Akademik

Abfallwirtschaft
Ạb|fall|wirt|schaft 〈f. 20; unz.〉 Gesamtheit aller Leistungen zur (umweltschonenden) Beseitigung, Verwertung u. Lagerung von Abfall aller Art

* * *

Ạb|fall|wirt|schaft, die:
Abfallbeseitigung [u. -verwertung].

* * *

Abfallwirtschaft,
 
aus umweltpolitischer Sicht die Summe aller Maßnahmen zur Abfallvermeidung, Abfallvermarktung, Abfallverwertung und geordneten und umweltverträglichen Abfallbeseitigung. Aus betriebswirtschaftlicher Perspektive ist die Abfallwirtschaft Teil einer kostenorientierten Materialwirtschaft, bei der die in der Produktion entstehenden Reststoffe im eigenen Unternehmen wieder verwertet werden sollen. Der relativ junge, stark expandierende Wirtschaftszweig der Recycling- und Entsorgungsindustrie wird ebenfalls mit dem Begriff Abfallwirtschaft bezeichnet. Während Abfallwirtschaft noch vor kurzem im allgemeinen Sprachgebrauch als synonyme Bezeichnung für Abfallbeseitigung angesehen wurde, entwickelt sich die heutige Abfallwirtschaft zunehmend zu einer Kreislaufwirtschaft.
 
 Geschichte der Abfallwirtschaft
 
Obwohl bereits aus der Zeit des Römischen Reiches Vorschriften zur Abfallentsorgung überliefert sind, ist der Beginn einer Abfallwirtschaft in Deutschland gegen Ende des 19. Jahrhunderts zu datieren. Damals wurde in großen deutschen Städten, so Berlin, eine systematische Müllabfuhr eingerichtet. Die wichtigste von der Stadthygiene erhobene Forderung war eine staub- und geruchsfreie Einsammlung und Abfuhr von Abfällen aus den Städten. Die Zunahme der Abfallmenge nach dem Zweiten Weltkrieg brachte neue Prioritäten mit sich. Mehr als 90 % der Abfälle wurden damals auf primitivste Art und Weise ohne besondere Vorsichtsmaßnahmen im Gelände abgelagert. In der Bundesrepublik Deutschland existierten bis 1972 mehr als 50 000 ungeordnete Müllkippen. Das Problem einer geordneten Entsorgung rückte in den Vordergrund und führte 1972 zur Verabschiedung des Abfallgesetzes. Es wurden zentrale Großdeponien angelegt und die in Großstädten bereits seit Ende des 19. Jahrhunderts angewendete Technik der Abfallverbrennung weiterentwickelt. Das Abfallwirtschaftsprogramm der Bundesregierung griff 1975 erstmals die Verwertung und Vermeidung von Abfällen auf. Diese Entwicklung wurde dadurch verstärkt, dass Anfang der 80er-Jahre erste Altlasten, wie Hamburg-Georgswerder, bekannt wurden und die Dioxin-Problematik von Müllverbrennungsanlagen heftig in der mittlerweile in Umweltfragen stark sensibilisierten Öffentlichkeit diskutiert wurde. Das neue Abfallgesetz von 1986 trug dieser Entwicklung durch die Einführung der Prinzipien des Vorrangs der Abfallvermeidung und der Abfallverwertung Rechnung. Mit der Verabschiedung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes am 27. 9. 1994, das nach einer Umsetzungsfrist am 6. 10. 1996 in Kraft tritt, soll die Entwicklung zu einer modernen Abfallwirtschaft, die dem Vorsorge- und dem Verursacherprinzip der Umweltpolitik Rechnung trägt und die Prioritäten auf Vermeidung und Verwertung legt, vollzogen werden.
 
 Kommunale Abfallwirtschaft
 
In den Flächenstaaten Deutschlands sind die kommunalen Gebietskörperschaften (Städte, Landkreise, Stadtverbände) Träger der öffentlichen Abfallwirtschaft. Auf der Grundlage von Abfallwirtschaftsplänen regeln sie das Vermeiden, Einsammeln, Verwerten und die Beseitigung der Abfälle aus Haushalten und Gewerbe. Während die Städte und Gemeinden für das Einsammeln des Abfalls zuständig sind, betreiben Landkreise, kreisfreie Städte und Stadtverbände die Abfallanlagen. Die Abfallstatistik des Statistischen Bundesamtes beziffert die Menge der 1990 an öffentlichen Anlagen zur Deponierung, Verbrennung, Behandlung und Kompostierung angelieferten Abfälle mit 144 Mio. t für die alten und 40 Mio. t für die neuen Länder. Ein kommunales Instrument zur Förderung der Abfallvermeidung ist die Einführung einer kommunalen Abgabe auf Einwegverpackungen bei Schnellrestaurants oder Getränkeautomaten. Typ. Beispiele für kommunale Abfallverwertung sind Kompostierungsanlagen oder Sortieranlagen für Sperrmüll.
 
