Wạf|fen-SS 〈f.; -; unz.〉 während des 2. Weltkrieges an der Front kämpfende Einheiten der SS
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Wạf|fen-SS, die (nationalsoz.):
bewaffnete Formationen der SS.
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Waffen-SS,
ab 1939/40 offizielle Bezeichnung für die bewaffneten Verbände der SS, die ab Sommer 1940 eine selbstständige militärische Organisation bildeten, deren Feldeinheiten neben der Wehrmacht an der Front sowie zur Sicherung der besetzten Gebiete (besonders Bekämpfung von Partisanen und potenziellen Gegnern) eingesetzt wurden. Zur W.-SS, die vom Reichsministerium für Finanzen unterhalten wurde, gehörten als Vorläufer (ohne zunächst militärischen Charakter) die »SS-Verfügungstruppe« (aus den »Politischen Bereitschaften der SS« gebildet) und die als Wachmannschaften der KZ eingesetzten »SS-Totenkopfverbände«, die am 17. 8. 1938 zur stehenden bewaffneten Truppe der SS erklärt worden waren, die Verstärkung der SS-Totenkopfverbände (»Polizeiverstärkung«) und die »SS-Junkerschulen«, an denen das Führungspersonal aller SS-Sparten ausgebildet wurde; darüber hinaus auch die gesamte KZ-Organisation, bis 1942 mit Bildung des Wirtschafts- und Verwaltungshauptamts (WVHA) die Zuständigkeit der W.-SS auf Bewaffnung und Ausbildung der Wachmannschaften eingeschränkt wurde. Nach dem »Polenfeldzug« 1939 wurden die SS-Verfügungsdivision »Das Reich« und die SS-Totenkopfdivision aufgestellt, die den Grundstock zum Ausbau der W.-SS von 100 000 (Mitte 1940) auf über 800 000 Mann (1944) in nominell 38 Divisionen (1944/45) bildeten. Die Konkurrenzsituation zur Wehrmacht bei der Rekrutierung und die Kriegslage führten dazu, dass zunehmend Volksdeutsche (rd. 300 000, zum Teil zwangsverpflichtet) und ausländische Freiwillige aus fast allen europäischen Ländern (wenigstens 200 000; 1944 über die Hälfte der Angehörigen ) in die W.-SS aufgenommen wurden. Ab 1943 wurden verstärkt auch Wehrpflichtige zur W.-SS eingezogen.
Die Entwicklung der bewaffneten Macht der SS war Teil der permanenten Ausweitung und Ausdifferenzierung des SS-Herrschaftsbereichs. Die am 17. 8. 1938 von Hitler bestimmte Unabhängigkeit der bewaffneten SS-Verbände von der Wehrmacht wurde durch die Einrichtung einer SS-Sondergerichtsbarkeit (17. 10. 1939 noch verstärkt. Im Zweiten Weltkrieg kämpften die aktiven Verbände der W.-SS jedoch taktisch im Rahmen des Heeres; zwischen den KZ-Wachmannschaften und den Feldeinheiten gab es im Krieg Personalaustausch. Trotz gleichzeitiger Lösungstendenzen von der übrigen SS blieb die W.-SS ein Teil der SS und unterstand als ein Organ der Führergewalt unmittelbar den Weisungen Hitlers. Sie war zum Kriegsende hin mit ihrem starken Anwachsen keine geschlossene Elitetruppe mehr. Die zunehmende Verknüpfung mit dem Heer, die Aufgabe des Freiwilligkeitsprinzips und die wachsende Multinationalität machten die W.-SS schließlich zu einer heterogenen Organisation. 70 Prozent der Verluste entfielen auf die letzten 16 Monate des Krieges, v. a. in den Kämpfen nach der alliierten Invasion in der Normandie (6. 6. 1944) und bei den Endkämpfen im Deutschen Reich (ab Oktober 1944). - Zahlreiche Einheiten und Angehörige der W.-SS, die sich durch besonders hartes Vorgehen auszeichneten, waren verantwortlich für Kriegsverbrechen, u. a. in Oradour-sur-Glane; als Waffenträger der Einsatzgruppen war die W.-SS zudem an der Ermordung von Juden im Rahmen des Holocaust beteiligt.
G. H. Stein: Gesch. der W.-SS (a. d. Amerikan., 1967, Nachdr. 1978);
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Wạf|fen-SS, die (nationalsoz.): bewaffnete Formationen der SS.
Universal-Lexikon. 2012.