unabhängigwerden von dem sie beherrschenden Land; \Abfall von einer Partei
II 〈zählb.〉 unbrauchbarer Rest, Überbleibsel

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Ạb|fall: in Industrie, Gewerbe, Landwirtschaft u. Haushalt anfallende Reste ( Müll, Sondermüll).

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Ạb|fall , der; -[e]s, Abfälle:
1. Reste, die bei der Zubereitung od. Herstellung von etw. entstehen; unbrauchbarer Überrest:
Kübel mit übel riechendem A.;
radioaktive Abfälle.
2. <o. Pl.> (bes. Rel., Politik) Lossagung von einem Glauben, einem Bündnis, einer bestehenden Bindung; das Abtrünnigwerden gegenüber jmdm., etw.:
ein A. von Gott, vom Glauben, von der Partei.
3. <Pl. selten> Abnahme, Rückgang:
der A. seiner Leistungen, in seiner Leistung ist unverkennbar.

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Abfall,
 
Rückstände, Nebenprodukte oder Altstoffe, die bei Produktion, Konsum und Energiegewinnung entstehen. Nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz sind Abfälle bewegliche Sachen, deren sich der Besitzer entledigen will (subjektiver Abfallbegriff) oder deren er sich entledigen muss, wenn ihr Zustand das Wohl der Allgemeinheit, v. a. der Umwelt, gefährden kann und ihr Gefährdungspotenzial nur durch eine ordnungsgemäße Beseitigung (Abfallentsorgung) ausgeschlossen werden kann (ojektiver Abfallbegriff). Auf der gesetzlichen Begriffsbestimmung aufbauend, werden unterschieden: Abfälle zur Verwertung, Abfälle zur Beseitigung und besonders überwachungsbedürftige Abfälle (Sonderabfall); nach ihrer Herkunft unterscheidet man insbesondere kommunale Abfälle (Siedlungsabfälle), wie Haus- und haushaltähnliche Abfälle, Gartenabfälle, Sperrmüll, Straßenkehricht, Klärschlamm, Gewerbeabfälle und Industrieabfälle (Verpackungsmaterial, Reste verarbeiteten Materials, Formsand, Asche, Schlacke) und landwirtschaftliche Abfälle, vorwiegend aus Massentierhaltungen (Festmist, Gülle, Futterreste, Tierkadaver). Weitere Abfallarten sind u. a. Altöle, Altreifen, Autowracks, Bau-, Elektronik-, Krankenhausabfälle. Ausgenommen vom Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz sind beweglich Sachen (Stoffe), deren Entsorgung speziell gesetzlich geregelt ist, wie im Atomgesetz, Bundesimmissionsschutzgesetz oder im Tierkörperbeseitigungsgesetz. Um für die Vielzahl existierender (und neuer) Abfallarten eine einheitliche Systematik der Überwachung und Entsorgung anwenden zu können, werden Abfälle in Deutschland im Abfallkatalog der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall zusammengefasst; ein europäisches Abfallkatalog wird erarbeitet.
 
Neben dem häufig als Synonym verwendeten und ursprünglich v. a. für Haus- und Straßenabfälle verwendeten Begriff Müll wird die Bezeichnung Abfallstoffe insbesondere in der Abfallwirtschaft gebraucht, um physikalische, chemische oder biologische Stoffeigenschaften definieren zu können. (Abfallvermeidung)

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Ạb|fall, der; -[e]s, Abfälle: 1. Reste, die bei der Zubereitung od. Herstellung von etw. entstehen; unbrauchbarer Überrest: Ein Bauernhof erzeugte so gut wie keine Abfälle (Gruhl, Planet 41); Kübel mit übel riechendem A.; radioaktive Abfälle; ∙ Ü aber still! dass kein Mann uns belausche, wie hoch wir uns mit dem A. seiner Fürtrefflichkeit brüsten (Schiller, Fiesco I, 1). 2. <o. Pl.> (bes. Rel., Politik) Lossagung von einem Glauben, einem Bündnis, einer bestehenden Bindung; das Abtrünnigwerden gegenüber jmdm., etw.: Nach dem A. Titos 1948 wurde das Kominform rasch bedeutungslos (Fraenkel, Staat 168); ein A. von Gott, vom Glauben, von der Partei. 3. <o. Pl.> Neigung eines Geländes: die Wiese erstreckt sich in sanftem A. bis zur Straße. 4. <o. Pl.> Abnahme, Rückgang: der A. seiner Leistungen, in seiner Leistung ist unverkennbar.

Universal-Lexikon. 2012.