 Duale Abfallwirtschaft
 
Die Ankündigung der Verpackungsverordnung führte 1990 zur Gründung der Duales System Deutschland GmbH (Abkürzung DSD) durch Handel und Verpackungsindustrie, die als zweites (duales), von der öffentlichen Abfallwirtschaft separates Entsorgungssystem Abfälle direkt von den Haushalten abholen und verwerten soll. Bereits 1993 wurden durch die DSD 57 % aller Verkaufsverpackungen, rund 4,6 Mio. t, gesammelt und zu 85 % der Verwertung zugeführt.
 
 Betriebliche Abfallwirtschaft
 
Als Kosten orientierte Materialwirtschaft war die Abfallwirtschaft immer schon Bestandteil der Betriebswirtschaft. Jedoch wurden Abfälle oft nur dann vermieden oder wieder verwendet, wenn dies auch ökonomische Vorteile versprach. 1990 wies die Abfallstatistik für das verarbeitende Gewerbe eine Abfallmenge von 88,2 Mio. t (davon alte Bundesländer 70,2 Mio. t) aus, von denen 42,5 Mio. t (37,4 Mio. t) an weiterverarbeitende Betriebe oder den Altstoffhandel gegeben wurden. Hinzu kamen 8,9 Mio. t (6,6 Mio. t) überwachungsbedürftige Sonderabfälle. Im industriellen Bereich gelten die Ziele der Verringerung der Mengen (quantitative Vermeidung) und die Verringerung der Schädlichkeit des Abfalls (qualitative Vermeidung). Es können Roh- und Hilfsstoffe substituiert, geschlossene Systeme oder Verwertungskaskaden aufgebaut werden. Betriebe, die eine bestimmte Abfallmenge erzeugen, müssen Abfallbeauftragte berufen und jährlich, erstmals zum 1. 4. 1998, eine Abfallbilanz sowie erstmals zum 31. 12. 1999 für die nächsten fünf Jahre ein Abfallwirtschaftskonzept erstellen.
 
 Abfallvermarktung und Öffentlichkeitsarbeit
 
Ein wichtiges Instrument der Abfallwirtschaft ist die Abfallvermarktung. Für den industriellen Bereich nehmen die Abfallbörsen eine wichtige Vermittlungsrolle zwischen Abfallerzeugern und Abfallverwertern ein. Weitere Abfallbörsen werden bei verschiedenen Stadtverbänden unterhalten. Im kommunalen Bereich werden oft Abfallberater eingesetzt, die Haushalte und Kleingewerbe über die Möglichkeiten der Abfallvermeidung und -verwertung aufklären sollen. In Zukunft wird ein Schwerpunkt der Abfallberatung auf die Vermarktung der wieder verwerteten Produkte gelegt werden müssen. Nachdem beispielsweise in verschiedenen Städten und Gemeinden mit teilweise großem Erfolg Bioabfälle gesammelt wurden, bereitete es den Betreibern der Kompostierungsanlagen große Schwierigkeiten, den fertigen Kompost abzusetzen, da keine ausreichende Vermarktungsstrategie in die Abfallwirtschaftskonzeption eingeplant worden war.
 
 Abfallexport
 
Aufgrund gestiegener Abfallmengen und Entsorgungspreise sowie unzureichender Beseitigungskapazitäten bei gleichzeitig schwieriger gewordener Durchsetzbarkeit neuer Abfallanlagen nahm in den 1980er-Jahren der Abfallexport sprunghaft zu. 1991 wurden 255 000 t Sondermüll aus Deutschland exportiert. Damit war Deutschland der weltweit größte Giftmüllexporteur. Auf internationaler Ebene soll das »Basler Übereinkommen zur Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung von gefährlichen Abfällen und deren Entsorgung« vom 22. 3. 1989 den Export von Abfällen einschränken. 1994 wurde die EU Vertragspartei, und Deutschland ratifizierte das Basler Übereinkommen. In Zukunft soll Abfall prinzipiell im Inland entsorgt werden, ein Export ist nach dem Basler Übereinkommen nur noch in Vertragsstaaten mit entsprechend hohem Umweltstandard möglich. Für die Mitgliedsstaaten der EU gilt die Verordnung (EWG) Nummer 259/93 des Rates vom 1. 2. 1993, die die Überwachung und Kontrolle der Verbringung von Abfällen in der, in die und aus der EU regelt. In Deutschland wurde als Ausführungsgesetz zum Basler Übereinkommen das Gesetz über die Überwachung und Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung von Abfällen (Abfallverbringungsgesetz) vom 30. 9. 1994 erlassen, das den Vorrang der Abfallbeseitigung im Inland vor der Beseitigung im Ausland festschreibt. Sofern dennoch die Beseitigung von Abfällen im Ausland nach den Bestimmungen des Gesetzes zulässig ist, hat die Beseitigung in einem Mitgliedsstaat der EU Vorrang vor der Beseitigung in einem anderen Staat. Kritiker befürchten hingegen, dass sich die Praxis, Müllexporte durch die Deklaration als »Verwertung im Ausland« zu kaschieren, dennoch weiter durchsetzen wird.
 
 Rechtliche Grundlagen
 
Das Abfallrecht unterliegt in Deutschland der konkurrierenden Gesetzgebung (Art. 74 Absatz 1 Ziffer 24 GG). Das Abfallbeseitigungsgesetz von 1972 war das erste Umweltgesetz, das der Bund im Rahmen der konkurrierenden Gesetzgebung verabschiedete. Seitdem ist das Abfallrecht in erster Linie Bundessache. Ab 7. 10. 1996 gilt das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz, welches das Abfallgesetz vom 27. 8. 1986 außer Kraft setzte. Für bestimmte Abfälle (z. B. radioaktive Abfälle, Tierkörper) gelten eigene Gesetze. Das Bundesabfallrecht wird durch eine Reihe von Verordnungen und Technischen Anleitungen (Abkürzung TA) ergänzt. Die wichtigsten sind: die Abfallbestimmungs-VO, die Abfall- und Reststoffüberwachungs-VO, die Verpackungs-VO, die VO über Betriebsbeauftragte für Abfall, die Altöl-VO sowie die TA Abfall und die TA Siedlungsabfall. Landesgesetze treten ergänzend hinzu und regeln v. a. Umsetzung und Vollzug des Bundesrechts. Außerdem stellen die Länder Abfallentsorgungspläne auf, in denen die Standorte von Entsorgungsanlagen festgelegt werden. Die Städte und Gemeinden erlassen im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung Satzungen, die das Einsammeln der Abfälle bestimmen.
 
In Österreich ist die Abfallwirtschaft, soweit sie bundeseinheitlichen Vorschriften bedarf sowie hinsichtlich gefährliche Abfälle, Bundessache, im übrigen Landessache. Die Abfallwirtschaft ist im Rahmen der Bundeskompetenz durch das Abfallwirtschaftsgesetz vom 6. 6. 1990 geregelt, für die Beseitigung des Hausmülls gelten entsprechende Landesgesetze. Die Sanierung von Altdeponien ist im Altlastensanierungsgesetz des Bundes vom 7. 6. 1989 geregelt. In der Schweiz ist die Abfallwirtschaft ähnlich geregelt. Der Vollzug der Rechtsvorschriften obliegt den Kantonen und Gemeinden nach den Grundsätzen des Umweltschutzgesetzes vom 7. 10. 1983. Für gefährliche Abfälle und für den Betrieb von Abfallanlagen erlässt der Bund besondere Vorschriften.
 
Literatur:
 
B. Bilitewski u. a.: A. (21994);
 
Kreislaufwirtschaft statt A. Optimierte Nutzung u. Einsparung von Ressourcen durch Öko-Leasing u. Servicekonzepte, hg. v. K. Hockerts u. a. (21995);
 
Kreislaufwirtschaft, hg. v. K. J. Thomé-Kozmiensky (1994);
 
Einführung in die A. Technik, Recht u. Politik, Beiträge v. T. Hermann u. a. (1997);
 K. Cord-Landwehr: Einf. in die A. (2000).
 
Hier finden Sie in Überblicksartikeln weiterführende Informationen:
 
Abfallbeseitigung: Der Einstieg in die Kreislaufwirtschaft
 

* * *

Ạb|fall|wirt|schaft, die: Abfallbeseitigung [u. -verwertung].

Universal-Lexikon. 2012.